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2 305 Treffer1962 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0531-G/07Unzulässige Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO wegen Fehlens ordnungsgemäßer Wiederaufnahmsgründe (unzutreffender Verweis auf Textziffer im Prüfungsbericht)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2012Teil 1/2

…des MRG entsprochen worden sei, könne an der Fremdüblichkeit des Mietverhältnisses mit der Tochter kein Zweifel bestehen. Für die Prüfung des Einkunftsquellencharakters sei unter diesen Umständen nach Lehre und Rechtsprechung die objektive Ertragsmöglichkeit unter Ausblendung der gesetzlichen Mietzinsbeschränkungen und Ansatz fiktiver, marktkonformer Mieten zu prognostizieren…

UFSG RV/0531-G/07Unzulässige Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO wegen Fehlens ordnungsgemäßer Wiederaufnahmsgründe (unzutreffender Verweis auf Textziffer im Prüfungsbericht)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2012Teil 2/2

Zu berücksichtigen ist, dass eine anteilige Zuordnung der erklärten Werbungskosten zu den beiden Wohnungen im Hoch-/ und Tiefparterre, nach Abzug von 38,15% für die ausgeschiedene "Wohnung der Tochter" (= Anteil der Dachgeschosswohnung an den Betriebskosten ab Juni 2001 lt. Aufstellung des Bw im Prüfungsverfahren…

UFSW RV/3264-W/08Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung bei Stückzinsen sowie Depotentnahmen gem § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.01.2010Teil 2/3

…Einlösungswert 100) erläuterte C seinen Standpunkt, dass lineare und progressive Methoden wirtschaftlich völlig gleichwertig seien. Bei Annahme fiktiver jährlicher Kapitalerträge, würden diese zunächst bei progressiver Berechnung (Zinssatz 7,18%) unter den Werten der linearen Berechnung liegen, zur Hälfte der Laufzeit seien die jährlichen Kapitalerträge gleich…

UFSW RV/3272-W/08Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung der Stückzinsen sowie bei Depotentnahmen gemäß § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.12.2009Teil 2/3

…Einlösungswert 100) erläuterte B seinen Standpunkt, dass lineare und progressive Methoden wirtschaftlich völlig gleichwertig seien. Bei Annahme fiktiver jährlicher Kapitalerträge, würden diese zunächst bei progressiver Berechnung (Zinssatz 7,18%) unter den Werten der linearen Berechnung liegen, zur Hälfte der Laufzeit seien die jährlichen Kapitalerträge gleich…

UFSG RV/0634-G/021) Wiederaufnahme von Amts wegen bei unvollständig bekannt gegebenen Sachverhalt; 2) Fremdüblichkeit von Darlehensvereinbarungen zwischen nahen Angehörigen; 3) Lebensgefährte der Tochter zählt zum Kreis der nahen Angehörigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2004Teil 1/2

…vor, wenn keine Sicherung der Darlehensforderung vereinbart worden wäre, bei unüblich langer Laufzeit und erheblicher Abweichung des Zinssatzes vom Marktzinsfuss nach oben oder nach unten (VwGH 17.2.1988, 87/13/0028). Das Fehlen einer Vereinbarung über einen bestimmten oder auch nur annähernd bestimmbaren Rückzahlungstermin…

UFSW RV/3815-W/02Liebhaberei bei Vermietung von Zinshäusern: Beurteilung der objektiven Umstände der Gesamtüberschusserzielungsabsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.09.2005

…positiver Überschuss von ATS 8.626.000, somit ein Totalverlust von ATS 43.013.000 erwartet wird (Variante I), ist unter der Annahme fiktiver Marktmieten bereits im 7. Jahr der Betätigung (= 2003) ein knapp positives Gesamtergebnis zu erwarten, welches sich bis 2017 auf über…

UFSW RV/2064-W/06Voraussetzungen für die Einbringung von Mitunternehmeranteilen gemäß Art. III UmgrStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.01.2013Teil 2/2

…beinhaltet die Mieten der tatsächlich vermietet gewesenen Räumlichkeiten im Ausmaß von insgesamt 2.098,71 m²; die leerstehenden Räumlichkeiten im Ausmaß von insgesamt 717,97 m² wurden unter der Position 'Ertragswert fiktiv' berücksichtigt. Die Summe dieser Flächen (2.098,71 + 717,97 =) von 2…

UFSW RV/2028-W/08Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung bei Stückzinsen sowie Depotentnahmen gem § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2010Teil 1/2

…nach der finanzmathematischen Methode zu erfolgen habe, sei aber unrichtig. Nach den unbestreitbaren Grundsätzen der Finanzmathematik müsse die lineare und die progressive Abrechnungsmethode von fiktiven Kapitalerträgen über die gesamte Laufzeit eines zinskuponlosen Forderungswertpapiers zwingend zum völlig gleichen Ergebnis führen. Dies sei auch den zuständigen finanzmathematisch…

UFSW RV/3262-W/08Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung bei Stückzinsen sowie Depotentnahmen gem § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2010Teil 2/3

…gemäß § 95 Abs. 7 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008 Kapitalertragsteuergutschriften begründeten und zum andern die unmittelbar in zeitlicher Nahebeziehung anschließenden Entnahmen der strittigen Nullkuponanleihen aus dem Depot als (fiktive) Veräußerungen iSd § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr…

