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UFSW RV/2016-W/06Zuschüsse von Dritten ((Ur)großmutter) und Zuschüsse an Dritte als gesellschaftsteuerpflichtige Leistungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.02.2009Teil 1/2

…9. Jänner 2006 weitergeleitet worden. Eine Sanierung nach § 7 ZustG sei mit der Weiterleitung des ausschließlich an die Bw. gerichteten Bescheides auf Grund der weiter bestehenden falschen Empfängerbezeichnung nicht möglich. Im Vorlageantrag wendete sich die Bw. gegen die Behauptung in der Berufungsvorentscheidung, Herr Z. von…

UFSZ2L ZRV/0156-Z2L/07Überführung von Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit anschließender steuerbefreiender Lieferung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)31.01.2012

…sei. Die erklärten Empfängernamen konkretisieren die jeweiligen Empfänger unmissverständlich, auch wenn dabei eine etwas abgekürzte Form des Firmenwortlautes verwendet bzw. eine andere geringfügige Abweichung von der Adresse (falsche Hausnummer) festgestellt worden sei. Die Vorlage weiterer Unterlagen, aus denen die Richtigkeit der erklärten Angaben ersichtlich sei…

UFSW RV/1252-W/02Verweigerung von Vorsteuern und Werklöhnen als Betriebsausgabe infolge einer nicht feststellbaren Bauleistung durch eine vermögenslose und untätige GmbH; Annahme einer vGA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.12.2003Teil 1/3

…511) worden. Die vorliegenden Korrespondenzen würden ab 1. Dezember 1996 (AB Bl. 490) die zuletzt genannte Anschrift aufweisen. Da die Rechnungen eine falsche Adresse aufweisen, sei im Hinblick auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Mai 1997, Zl. 94/13/0230 der Vorsteuerabzug zu versagen…

UFSZ2L ZRV/0116-Z2L/06Rechtsunwirksame Zustellung an den Abgabenschuldner statt an den Zustellungsbevollmächtigten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.04.2008

…3 ZustG die Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger und erfolgt die Zustellung an den Vertretenen, so ist sie unwirksam. Eine Sanierung nach § 7 ZustG ist bei falscher Empfängerbezeichnung nicht möglich (vgl. Ritz, BAO3, § 9 Zustellgesetz Tz 24). Die in der Fassung vor der Novelle des…

UFSZ2L ZRV/0114-Z2L/06Rechtsunwirksame Zustellung an den Abgabenschuldner statt an den Zustellungsbevollmächtigten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.04.2008

… 9 Abs. 3 ZustG die Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger und erfolgt die Zustellung an den Vertretenen, so ist sie unwirksam. Eine Sanierung nach § 7 ZustG ist bei falscher Empfängerbezeichnung nicht möglich (vgl. Ritz, BAO3, § 9 Zustellgesetz Tz 24). Die in der Fassung vor der…

UFSW FSRV/0003-W/06Zustellung an den Vertretenen bei aufrechter Zustellvollmacht. Absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.02.2006

…9 Abs. 3 ZustellG die Bezeichnung des Zustellbevollmächtigten als Empfänger und erfolgt die Zustellung an den Vertretenen, so ist diese unwirksam. Eine Sanierung nach § 7 ZustellG ist bei falscher Empfängerbezeichnung nicht möglich (siehe Christoph Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung, 3. überarbeitete Auflage, Rz 24 zu § 9…

UFSW RV/0871-W/07Schätzung eines Gastronomiebetriebes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2012Teil 1/2

…habe sich als "Familienunternehmen" gesehen, Herr d. habe sich teilweise als "Mitunternehmer" gefühlt, somit sei diesem die Empfängerbezeichnung nicht so wichtig erschienen. Falls geplant sei, die Vorsteuer aus diesem kleinen formellen Mangel nicht anzuerkennen, werde einerseits Berufung eingelegt, andererseits würden die Rechnungen im Nachhinein korrigiert…

UFSW RV/0218-W/06Nichtabzugsfähigkeit von Zahlungen an eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf Zypern, Rechtmäßigkeit einer Aufforderung nach § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.05.2007Teil 2/2

…Unrichtige Annahme, dass keine Empfängernennung erfolgt sei Bei Verweigerung der verlangten Angaben sind die betreffenden Aufwendungen (Schulden) zwingend nicht anzuerkennen. Nach der Judikatur wird dem Ausdruck "verweigern" auch eine ungenaue Empfängerbezeichnung gleichgesetzt (VwGH vom 27.4.1962, 1656/59). Das Verlangen wäre aber dann rechtswidrig…

UFSW RV/1911-W/05Empfängerbenennung bei Paletteneinkäufen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2006Teil 1/2

