…bestätigt, dass der Bw. als fallweise Beschäftigter für das Unternehmen arbeite und dabei als Hundeführer eingesetzt werde. Der Bw. wurde seit April 2005 an insgesamt 47 Tagen für das Sicherheitsunternehmen tätig und bezog dafür Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in Höhe von € 1.854 (netto…
…dass eine vom Steuerberater vorgenommene rein rechnerische Aufteilung von Gesamtbezügen fallweise beschäftigter Personen in laufende und sonstige Bezüge keine ausreichende Grundlage für eine begünstigte Besteuerung als sonstige Bezüge darstellte. Der Haftung für die Lohnabgaben werden daher folgende Beträge zugrunde gelegt: | Feststellungen | Jahr |…
…dass eine vom Steuerberater vorgenommene (rein rechnerische) Aufteilung von Gesamtbezügen fallweise beschäftigter Personen in laufende und sonstige Bezüge keine ausreichende Grundlage für eine begünstigte Besteuerung als sonstige Bezüge darstellte. Der Haftung für die Lohnabgaben 2000 werden daher folgende Beträge zugrunde gelegt: | | Lohnsteuer |…
…Tatsache, dass Lenker nachträglich angemeldet wurden, kann steuerlich nichts gewonnen werden, da eine Meldung innerhalb von sieben Tagen (bei fallweise Beschäftigten bis zu ein Monat im nachhinein) der Verpflichtung gemäß allg. Sozialversicherungsgesetz entspricht. Vielmehr werden in meinem Unternehmen sämtliche Dienstnehmer nachträglich bei der Gebietskrankenkasse gemeldet…
…war in den Jahren 2004 und 2005 bei der X. mit Sitz in St. Margarethen in der Schweiz unselbständig beschäftigt. Da er für das Jahr 2004 keine Einkommensteuererklärung abgegeben hatte, ermittelte das Finanzamt seine Einkünfte zunächst gemäß § 184 BAO im Schätzungswege auf Basis der Einkünfte…
…die Adresse KStr. zugestellt wird, gebe ich an, dass ich nur noch fallweise Post von Versandhäusern oder Werbung bekomme. Ich habe einen Hauptwohnsitz in den Jahren 2006/2007 gehabt, damals war ich fix hier wohnhaft und die Steuer wurde in Liechtenstein abgezogen. Dann habe ich…
…mit Bw abgekürzt) arbeitet als Grenzgänger in einem Schweizer Steinbruch. Dort ist er ausschließlich mit dem Sprengen, Abtragen und Transport von Sandstein beschäftigt (Vorlageantrag vom 24.4.2006). Dabei arbeitet er ganzjährig im Freien. Im Rahmen seiner Arbeit an einer Felswand ist er vorwiegend Feuchtigkeit…
…a FLAG definiert u.a. die Nachkommen als Kinder iSd Familienbeihilfenrechtes. Demnach ist das Abkommen im Streitzeitraum auch für einen in Österreich beschäftigten Großelternteil anzuwenden. Nach den obigen Ausführungen ist der Anspruch auf ausländische Beihilfe beihilfenschädlich: Der Bw. führt dazu aus, dass ein Anspruch auf…
…Berufungsweber (in der Folge Bw) seine Grenzgängerkarte retournierte. Die Rückseite der Karte enthält die Aufforderung, die Aufgabe der Beschäftigung als Grenzgänger unverzüglich dem Finanzamt bekannt zu geben und gleichzeitig die Meldekarte zurückzustellen. Angeschlossen war auch eine Bestätigung seiner Arbeitgeberin der HAG. In ihr wird bescheinigt…
…vorgelegt: "Wir bestätigen hiermit, dass Herr RO, welcher bei uns als Radladerfahrer beschäftigt ist, ausschließlich im Außendienst im Einsatz ist. Bei dieser Tätigkeit verwendet er auch fallweise die vom Betrieb zur Verfügung gestellte Motorsäge. Es kommt immer wieder vor, dass Wege von Windwurfbäumen freigeschnitten werden…