UFSW RV/2000-W/08Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung bei Stückzinsen sowie Depotentnahmen gem § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2010Teil 1/2

…nach der finanzmathematischen Methode zu erfolgen habe, sei aber unrichtig. Nach den unbestreitbaren Grundsätzen der Finanzmathematik müsse die lineare und die progressive Abrechnungsmethode von fiktiven Kapitalerträgen über die gesamte Laufzeit eines zinskuponlosen Forderungswertpapiers zwingend zum völlig gleichen Ergebnis führen. Dies sei auch den zuständigen finanzmathematisch…

UFSW RV/0305-W/09Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung bei Stückzinsen sowie Depotentnahmen gem § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.01.2010Teil 2/2

…gemäß § 95 Abs. 7 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008 Kapitalertragsteuergutschriften begründeten und zum andern die unmittelbar in zeitlicher Nahebeziehung anschließenden Entnahmen der strittigen Nullkuponanleihen aus dem Depot als (fiktive) Veräußerungen iSd § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr…

UFSW RV/0083-W/08Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung bei Stückzinsen sowie Depotentnahmen gem § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2010Teil 1/2

…gemäß § 95 Abs. 7 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008 Kapitalertragsteuergutschriften begründeten und zum andern die unmittelbar in zeitlicher Nahebeziehung anschließenden Entnahmen der strittigen Nullkuponanleihen aus dem Depot als (fiktive) Veräußerungen iSd § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 1/4

…lediglich die bis zum Bewertungsstichtag aufgelaufenen Zinsen einzurechnen, sodass der endgültige Begleichungsbetrag erst allmählich erreicht wird. Damit wird zum einen der Ansatz der Verbindlichkeit in Höhe der fiktiven Erfüllung zum Abschlussstichtag, zum anderen eine periodengerechte Verteilung des Zinsaufwandes sichergestellt (Bertl/Deutsch/Hirschler, Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…lediglich die bis zum Bewertungsstichtag aufgelaufenen Zinsen einzurechnen, sodass der endgültige Begleichungsbetrag erst allmählich erreicht wird. Damit wird zum einen der Ansatz der Verbindlichkeit in Höhe der fiktiven Erfüllung zum Abschlussstichtag, zum anderen eine periodengerechte Verteilung des Zinsaufwandes sichergestellt (Bertl/Deutsch/Hirschler, Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…lediglich die bis zum Bewertungsstichtag aufgelaufenen Zinsen einzurechnen, sodass der endgültige Begleichungsbetrag erst allmählich erreicht wird. Damit wird zum einen der Ansatz der Verbindlichkeit in Höhe der fiktiven Erfüllung zum Abschlussstichtag, zum anderen eine periodengerechte Verteilung des Zinsaufwandes sichergestellt (Bertl/Deutsch/Hirschler, Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch…

UFSW RV/3945-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.01.2004Teil 2/3

… 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 gemeint. Der Ausgabekurs einer Nullkuponanleihe ist nicht beliebig festgesetzt, sondern ergibt sich aus der Anwendung des jeweiligen Marktzinssatzes über die Laufzeit der Anleihe. Dies entspricht auch der allgemein anerkannten Definition der Nullkuponanleihe, nach der die Verzinsung dieser Wertpapiere…

UFSW RV/3942-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.01.2004Teil 2/3

… 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 gemeint. Der Ausgabekurs einer Nullkuponanleihe ist nicht beliebig festgesetzt, sondern ergibt sich aus der Anwendung des jeweiligen Marktzinssatzes über die Laufzeit der Anleihe. Dies entspricht auch der allgemein anerkannten Definition der Nullkuponanleihe, nach der die Verzinsung dieser Wertpapiere…

UFSW RV/1333-W/03Kapitalertragsteuer, finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit, KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2004Teil 2/2

… 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 gemeint. Der Ausgabekurs einer Nullkuponanleihe ist nicht beliebig festgesetzt, sondern ergibt sich aus der Anwendung des jeweiligen Marktzinssatzes über die Laufzeit der Anleihe. Dies entspricht auch der allgemein anerkannten Definition der Nullkuponanleihe, nach der die Verzinsung dieser Wertpapiere…

UFSW RV/4745-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003Teil 1/2

…kuponauszahlende Stelle hinsichtlich der entnommenen Wertpapiere verliert (was nicht zwingend ist und von der bescheiderlassenen Behörde nicht einmal behauptet wurde), stelle sich weiters die Frage, ob diese Beendigung der Funktion als kuponauszahlende Stelle zu einer fiktiven Veräußerung iSd § 95 Abs 4 Z 3 EStG führt. …

UFSW RV/4744-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003Teil 1/2

…kuponauszahlende Stelle hinsichtlich der entnommenen Wertpapiere verliert (was nicht zwingend ist und von der bescheiderlassenenden Behörde nicht einmal behauptet wurde), stelle sich weiters die Frage, ob diese Beendigung der Funktion als kuponauszahlende Stelle zu einer fiktiven Veräußerung iSd § 95 Abs 4 Z 3 EStG führt. …