…Zurechnung im Sinne des § 24 BAO für den Bereich der Verkehrsteuern, wie etwa der Erbschafts- und Schenkungssteuer, in dem in formaler Betrachtungsweise in der Regel ein rechtlich relevantes Geschehen in der Außenwelt die Steuerpflicht auslöst, kann daher nicht erfolgen (vgl. VwGH 15.6.1972, 2311…
…Zurechnung im Sinne des § 24 BAO für den Bereich der Verkehrsteuern, wie etwa der Erbschafts- und Schenkungssteuer, in dem in formaler Betrachtungsweise in der Regel ein rechtlich relevantes Geschehen in der Außenwelt die Steuerpflicht auslöst, kann daher nicht erfolgen (vgl. VwGH 15.6.1972, 2311…
…Zurechnung im Sinne des § 24 BAO für den Bereich der Verkehrsteuern, wie etwa der Erbschafts- und Schenkungssteuer, in dem in formaler Betrachtungsweise in der Regel ein rechtlich relevantes Geschehen in der Außenwelt die Steuerpflicht auslöst, kann daher nicht erfolgen (vgl. VwGH 15.6.1972, 2311…
…Nach Doralt/Kempf, EStG7, § 30 Tz 67, liege der Verhältnisrechnung eine formale Betrachtung zu Grunde, die im Gesetz keine Deckung finde, eine unterschiedliche Lösung für nicht individualisierbare Gesellschaftsanteile sei nicht vertretbar, der Zweck der Besteuerung von Spekulationsgeschäften liege darin, die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes und seine…
…Abs. 1 lit b FLAG) verwiesen. Wenn der Bw vermeint, es liege aus diesem Grund eine insgesamt "unschädliche Studiendauer" vor, woran auch eine streng formale Betrachtung nichts zu ändern vermöge, so ist dem aber entgegenzuhalten, dass nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung in § 2 Abs. 1…
…gemäß § 2 Z 4 KVG freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. Anhand einer wirtschaftlichen und nicht einer formalen Betrachtungsweise ist zu beurteilen, wem die Leistung, unabhängig von deren tatsächlicher Herkunft, zuzurechnen ist…
…zu bestimmen, wann welcher Anteil veräußert werde. Die Verhältnisrechnung wird von Doralt mit der Begründung abgelehnt, dass dieser eine formale Betrachtung zugrunde liege, die im Gesetzeszweck keine Deckung finde. Doralt präferiert die Anwendung des FIFO-Prinzips, überlässt jedoch letztendlich dem Steuerpflichtigen die freie Wahl der…
…zu bestimmen, wann welcher Anteil veräußert werde. Die Verhältnisrechnung wird von Doralt mit der Begründung abgelehnt, dass dieser eine formale Betrachtung zugrunde liege, die im Gesetzeszweck keine Deckung finde. Doralt präferiert die Anwendung des FIFO-Prinzips, überlässt jedoch letztendlich dem Steuerpflichtigen die freie Wahl der…
…fixiert gewesen. Im Übrigen werde nochmals darauf hingewiesen, dass für die steuerliche Beurteilung nicht die formale Betrachtungsweise, sondern die wirtschaftliche Betrachtungsweise maßgeblich sei. Üblicherweise seien Mieterinvestitionen vom Mieter abzuschreiben und beim Vermieter im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses anteilig als (zusätzliche) Einnahme zu bewerten, sofern…
…Kommentar zur Mehrwertsteuer, § 1 Anm. 237). Die formale Anstellung in dem einen (unternehmerischen) oder anderen (privaten) Bereich kann aber in dem von der wirtschaftlichen Betrachtungsweise beherrschten Umsatzsteuerrecht (hg. Erkenntnis vom 26. April 1977, Zl. 2175/76) nicht allein darüber entscheiden, ob jemand im Sinne des…
…hilfsweise" von einer Schenkung aus. Die vom Finanzamt x. erfolgte Zurechnung eines Wirtschaftsgutes unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kann für den Bereich der Schenkungssteuer, in dem die formale Betrachtungsweise geboten ist, keine Bindungswirkung entfalten, sie kann allenfalls Indizwirkung haben................." Mit Schriftsatz vom 6. Juli 2012 brachte sodann…
