…zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruchs (vgl VwGH-Erkenntnis vom 25. September 2002, 2000/13/0203). Bei natürlichen Personen hat die Bezeichnung des Bescheidadressaten durch Anführen seines Vor- und Zunamens zu erfolgen (Ritz, BAO³, § 93…
…dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre (VwGH…
…UGB) anzugeben. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre. Eine unrichtige Bezeichnung einer im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaft ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes beispielsweise dann unbeachtlich, wenn…
…UGB) anzugeben. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre. Eine unrichtige Bezeichnung einer im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaft ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes beispielsweise dann unbeachtlich, wenn…
… UFS 26.8.2005, RV/1550-W/04). Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre (VwGH 28.2.2007, 2004/13/0151). Im vorliegenden Fall hat der…
…zeigt, strittig sein oder gar misslingen. Fehlerhafte Bezeichnungen im Feld 33 der Zollanmeldung haben somit entgegen der vom Zollamt vertretenen Rechtsansicht nicht zwingend die Entstehung der Zollschuld gemäß Art. 203 ZK zur Folge. In diesem Zusammenhang ist auf das Urteil des EuGH vom 4. März…
…Bescheide auslösenden Abgabenschuld ist diese Bezeichnung nur unvollständig und auch keiner Auslegung zugänglich. Das "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist zulässig und geboten (VwGH 24.2.1999, 98/13/0118), wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt ist…
…Rechtsbehelfe zeigen, strittig sein oder gar misslingen. Fehlerhafte Bezeichnungen im Feld 33 der Zollanmeldung haben somit entgegen der vom Zollamt vertretenen Rechtsansicht nicht zwingend die Entstehung der Zollschuld gemäß Art. 203 ZK zur Folge. Im gegebenen Zusammenhang kommt daher nur die Zollschuldentstehung nach Art. 201…
…dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre (VwGH…
…B) zu richten gewesen wäre. Das "Deuten" eines fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist aber zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten - wie im vorliegenden Fall - durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt ist (VwGH 28.2.2007, 2004/13/0151). Eine Verwechslungsgefahr ist ausgeschlossen…
…26.8.2005, RV/1550-W/04 (Rechtssätze 2 und 3) ist das Deuten eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt ist; die unrichtige Bezeichnung eines Bescheidadressaten ist unbeachtlich, wenn nach…
…dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre (VwGH…
…Zwnl Wien" stellt eine Abwandlung der firmenbuchmäßigen Bezeichnung der österreichischen Zweigniederlassung der Bw. dar. Da aus den Umständen des Falles jedoch eindeutig erkennbar ist, dass die Bw. mit ihren inländischen Einkünften als beschränkt steuerpflichtig erfasst werden sollte, ist diese fehlerhafte Bezeichnung des Bescheidadressaten unbeachtlich (vgl…
…Die Bezeichnung der im Insolvenzverfahren der Gesellschaft angemeldeten, aus der Lohnsteuerprüfung sich insgesamt ergebenden Nachforderungen als Lohnabgaben "03/09" war zwar nicht korrekt, eine fehlerhafte Bezeichnung von Abgaben in der Forderungsanmeldung ändert jedoch weder etwas am zugrunde liegenden Abgabenanspruch noch an der auf diesen Abgabenanspruch…
…ursprüngliche Rechnung des Leistungserbringers nicht "unter Zeitdruck überflogen", sondern eingehend überprüft wurde. Dabei fiel dem Berufungswerber offenbar nicht nur die fehlerhafte Bezeichnung des Leistungsempfängers auf (Baumeister B KG), weshalb auf der Rechnung eine Stampiglie seines Einzelunternehmens angebracht wurde, sondern wurde auch der restliche Forderungsbetrag ("Anweisungsbetrag…
…durch die ausdrückliche Bezeichnung "als ehemalige Gesellschafter der Bw. AG und atypisch stille Gesellschaft" auch eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck. Damit ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates die Identifizierung der Beteiligten in ihrer Eigenschaft als atypisch stille Gesellschafter durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage…
…0151). Auch im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften des Handelsrechtes sind nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates mit ihrem Firmenbuchnamen zu bezeichnen. Das "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt ist. Der…
…dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre (vgl…
…dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre (vgl…
…dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre (vgl…