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UFSW RV/0277-W/07keine Anerkennung als Betriebsausgabe, wenn nachweislich andere Unterschriften auf "Honorarbestätigungen" als vom vorgeblichen Leistungserbringer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2007

…mit Datum 31. Jänner 2005 gefertigten Honorarabrechnungen für das Jahr 2003 als Wohnadresse den zweiten Wiener Gemeindebezirk AStr. angibt, wobei dieser mit 17. Jänner 2005 seinen Wohnsitz nach SL, HStr. (Hauptwohnsitz) verlegt hat, also die Honorarabrechnungen zum einen, einen falschen (ehemaligen) Wohnsitz aufweisen, und überdies…

UFSL FSRV/0096-L/04Hinterlegung an nicht mehr aktueller Abgabestelle
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)30.06.2005

…Dagegen hat der Bf rechtzeitig die nunmehr gegenständliche Beschwerde gegen den Zurückweisungsbescheid vom 28. Juli 2004 samt Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung eingebracht, weil die Zustellung an die falsche Adresse erfolgt sei. Die Wohnsitzänderung sei dem Finanzamt am 6. April 2004 schriftlich mitgeteilt worden…

UFSG RV/0380-G/04Fingierte Rechnungen und Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2006

…Erhebungen der Abgabenbehörden ergeben hätten, dass die auf den Rechnungen in den Jahren 2000 und 2001 angegebene Adresse Kgasse, 11A die Wohnadresse des ehemaligen Gesellschafters der S.GmbH Herrn JS sei, welcher jedoch bereits aufgrund der Änderung im Firmenbuch mit 1. September 2000 (die erste…

UFSL RV/0200-L/12Neugründungsförderungsgesetz - Lohnnebenkostenbefreiung: 1. Erstellung des falschen Formulars 2. Betriebserweiterung bei Gastlokal
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.12.2012Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von Herrn Berufungswerber, Wohnadresse, vertreten durch A Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG, Steuerberatungskanzlei, Kanzleiadresse, vom 26. Juli 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 29. Juni 2011 betreffend die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für…

UFSL RV/0326-L/04Alleinerzieherabsetzbetrag bei vom Ehegatten getrenntem Wohnsitz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2006

…falsche Angabe gemacht. Zutreffend sei, dass sie von ihrem Ehepartner dauernd getrennt lebe. Aus der Berufungsschrift beigelegten Meldezetteln ihres Ehegatten und von ihr selbst ergibt sich, dass die Bw. seit 1995 in R und ihr Ehegatte seit 1998 in L wohnhaft ist. Eine gemeinsame Wohnadresse…

UFSW RV/1148-W/05Betriebliche Nutzung eines Holzschuppens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2010

…Bw.) als "Lagerhalle" bezeichnet - zum Betriebsvermögen eines Cateringunternehmens. a) Bescheide Im Bericht der Großbetriebsprüfung vom 19. November 2004 [Dauerbelege (DB) Seite 36ff] wurden folgende berufungsgegenständliche Feststellungen getroffen: Tz 3 Lagerhalle - Privat: Auf dem Grundstück der privaten Wohnadresse des Bw. befinde sich laut Anlageverzeichnis eine Lagerhalle…

UFSL FSRV/0029-L/10Unter Hinweis auf diverse Verfahrens- und Zustellmängel im Verfahren vor dem Spruchsenat wird ein Antrag auf Aufschub des Strafvollzuges gestellt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.05.2010

…keine Wirkungen für das gegenständliche Finanzstrafverfahren entfaltet habe. Die auch unrichtigerweise an eine falsche Adresse zugestellte Ladung der genannten Steuerkanzlei sei irrtümlich ergangen. Damit bestünden aber keine Hindernisse für die Entrichtung des (nach entsprechenden Teilzahlungen) noch offenen Restbetrages. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte…

UFSW RV/2933-W/07Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2008

…der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung bringt der Bw. sinngemäß wie folgt vor: Die vorangeführte Berufungsentscheidung gehe völlig an der Realität vorbei, stütze sich teilweise auf eine falsche bzw. unvollständige Aktenlage und sei in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung für den Betroffenen G. absolut kontraproduktiv. Der Bw…

UFSW RV/2773-W/12Rückforderung der Familienbeihilfe im Fall eines vom Bw. bestrittenen ausländischen Anspruchs im Fall einer bereits ausbezahlten Ausgleichszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2013

…dass diese seit 1.2009 die zuständige Stelle sei und dass von Stadt zweimal falsche Angaben gemacht worden seien. Mit Bescheid vom 24.1.2012 forderte das Finanzamt die gewährte Familienbeihilfe für den Zeitraum September 2008 bis Jänner 2012 sowie den Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum…

UFSW RV/1564-W/12Kein Anspruch auf Familienbeihilfe mangels Mittelpunktes der Lebensinteressen in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2012

…die C_Ltd... Als Firmensitz wurde die Wohnadresse des Vaters in B_Land angeführt. Am 16.4.2009 wurde der Mutter in B_Land eine Bestätigung über ihren Gesundheitszustand von einem Frauenarzt ausgestellt. Am 5.5.2009 stellte die x_ische Botschaft in Stadt einen…

UFSW RV/3321-W/10Beurteilung der Ansässigkeit der Berufungswerberin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2011

