…keine Beschwer der Bw. erblickt werden. Denn auch eine Festsetzung mit NULL führt zu denselben bescheidmäßigen Auswirkungen für die Bw. und ist daher die formelle Bezeichnung des Bescheides für das Rechtsschutzinteresse der Bw. nicht ausschlaggebend. Dieser Punkt wurde von der Bw. im Übrigen auch nicht…
…Wiederaufnahme ist zwischen der Rechtsfrage, ob der Tatbestand einer Wiederaufnahme des Verfahrens gegeben ist, und der Frage der Durchführung der Wiederaufnahme, die im Ermessen der Behörde liegt, zu unterscheiden. Ist die Rechtsfrage dahingehend geklärt, dass ein Wiederaufnahmegrund tatsächlich gegeben ist, dann hat die Abgabenbehörde in…
…01.1999 die Bezeichnung des Verfahrens, die Bezeichnung der Umstände, die Angaben zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit und zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens zu enthalten. 2. Eignung des geltend gemachten Wiederaufnahmegrundes, einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeizuführen? Zum Zeitpunkt der Erlassung des Abweisungsbescheides betreffend…
…sich um einen Nichtbescheid (VwGH 29.9.1997, 93/17/0042). Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs 1 lit. b BAO dar und sei als tauglicher Wiederaufnahmegrund zu qualifizieren. Wenn selbst der bescheiderlassenden Behörde die Tatsache nicht…
…des Betriebsprüfungsverfahrens) versucht hätten, die Annahme der Betriebsprüfung zu widerlegen, was durch den mehrmaligen Steuerberaterwechsel (D. - E. - C.) im Laufe der langjährigen Firmengeschichte erschwert worden sei, so waren letztendlich auch die Ausführungen in der Berufung in abgabenrechtlicher Hinsicht nicht dazu geeignet, das Vorliegen tauglicher Wiederaufnahmsgründe…
…mit ihrer gesetzlichen Bezeichnung anführen müssen, die zum Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides an der Personengemeinschaft beteiligt gewesen waren. Ein Verweis auf eine der Steuererklärung bzw. dem Betriebsprüfungsbericht beigelegte Liste der einzelnen Mitgesellschafter sei jedenfalls nicht geeignet, einen Ersatz für die fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten darzustellen…
…Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Weiter bestimmt Abs. 2 der zitierten Gesetzesbestimmung, dass der Antrag auf Wiederaufnahme gemäß Abs. 1 binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis…
…Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme des Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht mehr zulässig ist und Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. Die Wiederaufnahmegründe sind grundsätzlich dieselben wie bei…
…betreffend des Ausmaßes der vom Steuerpflichtigen niederschriftlich einbekannten Einlagen Widersprüche aufgetreten. Um einer steuerlichen Auswirkung von hinsichtlich Verwendungszweck und Betrag nicht eindeutig klärbarer Geldflüsse bzw. Geltendmachung von Anlaufverlusten einer schlussendlich nicht zustande gekommenen Vertriebsgesellschaft entgegenzuwirken, wurde das Prüfungsverfahren ohne Wiederaufnahme der Einkommensteuerbescheide beendet (kein Wiederaufnahmegrund…
…habe, und führte zu den neuen Tatsachen nach Zitierung von § 303 BAO ins Treffen, sich betreffend des Wiederaufnahmegrundes "ungeklärte Geldherkunft" auf die Zeugenaussage vom heutigen Tag zu beziehen. Die neue Tatsache betreffend diesen Punkt würden Zahlungen, die als Zugang beispielsweise im Kassabuch 1997 Kto Nr…
…berücksichtigt. Auch die Berechnung des Sicherheitszuschlages sei fehlerhaft und überhöht erfolgt. Gerügt wird auch, dass bei der Hinzurechnung auf die Vermögensunterdeckung bei R.P. bezug genommen wird. In Tz 36.1 des Bp.-Berichtes werden Rechts- und Beratungskosten für einen Zivilprozess des Gesellschafters R.P…
… 303a Abs. 1 BAO u.a. die Bezeichnung der Umstände (§ 303 Abs. 1) zu enthalten, auf die der Antrag gestützt wird. Dabei ist keine bestimmte Form der Bezeichnung erforderlich, entscheidend ist, dass aus dem Wiederaufnahmsantrag hervorgeht, welcher der Wiederaufnahmsgründe des § 303 Abs. 1 BAO gemeint…
…Abs. 1 lit b BAO dar und sei als tauglicher Wiederaufnahmegrund zu qualifizieren. Der Bw. verwies dazu auf eine schriftliche Erledigung des Finanzministeriums vom 28. Oktober 2005, wonach ein erlassener Änderungsbescheid (§ 295 Abs. 1 BAO) bei Ergehen eines "Nichtbescheides" als Folge fehlerhafter Adressierung rechtswidrig sei…
…behauptete, dass die Unrichtigkeit durch den "programmierten Ablauf des maschinellen Veranlagungsverfahrens tatsächlich eingetreten ist". Daraus sei auch ersichtlich, dass die Behauptung über das neu Hervorkommen der Höhe seiner Bezüge unzutreffend ist. Mit dem Wiederaufnahmegrund der neu hervorgekommenen "Tatsachen und Beweismittel" werde die Möglichkeit geschaffen, bisher…
…sei die Firma A der eigentliche Eigentümer gewesen. Der Vertreter des Finanzamtes entgegnete, dass in den Wiederaufnahmebescheiden nicht nur auf den Bp-Bericht sowie die Niederschrift über die Schlussbesprechung, sondern auch auf die Stellungnahmen der Betriebsprüfung verwiesen worden sei. Daraus ließen sich die Wiederaufnahmegründe erkennen…
…Kontrollen durchgeführt habe, wobei allerdings die fehlerhafte Berechnung der Kammerumlage I nicht aufgefallen sei. Deshalb liege auf Seiten des Bw. auch kein (grobes) Kontrollverschulden vor. Die LBG Wirtschaftstreuhand- und Beratungsgesellschaft m.b.H. als steuerliche Vertreterin sei nur mit der Erstellung des Jahresabschlusses, der Steuererklärungen…
…tauglichen Wiederaufnahmegrund dar, weil es sich hierbei nicht um das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln handelt. Bei unveränderter Tatsachenlage kann die Wiederaufnahme nicht dazu dienen, die nachteiligen Folgen einer früheren eventuell unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer eventuell fehlerhaften rechtlichen…
…vor, in denen sich die Verminderung der AfA-Basis steuerlich auswirken wird. Auch unter diesem Gesichtspunkt kann daher von keiner geringfügigen steuerlichen Auswirkung des Wiederaufnahmegrundes ausgegangen werden. Es liegt damit keine fehlerhafte Ermessensübung seitens des Finanzamtes vor. Da keine nur geringfügigen steuerlichen Auswirkungen gegeben sind…
…Die Feststellung, dass ein Verlustvortrag von mehr als S 11,000.000,00 vortragsfähig bleiben würde, sei auch aus der Berechnung des Einkommens im damaligen Prüfungsbericht zur Textziffer 30 ersichtlich. Dort sei dargestellt worden, dass der Sanierungsgewinn steuerfrei bleibe und nicht gegen den Verlustvortrag verrechnet…
…an: 1. Bezeichnung der Umstände, auf die der Antrag gestützt wird: "Der Antrag bezieht sich auf die 2009 vom BMUKK erhaltenen Bezüge, die von der Abgabenbehörde falsch gewürdigt wurden." 2. Angaben zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrages: "Der Antrag stützt sich auf die Tatsache, dass…