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UFSW RV/1524-W/07Fehlerhafte Bezeichnung der Bescheidadressaten nach Einantwortung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.10.2007

…zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruchs (vgl VwGH-Erkenntnis vom 25. September 2002, 2000/13/0203). Bei natürlichen Personen hat die Bezeichnung des Bescheidadressaten durch Anführen seines Vor- und Zunamens zu erfolgen (Ritz, BAO³, § 93…

UFSW RV/0540-W/05Fehlerhafte Bezeichnung des Bescheidadressaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.08.2005

…dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre (VwGH…

UFSL RV/1082-L/07Bezeichnung des Bescheidadressaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.09.2007

…UGB) anzugeben. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre. Eine unrichtige Bezeichnung einer im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaft ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes beispielsweise dann unbeachtlich, wenn…

UFSL RV/0462-L/05Bezeichnung des Bescheidadressaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.09.2007

…UGB) anzugeben. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre. Eine unrichtige Bezeichnung einer im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaft ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes beispielsweise dann unbeachtlich, wenn…

UFSW RV/0025-W/12Rückzahlung; Bescheid an andere Person als den Antragsteller adressiert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2012

… UFS 26.8.2005, RV/1550-W/04). Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre (VwGH 28.2.2007, 2004/13/0151). Im vorliegenden Fall hat der…

UFSZ1W ZRV/0056-Z1W/10Liegt eine Aliudware und somit eine Zollschuldentstehung gemäß Artikel 203 ZK vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)25.03.2011

…zeigt, strittig sein oder gar misslingen. Fehlerhafte Bezeichnungen im Feld 33 der Zollanmeldung haben somit entgegen der vom Zollamt vertretenen Rechtsansicht nicht zwingend die Entstehung der Zollschuld gemäß Art. 203 ZK zur Folge. In diesem Zusammenhang ist auf das Urteil des EuGH vom 4. März…

UFSW RV/1550-W/04Bescheidadressat bei Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2005

…Bescheide auslösenden Abgabenschuld ist diese Bezeichnung nur unvollständig und auch keiner Auslegung zugänglich. Das "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist zulässig und geboten (VwGH 24.2.1999, 98/13/0118), wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt ist…

UFSZ1W ZRV/0010-Z1W/09Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung trotz Zollbeschau?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.02.2011

…Rechtsbehelfe zeigen, strittig sein oder gar misslingen. Fehlerhafte Bezeichnungen im Feld 33 der Zollanmeldung haben somit entgegen der vom Zollamt vertretenen Rechtsansicht nicht zwingend die Entstehung der Zollschuld gemäß Art. 203 ZK zur Folge. Im gegebenen Zusammenhang kommt daher nur die Zollschuldentstehung nach Art. 201…

UFSW RV/1032-W/11Bei einer gelöschten KG hat die Zustellung des Bescheides an die ehemaligen Gesellschafter zu erfolgen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2013

…dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre (VwGH…

UFSI RV/0358-I/08Investitionszuwachsprämie für ein Freischwimmbecken
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2009

…B) zu richten gewesen wäre. Das "Deuten" eines fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist aber zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten - wie im vorliegenden Fall - durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt ist (VwGH 28.2.2007, 2004/13/0151). Eine Verwechslungsgefahr ist ausgeschlossen…

UFSW RV/0493-W/05Nicht eindeutig bestimmter "Erbe nach ..." als materieller Bescheidadressat
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.01.2009

…26.8.2005, RV/1550-W/04 (Rechtssätze 2 und 3) ist das Deuten eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt ist; die unrichtige Bezeichnung eines Bescheidadressaten ist unbeachtlich, wenn nach…

UFSW RV/1897-W/05Bescheidadressat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2005

…dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre (VwGH…

UFSW RV/2174-W/02Anwendbarkeit des § 9 Abs. 3 UmgrStG auf die umwandlungsbedingte Auflösung der Haftrücklage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2003

…Zwnl Wien" stellt eine Abwandlung der firmenbuchmäßigen Bezeichnung der österreichischen Zweigniederlassung der Bw. dar. Da aus den Umständen des Falles jedoch eindeutig erkennbar ist, dass die Bw. mit ihren inländischen Einkünften als beschränkt steuerpflichtig erfasst werden sollte, ist diese fehlerhafte Bezeichnung des Bescheidadressaten unbeachtlich (vgl…

UFSL RV/0958-L/10Haftung für Umsatzsteuernachforderung aus Jahreserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2011

…Die Bezeichnung der im Insolvenzverfahren der Gesellschaft angemeldeten, aus der Lohnsteuerprüfung sich insgesamt ergebenden Nachforderungen als Lohnabgaben "03/09" war zwar nicht korrekt, eine fehlerhafte Bezeichnung von Abgaben in der Forderungsanmeldung ändert jedoch weder etwas am zugrunde liegenden Abgabenanspruch noch an der auf diesen Abgabenanspruch…

UFSL RV/0708-L/10Grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung einer Umsatzsteuervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2011

…ursprüngliche Rechnung des Leistungserbringers nicht "unter Zeitdruck überflogen", sondern eingehend überprüft wurde. Dabei fiel dem Berufungswerber offenbar nicht nur die fehlerhafte Bezeichnung des Leistungsempfängers auf (Baumeister B KG), weshalb auf der Rechnung eine Stampiglie seines Einzelunternehmens angebracht wurde, sondern wurde auch der restliche Forderungsbetrag ("Anweisungsbetrag…

UFSG RV/0370-G/08Individualisierungserfordernis der Gesellschafter im Adressfeld (hier: 554 Beteiligte einer atypisch stillen Gesellschaft) und Leistungsbeziehung mit einer Domizilgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2010

…durch die ausdrückliche Bezeichnung "als ehemalige Gesellschafter der Bw. AG und atypisch stille Gesellschaft" auch eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck. Damit ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates die Identifizierung der Beteiligten in ihrer Eigenschaft als atypisch stille Gesellschafter durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage…

UFSS RV/0380-S/09Zurückweisung wegen Unzulässigkeit, da die Erledigung an eine bereits beendete KG ergangen ist und daher keine Bescheidqualität hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.06.2010

…0151). Auch im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften des Handelsrechtes sind nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates mit ihrem Firmenbuchnamen zu bezeichnen. Das "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt ist. Der…

UFSW RV/1809-W/07Antrag auf Rückerstattung von Kapitalerträgen gemäß § 240 Abs. 3 BAO einer in der europäischen Union ansässigen Körperschaft des öffentlichen Rechts.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2009

…dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre (vgl…

UFSW RV/1805-W/07Antrag auf Rückerstattung der Kapitalertragsteuer durch eine Versorgungseinrichtung einer in der europäischen Union ansässigen Körperschaft des öffentlichen Rechts
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.12.2009

…dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre (vgl…

UFSW RV/1813-W/07Antrag auf Rückerstattung der Kapitalertragsteuer durch eine Versorgungseinrichtung einer in der europäischen Union ansässigen Körperschaft des öffentlichen Rechts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2009

…dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre (vgl…