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UFSL RV/0384-L/05Säumniszuschlag wegen verspäteter Entrichtung einer Umsatzsteuervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2007

…daher zu, dass die Berufungswerberin die Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2004 nicht zum "frühest möglichen" Zeitpunkt abgegeben hat, und dem Abgabengläubiger insofern ein finanzieller Vorteil erwachsen ist, als auch die beantragte Rückzahlung des aufgrund der Voranmeldung entstandenen Guthabens erst am 4.3.2005 beantragt, und am…

UFSI RV/0501-I/04Ermessensübung bei der Verhängung einer Zwangsstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2006

…und Einkommensteuerbescheide 2002 vom 11. 8.2004). Im Berufungsfall scheiden daher auch Motive etwa in die Richtung, aus einer verspäteten Erklärungsabgabe finanzielle Vorteile (Zinsvorteil, Liquidität etc.) durch das Hinausschieben der Entrichtung von Abgabenschulden zu ziehen, von vornherein aus. Der Bw. kann nach Lage des Falles…

UFSG RV/0264-G/02Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2003

…In diesem Zusammenhang sei zu erwähnen, dass sie die Umsatzsteuervorauszahlungen der vorangegangenen Monate und Jahre ausnahmslos rechtzeitig durchgeführt habe und es bisher auch keine Verspätungszuschläge gegeben habe. Die Höhe des durch die verspätete Einzahlung erreichten finanziellen Vorteiles sei insofern geringfügig, als bei einer Guthabensverzinsung von…

UFSL RV/1198-L/11Formlose Aufforderung zur Nachreichung der Abgabenerklärung bewirkt keine Verlängerung der Erklärungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2013

…am 8.6.2011 (gesetzte Nachfrist bis 24.6.2011) im Rahmen der Ermessensübung offenbar keinerlei Bedeutung zugemessen worden sei. Ein finanzieller Vorteil habe sich durch die Berufungswerberin nicht ergeben, "da die Steuerschuld jeweils von einem habengeführten Girokonto (Habenzinssatz 0,125 % p.a.) angewiesen" werde…

UFSW RV/2382-W/12Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe der Einkommensteuerjahreserklärung - Selbstanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2012

…aus der Verspätung kein erkennbarer, finanzieller Vorteil erwachsen ist. Dem Kursgewinn im Ausmaß von € 23.454 (für UBS Daily Accural Bonds 2001-24.2.2031) stehen die Anspruchszinsen 2008 in der Höhe von € 38.986,90 sowie der Verspätungszuschlag 2008 in der Höhe…

UFSW RV/1460-W/12Verspätungszuschlag bei Rechtsirrtum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2012

…der alten Rechtslage wären die Rechnungen korrekt ausgestellt gewesen - weshalb ein entschuldbarer Rechtsirrtum vorliege, der die Verhängung eines Verspätungszuschlages ausschließe. Durch den Sachverhalt sei auch kein finanzieller Vorteil erzielt worden, da der aufgrund der Selbstanzeige errechnete Umsatzsteuerbetrag zur Gänze im Wege eines Überrechnungsantrages von der…

UFSL RV/1170-L/08Dreijahresverteilung einer Pensionsabfindung bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2010

…für den Verzicht auf weitere Pensionszahlungen habe und diese auf Initiative des Dienstgebers vereinbart worden sie. Dies sei weder im Interesse der Berufungswerberin noch für sie ein finanzieller Vorteil gewesen. Für die Festsetzung des Abfindungsbetrages sei der versicherungsmathematische Wert des Pensionsanspruchs um einen wesentlichen Abschlag…

UFSL RV/0406-L/09Verspätungszuschlag und Säumniszuschlag wegen verspäteter Einreichung einer UVA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.04.2010

…angemeldet und überwiesen worden. Die Berufungswerberin sei den Verpflichtungen bisher stets zeitgerecht und in voller Höhe nachgekommen. Ein finanzieller Vorteil für die Stadt Y sei nicht erkennbar, da sofort nach Bekanntwerden der Nichteinreichung die Bezahlung der UVA 11/2008 vorgenommen worden sei, bisher die Berufungswerberin…

UFSW RV/1391-W/07Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2009

…der ZM erfolgte erst im Jahr 2007) zulasten der Berufungswerberin zu berücksichtigen. Der in den Berufungen ins Treffen geführte Umstand, dass die Berufungswerberin durch die verspätete Einreichung der ZM keinen finanziellen Vorteil erzielte, hat in Anbetracht des Zwecks der Norm (Gewährleistung des Informationsaustausches zwischen den…

UFSW RV/0562-W/07Vermietung unter nahen Angehörigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.10.2007Teil 2/2

…immer noch ein finanzieller Vorteil von rd. € 8.000,00. | | € | 30.041,90 x 5/10 Vorsteuerberichtigung | 15.020,95 | Vorsteuerüberhang | -23.029,90 | Vorteil Bw. | -8.008,95 Ein anderer als der dargestellte steuerliche…

UFSS FSRV/0027-S/06Berufung gegen Erkenntnis des Einzelbeamten wegen Finanzordnungswidrigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)30.11.2006