…die formale Betrachtungsweise deutlich erkennbar. Bei solchen Tatbeständen ist schon aus dem Tatbestandsmerkmal heraus bei der Beantwortung der Frage, ob ein Sachverhalt unter eine Norm subsumiert werden kann, die entsprechende formalrechtliche Beurteilung geboten und nur in diesem tatbestandsmäßig vorbestimmten Rahmen für die wirtschaftliche Betrachtungsweise Raum…
…die formale Betrachtungsweise deutlich erkennbar. Bei solchen Tatbeständen ist schon aus dem Tatbestandsmerkmal heraus bei der Beantwortung der Frage, ob der Sachverhalt unter eine Norm subsumiert werden kann, die entsprechende formalrechtliche Beurteilung geboten und nur in diesem tatbestandsmäßig vorbestimmten Rahmen für die wirtschaftliche Betrachtungsweise Raum…
…die formale Betrachtungsweise deutlich erkennbar. Bei solchen Tatbeständen ist schon aus dem Tatbestandsmerkmal heraus bei der Beantwortung der Frage, ob ein Sachverhalt unter eine Norm subsumiert werden kann, die entsprechende formalrechtliche Beurteilung geboten und nur in diesem tatbestandsmäßig vorbestimmten Rahmen für die wirtschaftliche Betrachtungsweise Raum…
…die formale Betrachtungsweise deutlich erkennbar. Bei solchen Tatbeständen ist schon aus dem Tatbestandsmerkmal heraus bei der Beantwortung der Frage, ob der Sachverhalt unter eine Norm subsumiert werden kann, die entsprechende formalrechtliche Beurteilung geboten und nur in diesem tatbestandsmäßig vorbestimmten Rahmen für die wirtschaftliche Betrachtungsweise Raum…
…die formale Betrachtungsweise deutlich erkennbar. Bei solchen Tatbeständen ist schon aus dem Tatbestandsmerkmal heraus bei der Beantwortung der Frage, ob der Sachverhalt unter eine Norm subsumiert werden kann, die entsprechende formalrechtliche Beurteilung geboten und nur in diesem tatbestandsmäßig vorbestimmten Rahmen für die wirtschaftliche Betrachtungsweise Raum…
…übliche mit der Versicherung zusammenhängende und vom Versicherungsnehmer zu tragende Nebenleistung wie die eigentliche Prämie selbst zu den als Sonderausgaben berücksichtungsfähigen Versicherungsbeiträgen gehörte. Abgesehen davon, dass bei der hier anzuwendenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise die formale zivilrechtliche Beurteilung nicht ausschlaggebend ist, ist zum Vorbringen in der Berufung…
…das am Beispiel "Grunderwerbsteuer - treuhändiges Halten eines Zwerganteiles": Bis in die 60iger Jahre wurde in Bezug auf diese Frage von der Rechtsprechung die wirtschaftliche Betrachtungsweise angewendet. Ab 1960 kam es zu einer Änderung der Rechtsprechung, in der diesbezüglich eine Wendung zur formal-rechtlichen Betrachtungsweise stattfand…
…wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist zu beurteilen, ob eine Verknüpfung der Zuschüsse mit dem Erwerb der Gesellschaftsrechte gegeben war. Nach dem Urteil des EuGH vom 17. 10.2002, Rs C-339/99 (ESTAG), ist anhand einer wirtschaftlichen und nicht einer formalen, alleine auf die Herkunft abzustellenden Betrachtungsweise…
…Tätigkeit in wirtschaftlicher Betrachtungsweise in der Art eines Dienstverhältnisses und nicht im Rahmen eines selbständigen Unternehmens erbracht wurde. Dem steht der Umstand, dass sich der Bw. als selbständig Tätiger bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft pflichtversichern ließ ebenso wenig entgegen wie die formale Gestaltung des…