…ob die im Jahr 2001 von der E-GmbH bezogenen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (zeitlich gesehen bezogen vor dem Erhalt des Arbeitslosengeldes ab 1.7.2001) zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression auf ein fiktives Jahreseinkommen hochzurechnen sind (Ansicht des Finanzamtes) oder nicht (Ansicht des Bw.). …
…aus den Haupteinkunftsarten (hier: Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) aus. Bei diesem "Hochrechnungsverfahren" werden diese Einkünfte zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression auf ein fiktives Jahreseinkommen (hier 26.502 €) hochgerechnet. Dabei darf die sich ergebende Steuer jedoch nicht höher sein als jene…
…eingehender Befassung mit der Materie, wurde es mir klar, dass die Crux offensichtlich darin liegt, dass im fiktiven Einkommen, das durch Progressionsvorbehaltsrechnung zustande gekommen ist, auch die steuerfreie Notstandshilfe und das Krankengeld von insgesamt € 8.405,60 enthalten sind. Dieser Betrag muss aber vorher…
…Transferleistungen (Arbeitslosenunterstützung, steuerfreies Krankengeld) bezogen wurden, dividiert werden und mit 365 Tagen multipliziert werden, um jenen Betrag an Einkünften zu erhalten, der zur Ermittlung des fiktiven Jahreseinkommens herangezogen wird. Auf diesen errechneten Betrag zuzüglich der tatsächlich erzielten, übrigen steuerpflichtigen Einkünfte, die nicht umgerechnet werden, und…
…dividiert werden und mit 365 Tagen multipliziert werden, um jenen Betrag an Einkünften zu erhalten, der zur Ermittlung des fiktiven Jahreseinkommens herangezogen wird. Auf diesen errechneten Betrag zuzüglich der tatsächlich erzielten, übrigen steuerpflichtigen Einkünfte, die nicht umgerechnet werden, und nach Abzug des Sonderausgabenpauschbetrages wird sodann…
…Arbeitslosengeld werden somit die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte aus den Haupteinkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 4) zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression auf ein fiktives Jahreseinkommen umgerechnet ("Hochrechnungsverfahren"). Hochzurechnen sind nur die Einkünfte, die außerhalb des Zeitraumes der Arbeitslosigkeit bezogen wurden (vgl…
…befreit. Allerdings werden gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 bei der Steuerbefreiung für das Arbeitslosengeld die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte aus den Haupteinkunftsarten zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression auf ein fiktives Jahreseinkommen umgerechnet. Ausländisches Arbeitslosengeld ist in Österreich grundsätzlich steuerpflichtig (vgl. Doralt, EStG…
…gem. § 69 (OÖ GKK) zugeflossen seien. In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag verwies der Berufungswerber unter anderem darauf, dass die Berechnung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) unzulässig und ein rechnerisch ermitteltes, fiktives Jahreseinkommen von € 30.154,95 reine Utopie sei. Wofür solle er für etwas Steuer bezahlen…
…Tätigkeit durch 123 Tage dividiert und mit 365 multipliziert hätte, würde sich ein fiktives Jahreseinkommen in Höhe von 17.112,68 € und bei Anwendung des progressiven Steuersatzes eine Gutschrift von 52,12 € ergeben. Dadurch dass im Oktober des Streitjahres Transferleistungen und Arbeitseinkünfte gleichzeitig…
…und von 1. Oktober bis 31. Dezember 2003 unselbständig beschäftigt gewesen. Bei der Berechnung des Durchschnittssteuersatzes sei sein dreimonatiges Einkommen auf ein fiktives Jahreseinkommen hochgerechnet und mit einem Durchschnittssteuersatz von 37,97 % belastet worden. Dies sei eine absolute Ungerechtigkeit gegenüber anderen Steuerzahlern. Außerdem sei ihm…
…4) zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression auf ein fiktives Jahreseinkommen umgerechnet; die festzusetzende Steuer wird jedoch mit der Höhe begrenzt, die sich bei Steuerpflicht sämtlicher Bezüge (auch des Arbeitslosengeldes) ergeben würde. Der Umrechnung auf ein Jahreseinkommen unterliegen die Einkünfte und damit der um Werbungskosten gekürzte…
…der Hochrechnung ausgeschieden worden seien. Die im Zeitraum 1.9. - 31.12. bezogenen Einkünfte der PVA und die Zusatzpension seien auf ein fiktives Jahreseinkommen hochgerechnet worden. Nach Berücksichtigung der Freibeträge, Sonderausgaben und weiterer Abzugsposten ergebe sich ein Durchschnittssteuersatz von 29,80%, der auf das steuerpflichtige…
…wurde. Die beantragten Werbungskosten für die Anschaffung eines Personalcomputers wurden den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung zugeordnet. Dagegen wurde fristgerecht berufen. Laut der Begründung des Einkommensteuerbescheides sei ein fiktives Jahreseinkommen von S 332.427,-- ermittelt worden. Das sei genau um S 288.755,-- zu viel, denn…
…das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte aus den Haupteinkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988) zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression auf ein fiktives Jahreseinkommen umgerechnet ("Umrechnungsvariante"); die festzusetzende Steuer wird jedoch mit der Höhe begrenzt, die sich bei Steuerpflicht sämtlicher Bezüge (auch des…
…wenn das Arbeitslosengeld besteuert würde. Festzusetzen ist jeweils die niedrigere Steuerbelastung. Im gegenständlichen Fall ist die Einkommenssteuerbelastung geringer, wenn das Arbeitslosengeld "normal" besteuert würde und somit die Hochrechnung der nichtselbständigen Einkünfte auf ein fiktives Jahreseinkommen unterbleibt. Das bedeutet aber nicht, dass das Arbeitslosengeld "plötzlich steuerpflichtig…
… 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988) nach § 3 Abs. 2 EStG 1988 für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes auf ein fiktives Jahreseinkommen umzurechnen. Das Einkommen ist mit jenem Steuersatz zu besteuern, der sich unter Berücksichtigung der umgerechneten Einkünfte ergibt. Die festzusetzende Steuer…
…wenn das Arbeitslosengeld besteuert würde. Festzusetzen ist die jeweils niedrigere Steuerbelastung. Im gegenständlichen Fall ist die Einkommensteuerbelastung geringer, wenn das Arbeitslosengeld "normal" besteuert würde und somit die Hochrechnung der nichtselbständigen Einkünfte auf ein fiktives Jahreseinkommen unterbleibt. Das bedeutet aber nicht, dass das Arbeitslosengeld "plötzlich steuerpflichtig…
…Vorteil haben gegenüber einem Steuerpflichtigen, der ganzjährig berufstätig ist oder für einen Teil des Kalenderjahres gar keine Einkünfte bezieht. In diesem Fall sind daher die für das restliche Kalenderjahr bezogenen steuerpflichtigen laufenden Einkünfte zur Bestimmung eines Durchschnittssteuersatzes auf ein fiktives Jahreseinkommen hochzurechnen (Progressionsvorbehalt, § 3 Abs…
…der Y-Kasse in Höhe von 1.117,91 €, die während des Arbeitslosen- bzw. Notstandsgeldbezuges ausbezahlt worden seien, seien von der Umrechnung auf ein fiktives Jahreseinkommen auszuscheiden. Wie das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung auch anführe, handle es sich um sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs…
…der Hinzurechnungsbestimmung des § 102 Abs. 3 EStG komme es zu einer Steuerpflicht für einen fiktiven Betrag, wobei sie die österreichischen Steuerzahlungen aufgrund des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens erst im Jahr nach Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides in Österreich in Italien von der Steuer abziehen könne. Dadurch werde sie in…