…C) übergeben, in der Annahme, dass diese die Abschlüsse zeitgerecht durchführt. Es könne ihr aus diesem Grund keine Vorsätzlichkeit nachgewiesen werden, umso mehr als kein finanzieller Vorteil bestanden habe (siehe Aufstellung beim Einspruch gegen die Strafverfügung gem. § 143 des FinStrG vom 22. März 2006). Wenn…

UFSG RV/0080-G/05Ermessensübung dem Grunde und der Höhe nach bei Verhängung eines Verspätungszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2005

…den Vertretenen. Im Vorlageantrag führte der Bw. ergänzend aus, dass durch die verspätete Erklärungsabgabe auf Seiten des Bw. ein finanzieller Vorteil nicht eingetreten sei, da er die zu erwartende Einkommensteuernachzahlung für 2001 zum größten Teil bereits am 26. September 2002 und sohin bereits vor den …

UFSG RV/0450-G/04Verspätungszuschlag iZm Umsatzsteuervorauszahlung - fehlende Begründung der Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2005

…die Nachprüfbarkeit des Ermessensaktes in Richtung auf Übereinstimmung mit dem Sinn des Gesetzes für den Abgabepflichtigen nachvollziehbar sei. In gesetzeskonformer Ausübung der Ermessensentscheidung nach Zweckmäßigkeit und Billigkeit sprächen im vorliegenden Fall folgende Gründe für die Nichtfestsetzung eines Verspätungszuschlages: Kein finanzieller Vorteil durch die verspätete Entrichtung…

UFSG RV/0372-G/10Diverse Ausgaben bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bzw. AG-Vorstand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…zu einer fremdunüblichen Vorteilsgewährung an den Gesellschafter zu Lasten der Gesellschaft komme. Im konkreten Fall liege genau das Gegenteil vor, weil ja der Geschäftsführer offensichtlich Ausgaben übernommen habe, ohne sie an die Gesellschaft weiter zu verrechnen, wobei dadurch sogar ein finanzieller Vorteil für die Gesellschaft…

UFSW RV/2205-W/12Schenkung von Kommanditanteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2013

…andererseits übernimmt U das damit verbundene steuerliche negative Kapitalkonto. Es sind keinerlei direkten Zahlungsflüsse - weder von Ihnen noch an Sie - mit diesem Schenkungsvertrag verbunden. Es bleiben somit die bisher erzielten finanziellen Vorteile für Sie erhalten und fällt künftig die Nachversteuerung von [. ... ] % Ihres Kommanditanteils für Sie…

UFSW RV/2204-W/12Schenkung von Kommanditanteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2013

…andererseits übernimmt U das damit verbundene steuerliche negative Kapitalkonto. Es sind keinerlei direkten Zahlungsflüsse - weder von Ihnen noch an Sie - mit diesem Schenkungsvertrag verbunden. Es bleiben somit die bisher erzielten finanziellen Vorteile für Sie erhalten und fällt künftig die Nachversteuerung von [. ... ] % Ihres Kommanditanteils für Sie…

UFSW RV/1554-W/11Zwangsstrafe wegen Nichtabgabe der Erklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2012

…dem Gebot der Zweckmäßigkeit. Bei der Höhe der festgesetzten Zwangsstrafen ist aber zu berücksichtigen, dass der Bw. durch die verspätete Einreichung kein finanzieller Vorteil erwachsen ist und die Bw. letztlich doch ihrer Verpflichtung nachgekommen ist. In Anbetracht dessen erscheint eine Festsetzung der Zwangsstrafe vom 12…

UFSW RV/2456-W/12Zwangsstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2012

…der festgesetzten Zwangsstrafen zu beurteilen. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Bw. durch verspätete Einreichung der angeforderten Unterlagen kein finanzieller Vorteil erwachsen ist sowie in Anbetracht dessen, dass die Bw. ihrer Pflicht letztlich doch durch Einreichung der angeforderten Unterlagen nachgekommen, hält der unabhängige Finanzsenat eine…

UFSW RV/0322-W/10Verspätungszuschlag bei Nichtabgabe Zusammenfassender Meldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2011

…für die Ermessensübung sind insbesondere der Grad des Verschuldens, das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Höhe des durch die verspätete Erklärungsabgabe erreichten finanziellen Vorteils und der Umstand, ob der Abgabepflichtige nur ausnahmsweise oder bereits wiederholt säumig gewesen ist. In anbetracht dieser Umstände sind im gegenständlichen Fall…

UFSL RV/0287-L/04Ermessenskriterien für die Ausmessung des Verspätungszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2006

…Ausmaß der Fristüberschreitung, der Umstand, ob der Abgabepflichtige nur ausnahmsweise oder bereits wiederholt säumig gewesen sei sowie der Umstand, ob der Abgabepflichtige durch die Fristüberschreitung einen finanziellen Vorteil erlangt habe, zu berücksichtigen. Diese Ermessensübung habe entscheidenden Einfluss auf die Höhe des Verspätungszuschlages, der maximal 10…