…vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 1274). Die Bw kam der Aufforderung, ihr allgemein gehaltenes Vorbringen zum Vorliegen des fehlenden groben Verschuldens durch Beantwortung der an sie gerichteten Fragen zu präzisieren, nicht nach. Mangels Beschreibung der genauen Umstände, die zur unrichtigen Datierung einer Rechnung geführt haben, war…
…Weiters sei der Bw. in der Vergangenheit sämtlichen steuerlichen Verpflichtungen pünktlich nachgekommen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 24.5.2013 gab das Finanzamt der Berufung keine Folge. Zur Frage des fehlenden groben Verschuldens an der Säumnis wurde ausgeführt, dass der Bw. nicht alle notwendigen Maßnahmen und Vorkehrungen…
…Behauptungs- und Beweislast des Antragstellers folgt, dass es Sache des Bw. ist, ein fehlendes grobes Verschulden an der Säumnis darzulegen. 2.3. Ein Verschulden des Abgabepflichtigen an der Säumnis, das über einen minderen Grad des Versehens hinausgeht, schließt die Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs…
…darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschuldigkeiten sicherzustellen. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind - wie bereits das Finanzamt ausgeführt hat - grundsätzlich unbeachtlich, jedoch ist ein fehlendes (grobes) Verschulden an der Säumnis für die Ausnahmeregelung des § 217 Abs. 7 BAO von Bedeutung (vgl. Ritz, BAO…
…Wenn der Bw. schließlich vorbringt, er sei der Abgabenzahlungspflicht in der Vergangenheit stets pünktlich nachgekommen, so wird auch damit kein fehlendes grobes Verschulden am Zahlungsverzug aufgezeigt. Zum einen trifft diese Behauptung aus den in der Berufungsvorentscheidung angeführten Gründen nicht zu. Zum anderen ist das Vorliegen…
…Nach Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz ist dieses Vorbringen nicht geeignet, ein fehlendes grobes Verschulden an der Säumnis darzutun. Zum einen handelt es sich bei der GmbH, die nach nicht näher nachprüfbarer Darstellung des Bw. zum Vorsteuerabzug berechtigt sei, um ein vom Bw. verschiedenes Steuersubjekt…
…dass gemäß § 217 Abs. 7 BAO auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen sind, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Wollte man aber sein diesbezügliches Vorbringen im Berufungsverfahren als derartigen Antrag werten, so wäre dazu festzustellen, dass der Bw…
…217 BAO aus, dass der Regelung des Abs. 7 leg. cit. nicht das Verständnis beizulegen sei, dass die Tatbestandsvoraussetzung eines fehlenden groben Verschuldens allein durch das Auftreten von Liquiditätsschwierigkeiten erfüllt sei. Bei einer derartigen Auslegung wäre § 217 Abs. 1 BAO de facto inhaltsleer, weil Abgabenschulden…
…VwGH 25.11.2002, 97/14/0013) im Rahmen ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nur die vom Antragsteller geltend gemachten Gründe zu prüfen, sodass selbst wenn sich der Umstand des fehlenden groben Verschuldens entsprechend dem Vorbringen der Bw. allenfalls aus dem gesamten Akt ergäbe, dies zufolge der…
…verhängten Säumniszuschlag abzuschreiben basierenden Verfahren, sind nur jene Umstände zu prüfen, auf die diese Begünstigung gestützt wird. Fehlendes grobes Verschulden bei der nicht fristgerechten Erfassung aller steuerlich relevanter Daten bzw. der Nichtentrichtung der Abgabe bei deren Fälligkeit wurde nicht vorgebracht, daher war die Berufung spruchgemäß…
…nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen werde, wenn also eine ungewöhnliche und auffallende Sorgfaltsvernachlässigung vorliege. Die Behauptungs- und Beweislast für ein fehlendes grobes Verschulden an der verspäteten Abgabenentrichtung treffe den Abgabepflichtigen. Da dem Vorbringen der Bw. keine entsprechenden Gründe entnommen werden könnten…
…rechtzeitig, nämlich am 15.3.2010 erfolgt. Dazu werde ein Aktenvermerk vorgelegt. Bei einer fristgerechten Anfrage sei nach der Berufungsvorentscheidung von fehlendem groben Verschulden auszugehen. Die Kanzleikraft habe am 15.März elektronisch versucht den Überrechnungsantrag einzureichen, was technisch über Finanz-Online nicht möglich gewesen sei…
…daher vor. Weder in der Berufung noch im Vorlageantrag wurde vorgebracht, dass der Säumniszuschlag deshalb herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen wäre, weil Sie an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft (§ 217 Absatz 7 BAO). Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers…
…Juli 2007, den gegenständlichen Säumniszuschlag gemäß § 217 Abs. 7 BAO auf € 0,00 herabzusetzen, weil sie an der Säumnis kein grobes Verschulden treffen würde. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren, nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind gemäß § 217 Abs…
…Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe. Angesichts der Häufung von Exekutionsverfahren gegen die Gemeinschuldnerin und den beträchtlichen Abgabenrückständen beim Finanzamt sowie den rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen bei den Gebietskrankenkassen sei davon auszugehen, dass die Gemeinschuldnerin spätestens ab…
…vom 12. Jänner 2009" im Zusammenhalt mit der Begründung zur Berufunggeht zweifelsfrei hervor, dass der Bw sich im Rahmen der Berufung auf fehlendes grobes Verschulden an der Säumnis beruft und sich daher der Berufungsantrag auf eine Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlags im Sinne des § 217…
…betraf aber nur die Jahre 2003 bis 2005! Die Vermietung von Fahrzeugen ab 2006 war daher auch aus diesem Grund dort kein Thema rechtlicher Prüfung. Insgesamt gesehen wurden daher in diesem Zusammenhang keine überzeugenden Gründe für ein fehlendes grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs…
…Schritte beauftragen müssen, falls er selbst sich nicht dazu in der Lage gefühlt hätte, die Umsatzsteuer aus der Betriebsübergabe eigenständig und zeitgerecht zu berechnen. Auch aus der Aktenlage ergaben sich keine Anhaltspunkte für ein fehlendes grobes Verschulden, sodass dem Antrag im Sinne des § 217 Abs…
…dass auch der vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer den Vorsteuerabzug verspätet geltend gemacht hat, kann nicht auf ein fehlendes grobes Verschulden des die Umsatzsteuerpflicht verletzenden Unternehmers geschlossen werden. Dass nämlich dem Abgabengläubiger durch die Säumnis des zur Umsatzsteuerentrichtung verpflichteten Unternehmers allenfalls durch die korrespondierende Säumnis des vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmers…
…und Beweislast der Antragstellerin folgt, dass es ihre Sache ist, ein fehlendes grobes Verschulden an der Säumnis aufzuzeigen. Ob ein grobes Verschulden anzunehmen ist, ist stets nach den Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände der Berufungswerberin zu beurteilen. Der Begriff des minderen Grades…