…beiden genannten Personen hätten die Tätigkeit nicht selbst verrichten müssen, sie hätten sich auch jederzeit vertreten lassen können. Herr C habe sich fallweise von seiner Gattin vertreten lassen. Die Fahrt sei somit von ihr durchgeführt worden. Auch bei Urlaub der Gewerbetreibenden seien die Fahrten von…
…ist zweifelhaft. Nach den beim Finanzamt aufliegenden Unterlagen hätte erst ab November 2010 ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis bestanden. In den fraglichen Zeitraum fallen jedenfalls auch die Geburten der beiden Söhne. Möglicherwiese hat die Bw mit den Fahrzeugen fallweise unternehmerisch bedingte Fahrten getätigt. Der UFS geht aber…
…Ein Arbeitsplatz in LandSalzburg habe nicht bestanden; in der Niederlassung seien vier oder fünf Mitarbeiter beschäftigt gewesen. Der Bw habe in LandSalzburg nach der Verlegung der Niederlassung im Frühjahr 1998 eigentlich keine Tätigkeiten ausgeübt. Die Behörden hätten für die Tätigkeit des Bw bei der aLimited…
…der Abgaben sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe bzw. den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist mit einem Teilzeitdienstvertrag beschäftigte Lehrerin für "Französisch" an einem Bundesrealgymnasium. In den Streitjahren 2005 bis 2009 hat sie…
…Stelle in Z ein Kleintransportunternehmen ab März 2001 aufzunehmen. Dabei ist der in diesem als Fahrer beschäftigte MO der tatsächliche Entscheidungsträger (der "Chef") gewesen, wenngleich die nur fallweise untergeordnete Botendienste verrichtende JO im Wesentlichen über den Sachverhalt informiert gewesen ist und mit dem Ziel einer…
…Einem Aktenvermerk des Finanzamtes zufolge verfügen der Sohn der Bw. und seine Gattin über kein eigenes Einkommen. Laut Versicherungsdatenauszügen waren der Sohn der Bw. und seine Gattin in den letzten Jahren fallweise als (zumeist geringfügig beschäftigte) Arbeiter bzw. Arbeiterin und als gewerblich selbständiger Erwerbstätiger tätig. …
…eine Außenprüfung statt, wobei unter anderem die im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb für Leistungen der Ehegattin geltend gemachten Aushilfslöhne inkl. Unfallversicherung nicht anerkannt wurden. Die Tätigkeit der Ehegattin habe im Wesentlichen fallweise Schreibarbeiten sowie gelegentliche Annahme von Telefonaten umfasst. Diese Tätigkeiten fielen gemäß § 90…
…sie vorsätzlich im Bereich des genannten Finanzamtes als Verantwortliche der Firma M. durch Nichtführung von Lohnkonten für eine fallweise von 2. März 2001 bis 16. März 2001 beschäftigte Aushilfskellnerin die abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt habe. Aus diesem Grund wurde über sie gemäß § 51 Abs…
…Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), eine GmbH, betreibt einen Großhandel mit Tabakwaren und Trafiknebenartikeln. Sie stellte im Prüfungszeitraum den hier betroffenen im Vertrieb beschäftigten Außendienstmitarbeitern firmeneigene Kraftfahrzeuge zur Verfügung. In schriftlichen Erklärungen bestätigten die Dienstnehmer, dass ihnen Privatfahrten untersagt wurden. Als Ergebnis einer den Zeitraum 1…
…jedoch die Warenlieferungen in diesen Zeiträumen von den Beschäftigten übernommen wurden. Festgestellt wurde dies durch Vergleich der Unterschriften bei Lieferscheinen in den Monaten Jänner- März und Monaten Juli oder August!! 7) Auf den Materialrechnungen wurden fallweise im Jahr 2002 die Lieferadressen durch durchstreichen unleserlich gemacht…