…führen könne. Wie bereits mehrfach ausführlich dargelegt, seien die vorgeschriebenen Beträge an Gewerbe - und Körperschaftsteuer auf den Ansatz eines fiktiven Gewinnes der Bw zurückzuführen. Diese fiktiven Gewinne habe die Bw niemals bezogen und daher auch keine dementsprechenden Mittel zur Begleichung dieser Abgabenfestsetzung gehabt. Die einzigen…
…Club", bei dem den Spielteilnehmern mittels käuflich erworbener Tickets (Spieleinsätze) eine Gewinnchance eingeräumt wurde. Der Teilnehmer kann auf steigende oder fallende Aktienkurse setzen und auf diese Weise (fiktive) Gewinne erzielen. Die Höhe des je Runde ausbezahlten tatsächlichen Gewinns steht von vornherein nicht fest, sondern ist…
…keiner Weise entsprechen würden. Beim Vergleich der Umsätze aus den Eigengeschäften würde die Gewinnverschiebung zugunsten der DTL noch augenscheinlicher. Mit einer Nachbelastung unter dem Titel "Verrechnungspreise" würden die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der beiden Unternehmen sachverhaltswidrig verdreht. Die DTL würde fiktive Gewinne versteuern, während die DTB…
…abgedeckt seien, nicht möglich. Die steuerliche Vertreterin des Bw hingegen bestritt die Qualifikation des FBiG als fiktive Betriebsausgabe, weswegen ihrer Meinung nach einer Geltendmachung dieses Freibetrages zusätzlich zum Betriebsausgabenpauschale nichts im Wege stehen dürfe. Der Freibetrag für investierte Gewinne wird im § 10 Einkommensteuergesetz, BGBl.Nr…
…abgedeckt seien, nicht möglich. Der steuerliche Vertreter des Bw hingegen bestritt die Qualifikation des FBiG als fiktive Betriebsausgabe, weswegen seiner Meinung nach einer Geltendmachung dieses Freibetrages zusätzlich zum Betriebsausgabenpauschale nichts im Wege stehen dürfe. Der Freibetrag für investierte Gewinne wird im § 10 Einkommensteuergesetz, BGBl.Nr…
…Berufung wurde sinngemäß die Auffassung vertreten, Betriebsausgabenpauschalien bezweckten die Abdeckung der tatsächlichen Aufwendungen. Demgegenüber stelle der Freibetrag für investierte Gewinne eine Investionsbegünstigung dar, wirke daher wie eine "fiktive" Betriebsausgabe. Könne dieser Freibetrag nicht zusätzlich zum Betriebsausgabenpauschale geltend gemacht werden, könne der Gesetzeszweck der Investitionsförderung nicht…
… 10 Abs. 1 EStG 1988 normierte Erfordernis einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfüllt ist. Er hat im Weiteren unter Verweis auf seine Rechtssprechung zum Energieförderungsgesetz 1979 und zum Lehrlingsfreibetrag klargestellt, dass der Freibetrag für investierte Gewinne eine "fiktive" Betriebsausgabe darstellt, da er ebenso…
… 10 Abs. 1 EStG 1988 normierte Erfordernis einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfüllt ist. Er hat im Weiteren unter Verweis auf seine Rechtssprechung zum Energieförderungsgesetz 1979 und zum Lehrlingsfreibetrag klargestellt, dass der Freibetrag für investierte Gewinne eine "fiktive" Betriebsausgabe darstellt, da er ebenso…
… 10 Abs. 1 EStG 1988 normierte Erfordernis einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfüllt ist. Er hat im Weiteren unter Verweis auf seine Rechtssprechung zum Energieförderungsgesetz 1979 und zum Lehrlingsfreibetrag klargestellt, dass der Freibetrag für investierte Gewinne eine "fiktive" Betriebsausgabe darstellt, da er ebenso…
…Rechtsfrage abgesprochen. Aus der Sicht des Unabhängigen Finanzsenates ist daher das Berufungsverfahren von Amts wegen fortzusetzen. In der Berufung wurde sinngemäß die Auffassung vertreten, bei dem Freibetrag für investierte Gewinne handle es sich um keine fiktive Betriebsausgabe, sondern um eine Investitionsbegünstigung. Für die Annahme, dass…
