…Pairs hätten eine entsprechende Ausbildung in der Slowakei bzw. in Georgien absolviert und wären daher die Voraussetzungen einer pädagogischen Qualifikation vor Dienstantritt vorgelegen. Nach der Rechtsansicht des BMF sind "pädagogisch qualifizierte Personen" im Sinne des Gesetzes Personen, "die eine Ausbildung und Weiterbildung zur Kinderbetreuung und…
…Person geleistet, ist der Name, die Adresse sowie die Sozialversicherungsnummer bzw. Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte anzuführen. Das Vorliegen der konkreten Qualifikation ist durch Beilage einer Kopie des entsprechenden Zeugnisses (z.B. Kursbestätigung) nachzuweisen." Mit Schreiben vom 3. November 2010 führte der Bw. aus, bei den…
…festgehalten. Ziel einer Berufsausbildung ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Das Ablegen der vorgesehenen Prüfung ist wesentlicher Bestandteil der Berufsausbildung. Besteht von…
…und kursmäßiger Ausbildung, wenn das für das künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird. Ziel einer Berufsausbildung sei es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Ihr Sohn sei als Assistent des Netzwerkadministrators beschäftigt, weil er diese Kenntnisse erworben hat, diese anwenden…
…und vom 7.9.1993, 93/14/0100, festgehalten: Ziel einer Berufsausbildung ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (vgl. VwGH 15.12.1987…
…Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist Ziel einer Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (VwGH…
…2 Abs. 1 lit. b FLAG ist, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (VwGH 21.10.1999, 97/15/0111, 20.11.1996, 94/15…
…0241, ausgeführt, es sei Ziel einer Berufsausbildung, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Dazu gehöre regelmäßig auch der Nachweis einer ernstlichen Bemühung um diese Qualifikation. Das Ablegen vorgesehener Prüfungen sei essentieller Bestandteil der Berufsausbildung. Aus dem Erkenntnis geht zudem hervor…
…Art einer Liebhaberei nachgeht. Ziel einer Berufsausbildung ist es nämlich, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Dazu gehört regelmäßig auch der Nachweis einer ernstlichen Bemühung um diese Qualifikation. Das Ablegen vorgesehener Prüfungen ist essentieller Bestandteil der Berufsaubildung. Der laufende Besuch…
…In diesem Sinne fehlen den betreffenden Kurs "Büro Plus" entsprechende Lerninhalte, um der fachlichen Qualifikation in einem konkreten Beruf gerecht werden zu können. Der Besuch von im Allgemeinen nicht auf eine Berufsausbildung ausgerichteten Veranstaltungen sowie Kursen - so wie im vorliegenden Fall der Kurs "Büro Plus…
…sie überlassen wurden. Der Überlassende hat nur für die durchschnittliche fachliche Qualifikation und Arbeitsbereitschaft der Dienstnehmer einzustehen und sein Entgeltanspruch ist vom Arbeitsergebnis unabhängig. Er haftet - offenkundig unter der Voraussetzung einer durchschnittlichen Qualifikation der überlassenen Arbeitskräfte - nicht für eine mangelnde Qualität der Arbeitsleistung. Auf dieser…
…1 lit. b FLAG 1967 ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes (im vorliegenden Fall des Berufes Klinischer Psychologe und Gesundheitspsychologe) zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (zB VwGH 28…
…die spezifischen Tätigkeiten an einem konkreten Arbeitsplatz für das künftige Berufsleben erforderliches Wissen vermittelt wird. Entsprechend der Judikatur des VwGH ist es Ziel einer Berufsausbildung, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Das Ablegen von Prüfungen ist wesentlicher Bestandteil einer Berufsausbildung…
…die spezifischen Tätigkeiten an einem konkreten Arbeitsplatz für das künftige Berufsleben erforderliches Wissen vermittelt wird. Entsprechend der Judikatur des VwGH ist es Ziel einer Berufsausbildung, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Das Ablegen von Prüfungen ist wesentlicher Bestandteil einer Berufsausbildung…
…18.11.2009, 2008/13/0015): Für die Qualifikation als Berufsausbildung ist nicht allein der Lehrinhalt bestimmend, sondern auch die Art der Ausbildung und deren Rahmen. Ziel einer Berufsausbildung ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Es muss das…
… 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Dazu gehört regelmäßig auch der Nachweis der Qualifikation. Das Ablegen von Prüfungen, die in einem Lehrplan oder einer Studienordnung vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil des Studiums und…
…Ablegen der im Lehrplan vorgeschriebenen Prüfungen tritt nach außen klar erkennbar in Erscheinung, dass das Kind seine volle Zeit der Erlangung der fachlichen Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes gewidmet hat. Auch das Nichtbestehen einer Teilprüfung der Reifeprüfung ändert grundsätzlich nichts an diesem Umstand…
…und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Das Ablegen von Prüfungen ist wesentlicher Bestandteil einer Berufsausbildung. Ziel einer Berufsausbildung ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen (vgl. auch Lenneis in Csaszar/ Lenneis/Wanke, FLAG, § 2…
…schulischer oder kursmäßiger Ausbildung zu verstehen, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen das für das künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird. Ziel der Berufsausbildung ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen (vgl. Lenneis in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, …
…Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essentieller Bestandteil der Berufsausbildung (VwGH 16.11.1993, 90/14/0108)…