…Tätigkeit sowie das Projekt der Bw. detailliert zu erläutern, den berichtigten Lohnzettel zu korrigieren, da dieser falsche bzw. unvollständige persönliche Daten enthalte und bekannt zu geben, ob das bestehende Dienstverhältnis mit der I.GesmbH durch den Auslandseinsatz unterbrochen worden sei, wer während der Entsendedauer den…

UFSG RV/0200-G/09Kein halber Kfz-Sachbezug mangels ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2010

…Bw. begehrte eine Entscheidung über seine Berufung durch den UFS. Im Vorlageantrag vermutete er, das Leasingunternehmen habe aus den Serviceauszügen falsche Kilometerstände an die Finanzverwaltung bekannt gegeben. Die Abgabenbehörde könne die Richtigkeit seiner Angaben durch Vergleich mit den Serviceauszügen und Tanknachweisen mit Kilometerangaben verifizieren. Ihm…

UFSW FSRV/0032-W/09Vorsteuerabzug, Scheinrechnung, Voranmeldungszeitraum, Jahresumsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)03.04.2009

…weil der Verdacht bestehe, dass diese im Amtsbereich des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht- nämlich durch die Abgabe falscher Jahreserklärungen für das Jahr 2005 zu bewirken versucht habe, dass bescheidmäßig festzusetzende Abgaben zu niedrig festgesetzt werden…

UFSW RV/3743-W/02Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in Österreich (Familienwohnort im Beschäftigungsland)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2009

…der Wohnort des jeweiligen Kindes war, wo es in die Schule ging etc. Die Berufungswerberin hat daher nicht eine falsche oder irreführende Angabe gemacht. Nach (wohl sorgfältiger) Überprüfung erhielt die Berufungswerberin jeweils die Mitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe, welche Mitteilung jeweils angesichts des normativen…

UFSF RV/0468-F/07Nachdem die Berufungswerberin nicht unter Beweis stellen konnte, dass ihre Tochter tatsächlich bei ihr haushaltszugehörig ist, wurde ihr selbst die Familienbeihilfe nicht gewährt. Die Tochter führt einen eigenen Haushalt in ihrer eigenen Wohnung und ist daher selbst familienbeihilfenbeziehend.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2008

…sehr froh, dass ihre Tochter schon eine Bleibe hatte. Sie habe während dieser schweren Zeit andere Sorgen gehabt, als die polizeiliche Anmeldung ihrer Tochter bei ihrer neuen Wohnadresse zu veranlassen. Fakt sei aber, dass ihre Tochter täglich nach der Arbeit bei ihr ist, weil sie…

UFSL RV/0813-L/07Zustellung durch Hinterlegung bei Vorliegen mehrerer Abgabestellen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2008

…Dr. L. Als Anschrift desselben wurde seine Wohnadresse in P angeführt. Mit Eingabe vom 15.1.2007, beim Finanzamt eingelangt am 18.1.2007, wurde unter anderem gegen diese Umsatzsteuerbescheide Berufung erhoben. Das Finanzamt wies diese Berufung mit Berufungsvorentscheidungen vom 5.3.2007 (betreffend Umsatzsteuer…

UFSG RV/0126-G/04Kein Vorsteuerabzug aus formell mangelhaften Subunternehmer-Rechnungen (Baugewerbe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2007Teil 2/2

…der Wirtschaftskammer den Vermerk enthält, dass die dargestellten Informationen vom Unternehmen selbst eingetragen wurden). A.P. war lt. ZMR-Daten an der im FB angegebenen Wohnadresse von der Gründung der SP.- Bau am 20. März bis 16. Mai 2001 gemeldet gewesen, bevor er seinen Hauptwohnsitz…

UFSW RV/2180-W/05Vorsteuerabzug gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2007

…befunden habe. Diese habe angegeben, dass sich der Sitz der X.- GmbH sich auf Ersuchen ihres Gatten an ihrer Wohnadresse befinde, sie die Post für die X.- GmbH übernehme, sammle und ungeöffnet an die W.- GmbH in Salzburg weiterleite und diese Tätigkeit seit Anfang des…

UFSS RV/0565-S/06Rückforderung des Fahrpreises für Schülerfreifahrt wegen unrichtiger Angaben im Antrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2006

…z.B. Zweitunterkunft, Schülerheim). Fahrten vom Hauptwohnsitz zur Zweitunterkunft sind nicht Gegenstand von Freifahrten. G.Z. wurde aufgefordert, die Wohnadresse ihres Sohnes am Schulort bekannt zu geben, wenn dort eine Zweitunterkunft bestehe. Mit Schreiben vom 13. Dezember 2005 gab G.Z. an, ihr Sohn habe…

UFSG RV/0168-G/04Vorsteuerabzug aus mangelhaften Rechnungen; Gesellschaftergeschäftsführerwohnung einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2006Teil 1/2

…1030 Wien, sei die erste Anschrift laut Firmenbuch "Sch.gasse" nie aktuell gewesen. Nach ersten Erhebungen der Behörde sei der Sitz an die angebliche Wohnadresse des Geschäftsführers RT in 1030 Wien, E.gasse verlegt worden. An dieser Adresse sei kein Hinweis auf eine Baufirma gefunden…