…die Bestimmung des § 2 Abs. 4 Z 1 EStG hinsichtlich der Ermittlung des Gewinns auf die §§ 4 bis 14 EStG verweist, bedeutet dies nicht, dass in diesem Bereich nur Betriebsausgaben - seien es faktische oder fiktive - geregelt sind. Beispielsweise sei auf die Regelungen des § 6 hinsichtlich…
…bei Inanspruchnahme der Basispauschalierung könne der Freibetrag für investierte Gewinne - eine fiktive Betriebsausgabe - nicht gewährt werden. Gegen den genannten Bescheid wurde mit Eingabe vom 7. November 2008 fristgerecht Berufung erhoben und ausgeführt, die Art der Gewinnermittlung spiele bei der Inanspruchnahme des Freibetrages keine Rolle. Nach…
…10 Abs. 1 EStG 1988 normierte Erfordernis einer Gewinn-ermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfüllt sei. Er hat im Weiteren unter Verweis auf seine Rechtssprechung zum Energieförderungsgesetz 1979 und zum Lehrlingsfreibetrag klargestellt, dass der Freibetrag für investierte Gewinne eine "fiktive" Betriebsausgabe darstelle, da er…
…durch fiktive Betriebsausgaben und somit durch eine Ertragsteuerverschonung = Steuersubvention. Echte Betriebsausgaben iSd. § 4 Abs. 4 erster Satz EStG liegen auch insoweit nicht vor. Aus der Systematik des Gesetzes ist belegend weiter anzuführen, dass echte Betriebsausgaben iSd. § 4 Abs. 4 erster Satz EStG den Gewinn…
…1988 werden demnach nicht nur tatsächliche Ausgaben als Betriebsausgaben gewinnmindernd abgesetzt, sondern auch durch den Gesetzgeber als steuerliche Begünstigung zuerkannte Freibeträge (Bildungsfreibetrag, Forschungsfreibetrag, Lehrlingsfreibetrag gemäß § 124b Z 31 EStG 1988). Diese rein rechnerischen Größen und als "fiktive Betriebsausgaben" bezeichneten Beträge stellen zweifellos ebenfalls Betriebsausgaben iSd…
… 4 Abs. 3 vorletzter Satz ist anzuwenden." Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis VwGH 2008/15/0333 erkannt hat, stellt der Freibetrag für investierte Gewinne eine (fiktive) Betriebsausgabe dar, wobei es auf die seitens des Gesetzgebers beabsichtigten Wirkungen (als Investitionsbegünstigung, Spar- oder Eigenkapitalförderung) nicht ankommt…
…abgedeckt seien, nicht möglich. Der steuerliche Vertreter des Bw hingegen bestritt die Qualifikation des FBiG als fiktive Betriebsausgabe, weswegen seiner Meinung nach einer Geltendmachung dieses Freibetrages zusätzlich zum Betriebsausgabenpauschale nichts im Wege stehen dürfe. Der Freibetrag für investierte Gewinne wird im § 10 Einkommensteuergesetz, BGBl.Nr…
…1988 werden demnach nicht nur tatsächliche Ausgaben als Betriebsausgaben gewinnmindernd abgesetzt, sondern auch durch den Gesetzgeber als steuerliche Begünstigung zuerkannte Freibeträge (Bildungsfreibetrag, Forschungsfreibetrag, Lehrlingsfreibetrag gemäß § 124b Z 31 EStG 1988). Diese rein rechnerischen Größen und als "fiktive Betriebsausgaben" bezeichneten Beträge stellen zweifellos ebenfalls Betriebsausgaben iSd…
…1988 werden demnach nicht nur tatsächliche Ausgaben als Betriebsausgaben gewinnmindernd abgesetzt, sondern auch durch den Gesetzgeber als steuerliche Begünstigung zuerkannte Freibeträge (Bildungsfreibetrag, Forschungsfreibetrag, Lehrlingsfreibetrag gemäß § 124b Z 31 EStG 1988). Diese rein rechnerischen Größen und als "fiktive Betriebsausgaben" bezeichneten Beträge stellen zweifellos ebenfalls Betriebsausgaben iSd…
…im Sinne einer Tarifvorschrift und keine fiktive Betriebsausgabe habe schaffen wollen. Dem gemäß sei, soweit keine Vollpauschalierung vorliege und lediglich Betriebsausgaben gemäß § 17 EStG zur Vereinfachung und Steuerberechnung als Pauschalsatz angesetzt werden können, sowohl der Freibetrag für investierte Gewinne als Tarifvorschrift als auch das Betriebsausgabenpauschale…