…habe vorlegen können. Und die Bw. habe gezeigt, dass die von der Betriebsprüfung geäußerte Vermutung, dass auf Grund der Menge private Lieferanten ausgeschlossen seien, falsch sei. Die Bw. habe ferner dargelegt, dass die Verkäufe durch Private bei diesen keine Steuerpflicht auslöse. Die Bw. habe ihre…

UFSW RV/0534-W/03Haftung für Kapitalertragsteuer aus verdeckter Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2004

…sich erst jetzt herausgestellt habe, dass der im Dezember 1999 überwiesene Rückzahlungsbetrag von S 3,312.000,00 (€ 240.692,43) tatsächlich keine Reduktion des Kaufpreises, sondern die Teilrückzahlung einer falsch verbuchten Eingangsrechnung darstelle, sei im Jahresabschluss zum 31. März 2000 dieser Betrag als…

UFSW RV/1252-W/02Verweigerung von Vorsteuern und Werklöhnen als Betriebsausgabe infolge einer nicht feststellbaren Bauleistung durch eine vermögenslose und untätige GmbH; Annahme einer vGA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.12.2003Teil 2/3

…Demzufolge sei mit der Abfrage im Melderegister kein ausreichender Beweis dafür zu erblicken, dass diese Personen nicht existent wären oder die angegebene Adresse falsch sei. Zu diesen Ausführungen legte die Bw. für jeden im Vorhalt genannten Betrag (ausgenommen P27) die entsprechenden Kostenabrechnungen und Werkverträge vor…

UFSL RV/1082-L/07Bezeichnung des Bescheidadressaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.09.2007

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Vorlageantrag der Fa. P. F. C. S. GmbH & Co KG, xxxx H., V.- - Straße 50, vertreten durch die Fa. Einschreiter, vom 1. März 2005 gegen den an die Fa. "P. F. C KG RNF F. KUNST AG" gerichteten…

UFSS RV/0777-S/07Zurückweisung einer Berufung mit fehlender gesetzmäßiger Adressatenbezeichnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid20.10.2009

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Fa. XX vom 23. April 2003 vertreten durch die Moore Stephens Uniconsult GmbH Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft (vormals Uniconsult WT GmbH) 5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstr. 71, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Dr. Schmidt…

UFSW RV/2113-W/02Zurückweisung einer unzulässigen Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid31.03.2008

…I 2001/137, 2002/65 und 2004/10) zu Recht erkannt hat, ist eine Zustellung nicht heilbar, wenn die Zustellverfügung auf einen falschen - bzw. einen nicht hinreichend genau bestimmten - Empfänger lautet (siehe die bei Ritz 3, BAO-Kommentar, Tz 4 zu § 7 ZustG verwiesene Rechtsprechung…

UFSW FSRV/0089-W/11Erkenntnis des Spruchsenates lautend auf "Aliasnamen". Richtiger Bescheidadressat geht aus dem angefochtenen Erkenntnis nicht hervor und war dem Spruchsenat auch nicht bekannt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.02.2012

…wobei er gleich zu Protokoll gab, dass er eine Änderung des Erkenntnisses bei der Finanzstrafbehörde I. Instanz beantragen werde, weil dieses auf einen falschen Namen laute. Am 10. Februar 2011 brachte N.N. die gegenständliche Berufung gegen das Erkenntnis des Spruchsenates vom 8. September 2010…

UFSW RV/0540-W/05Fehlerhafte Bezeichnung des Bescheidadressaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.08.2005

Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der R.P., gegen den (an "R.P.Verl.n.S.A." gerichteten) Bescheid des FA betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig…

UFSZ2L ZRV/0119-Z2L/04Berichtigung des Warenempfängers gemäß § 5a ZollR-DG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)31.03.2005

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A.H.GmbH, in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-30, betreffend Berichtigung…

UFSZ2L ZRV/0121-Z2L/04Berichtigung des Warenempfängers gemäß § 5a ZollR-DG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)31.03.2005

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-29, betreffend Berichtigung des Warenempfängers…

UFSZ2L ZRV/0057-Z2L/06Berichtigung des Empfängers in der Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.05.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Zobl, Bauer & Partner, Wirtschaftsprüfung GmbH, 5020 Salzburg, Mildenburggasse 6, vom 13. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz, vertreten durch Dr. Norbert Kopplinger, vom 16. Mai 2006, Zl. XY, betreffend Abweisung eines…

UFSZ2L ZRV/0126-Z2L/04Berichtigung des Warenempfängers gemäß § 5a ZollR-DG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)31.03.2005

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., in W., vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 28. April 2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. März 2000, Zl. 100/48010/98-32, betreffend Berichtigung des Warenempfängers…