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UFSW RV/0540-W/05Fehlerhafte Bezeichnung des Bescheidadressaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.08.2005

…ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und…

UFSW RV/1524-W/07Fehlerhafte Bezeichnung der Bescheidadressaten nach Einantwortung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.10.2007

…die Bezeichnung des Bescheidadressaten durch Anführen seines Vor- und Zunamens zu erfolgen (Ritz, BAO³, § 93 Tz.6). Eine Adressierung "an die Erben nach H. ", somit ohne Angaben der Namen der Erben, reicht nicht aus (VwGH-Erkenntnis vom 24. Februar 2005, 2001/15/0160). Der Bescheidadressat…

UFSL RV/1082-L/07Bezeichnung des Bescheidadressaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.09.2007

…des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. 2. 2007, 2004/13/0151 ist bei einer im Firmenbuch eingetragenen Kapitalgesellschaft der Bescheidadressat durch seine Firma (nunmehr § 17 UGB) anzugeben. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung…

UFSL RV/0462-L/05Bezeichnung des Bescheidadressaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.09.2007

…des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. 2. 2007, 2004/13/0151 ist bei einer im Firmenbuch eingetragenen Kapitalgesellschaft der Bescheidadressat durch seine Firma (nunmehr § 17 UGB) anzugeben. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung…

UFSW RV/1550-W/04Bescheidadressat bei Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2005

…Bescheide auslösenden Abgabenschuld ist diese Bezeichnung nur unvollständig und auch keiner Auslegung zugänglich. Das "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist zulässig und geboten (VwGH 24.2.1999, 98/13/0118), wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt ist…

UFSW RV/2174-W/02Anwendbarkeit des § 9 Abs. 3 UmgrStG auf die umwandlungsbedingte Auflösung der Haftrücklage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2003

…sollte, ist diese fehlerhafte Bezeichnung des Bescheidadressaten unbeachtlich (vgl. VwGH vom 23.4.1998, 96/15/0199, 26.4.1995, 93/13/0191,0321). 2. Auflösung der Haftrücklage nach erfolgter Umwandlung: § 14 KStG 1988 in der ab der Veranlagung 1994 geltenden Fassung des Steuerreformgesetzes 1993…

UFSW RV/1807-W/07Mangelnde Bescheidqualität einer Erledigung des Finanzamtes aufgrund eines Antrages auf Rückerstattung nach § 240 Abs. 3 BAO der Versorgungseinrichtung einer in der EU ansässigen Körperschaft öffentlichen Rechts
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid11.11.2009

…ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und…

UFSW RV/1805-W/07Antrag auf Rückerstattung der Kapitalertragsteuer durch eine Versorgungseinrichtung einer in der europäischen Union ansässigen Körperschaft des öffentlichen Rechts
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.12.2009

…ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und…

UFSW RV/1813-W/07Antrag auf Rückerstattung der Kapitalertragsteuer durch eine Versorgungseinrichtung einer in der europäischen Union ansässigen Körperschaft des öffentlichen Rechts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2009

…ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und…

UFSW RV/1809-W/07Antrag auf Rückerstattung von Kapitalerträgen gemäß § 240 Abs. 3 BAO einer in der europäischen Union ansässigen Körperschaft des öffentlichen Rechts.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2009

…ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und…

UFSW RV/1804-W/07Zurückweisung eines Antrags auf Rückerstattung nach § 240 Abs. 3 BAO durch eine Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts eines anderen Mitgliedstaates der EU
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2009

…zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung ist ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht…

UFSZ2L ZRV/0120-Z2L/04Zurückweisung einer Beschwerde mangels Aktivlegitimation
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.06.2005

…des Verfahrens als Betroffene des Bescheides sowie für die Behörde und in weiterer Folge für den Verwaltungsgerichtshof die Identität des Bescheidadressaten zweifelsfrei feststeht. Solange erkennbar ist, wem gegenüber die Behörde den Bescheid erlassen will, führt eine fehlerhafte Bezeichnung des Bescheidadressaten nicht zur absoluten Nichtigkeit des…

UFSZ1W ZRV/0080-Z1W/02Aussetzung der Einhebung, Aufhebung, unzuständige Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.06.2003

…Parteibenennungen im konkreten Fall zur absoluten Unwirksamkeit der bekannt gegebenen Entscheidungen führen. Dazu ist festzuhalten, dass eine fehlerhafte Bezeichnung des Bescheidadressaten dann unbeachtlich ist, wenn keine Zweifel an der Identität des Empfängers bestehen. Im gegenständlichen Fall hat die Behörde in ihren Ermittlungen immer den Bf…

UFSS RV/0380-S/09Zurückweisung wegen Unzulässigkeit, da die Erledigung an eine bereits beendete KG ergangen ist und daher keine Bescheidqualität hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.06.2010

…bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt ist. Der Bescheid einer Verwaltungsbehörde ist dabei als ein Ganzes zu beurteilen. Spruch und Begründung bilden eine Einheit; bestehen Zweifel über den Inhalt des…

UFSS RV/0389-S/05Die Festsetzung einer Zwangsstrafe im Konkursverfahren hat direkt an den Masseverwalter zu erfolgen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2006

…ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und…

UFSW RV/1842-W/02Zivildienst
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2007

…Selbst eine fehlerhafte Bezeichnung des Bescheidadressaten führt nicht zur absoluten Nichtigkeit des Bescheides solange erkennbar ist, wem gegenüber die Behörde den Bescheid erlassen will (u.a VwGH 2005/07/0091). Im gegenständlichen Fall bringt die Bw. vor, "im als Spruch zu wertenden Teil" des Bescheides…

UFSW RV/2104-W/04Zurverfügungstellung einer Geschäftsführerwohnung als verdeckte Gewinnausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2010

…wenn nach der Verkehrsauffassung keine Zweifel an der Identität des Empfängers bestehen (VwGH 23.4.1998, 96/15/0199). Von einer zweifelhaften Identifizierung kann dann nicht gesprochen werden, wenn es sich um keine fehlerhafte Bezeichnung des Bescheidadressaten, sondern um eine fehlende oder völlig unzureichende Bezeichnung…

UFSG RV/0370-G/08Individualisierungserfordernis der Gesellschafter im Adressfeld (hier: 554 Beteiligte einer atypisch stillen Gesellschaft) und Leistungsbeziehung mit einer Domizilgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2010

…zum Ausdruck. Damit ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates die Identifizierung der Beteiligten in ihrer Eigenschaft als atypisch stille Gesellschafter durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt, sodass davon auszugehen ist, dass das notwendige Merkmal der Bezeichnung des Bescheidadressaten gegeben ist (vgl. dazu auch…

UFSS RV/0694-S/06Haftung für zu Unrecht in Anspruch genommenen Fahrpreisersatz für Schülerfreifahrten; Stellung eines Vorlageantrages ohne vorangegangener Berufungsvorentscheiung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid12.01.2007

…erlassen will, führt eine fehlerhafte Bezeichnung des Bescheidadressaten nicht zur absoluten Nichtigkeit des Bescheides Im konkreten Fall erging die Berufungsvorentscheidung an die Tochter der Bw. (B.P.). Der Begründung der BVE ist zu entnehmen, dass über die Zulässigkeit der Rückforderung des Fahrpreisersatzes abgesprochen wurde. Über…

UFSW RV/0750-W/04Zurückweisung einer Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.03.2005

…Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und…