…Verwaltungskosen könnten gemäß § 1 Abs. 2 Z 4 der VO zu Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (BGBL II 2002/506) Teil der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie sein, sofern diese der Forschung und experimentellen Entwicklung zugeordnet werden könnten. Darunter würden auch Steuerberatungskosten fallen. Die Bw. beantrage in diesem…
… 108c EStG ein. In die Bemessungsgrundlagen für die Prämien für Forschung und experimentelle Entwicklung wurden die ursprünglichen Lizenzzahlungen und später auf den Patentkaufpreis angerechneten Beträge miteinbezogen (2006: 280.000 €; 2007: 230.000 €). Im Zuge des Verfahrens holte das Finanzamt eine Stellungnahme des bundesweiten…
…2007 iHv. € 541.102,78 nicht anerkannt. Die Berufungswerberin führt aus, dass die im Jahr 2007 getätigte Forschung in den Bereich der experimentellen Entwicklung falle, deren primäres Ziel die weitere technische Verbesserung des Produktes oder des Verfahrens sei. Die BP vertritt die Ansicht, dass…
…1 Vertrag) sei eine richtige rechtliche Beurteilung nicht möglich. Die Bp. habe im Zuge ihrer Ermittlungen nachträglich das für die Geltendmachung der Prämie notwendige Verzeichnis der Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung abverlangt. Ein solches sei gemäß der VO BGBl II 506/2002 vom 20…
…beschränkter Haftung. Sie beantragte am 11. Juli 2005 die Forschungsprämie 2004, wobei ein Verzeichnis der Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung beigelegt wurde. Die Forschungsprämie 2005 wurde datiert mit 7. August 2006 beantragt (Eingang beim Finanzamt am 9. August 2006). Mit Antrag vom 7. November…
…wozu jedenfalls (ua.) ein Forschungsfreibetrag i.H.v. bis zu 25% bzw. bis zu 35% für Forschungsaufwendungen (zB. eigene Forschung, experimentelle Entwicklung, Entwicklung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen oder Auftragsforschung; Z 4, Z 4a und Z 4b) bzw. ein Bildungsfreibetrag von höchstens 20% der Aufwendungen (Z 8…
…wozu jedenfalls (ua.) ein Forschungsfreibetrag i.H.v. bis zu 25% bzw. bis zu 35% für Forschungsaufwendungen (zB. eigene Forschung, experimentelle Entwicklung, Entwicklung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen oder Auftragsforschung; Z 4, Z 4a und Z 4b) bzw. ein Bildungsfreibetrag von höchstens 20% der Aufwendungen (Z 8…
…wozu jedenfalls (ua.) ein Forschungsfreibetrag i.H.v. bis zu 25% bzw. bis zu 35% für Forschungsaufwendungen (zB. eigene Forschung, experimentelle Entwicklung, Entwicklung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen oder Auftragsforschung; Z 4, Z 4a und Z 4b) bzw. ein Bildungsfreibetrag von höchstens 20% der Aufwendungen (Z 8…
…beruflich veranlasst zu beurteilen. Weshalb für einen Vizerektor keine Notwendigkeit bestehen sollte, sich hinsichtlich alternativer pädagogischer Entwicklungsansätze auf dem Laufenden zu halten, ist aus Sicht der Referentin nicht erkennbar. Für die Referentin besteht in Würdigung der Gesamtumstände des vorliegenden Falles keine Veranlassung, daran zu zweifeln…
…Kindergarten zu erfüllen und bin auch verpflichtet mich stets weiter zu bilden. Weil es mir aber auch ein menschliches Anliegen ist, die Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern und ich meine Arbeit mit Qualität und Freude durchführen will, habe ich mich entschieden…
…Abs. 2 KStG 1988 anzuwenden. Daher sind als Aufwendungen zur Forschung und experimentellen Entwicklung nur die nicht durch steuerfreie Zuwendungen gedeckten (vgl. VwGH 2002/14/0030) Aufwendungen zu Grunde zu legen. Da auch im Jahr 2004 keine forschungsprojektbezogenen Aufzeichnungen hinsichtlich der getätigten Ausgaben geführt wurden…
…506/2002)." § 1 Abs. 1 dieser Verordnung lautet: "Der Geltendmachung eines Forschungsfreibetrages oder einer Forschungsprämie sind Aufwendungen (Ausgaben) im Sinne der Absätze 2 und 3 im Bereich von Forschung und experimenteller Entwicklung (Anhang I) zu Grunde zu legen. Die Bestimmungen der § 6 Z 10 und …
…nicht freiwillig geführt werden. ... (4) Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebsausgaben sind jedenfalls: ... 4. Ein Forschungsfreibetrag in Höhe von 25% für Aufwendungen (Ausgaben) zur Forschung und experimentellen Entwicklung, ... ... 8. und 10. Ein Bildungsfreibetrag von höchstens 20% der Aufwendungen, ..…
…nicht freiwillig geführt werden. ... (4) Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebsausgaben sind jedenfalls: ... 4. Ein Forschungsfreibetrag in Höhe von 25% für Aufwendungen (Ausgaben) zur Forschung und experimentellen Entwicklung, ... ... 8. und 10. Ein Bildungsfreibetrag von höchstens 20% der Aufwendungen, ..…
…nicht freiwillig geführt werden. ... (4) Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebsausgaben sind jedenfalls: ... 4. Ein Forschungsfreibetrag in Höhe von 25% für Aufwendungen (Ausgaben) zur Forschung und experimentellen Entwicklung, ... ... 8. und 10. Ein Bildungsfreibetrag von höchstens 20% der Aufwendungen, ..…
…nicht freiwillig geführt werden. ... (4) Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebsausgaben sind jedenfalls: ... 4. Ein Forschungsfreibetrag in Höhe von 25% für Aufwendungen (Ausgaben) zur Forschung und experimentellen Entwicklung, ... ... 8. und 10. Ein Bildungsfreibetrag von höchstens 20% der Aufwendungen, ..…
…nicht freiwillig geführt werden. ... (4) Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebsausgaben sind jedenfalls: ... 4. Ein Forschungsfreibetrag in Höhe von 25% für Aufwendungen (Ausgaben) zur Forschung und experimentellen Entwicklung, ... ... 8. und 10. Ein Bildungsfreibetrag von höchstens 20% der Aufwendungen, ..…
…... (4) Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebsausgaben sind jedenfalls: ... 4. Ein Forschungsfreibetrag in Höhe von 25% für Aufwendungen (Ausgaben) zur Forschung und experimentellen Entwicklung, ... ... 8. und 10. Ein Bildungsfreibetrag von höchstens 20% der Aufwendungen, ..." Wie den zitierten Regelungen…
…nicht freiwillig geführt werden. ... (4) Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebsausgaben sind jedenfalls: ... 4. Ein Forschungsfreibetrag in Höhe von 25% für Aufwendungen (Ausgaben) zur Forschung und experimentellen Entwicklung, ... ... 8. und 10. Ein Bildungsfreibetrag von höchstens 20% der Aufwendungen, ..…
…... (4) Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebsausgaben sind jedenfalls: ... 4. Ein Forschungsfreibetrag in Höhe von 25% für Aufwendungen (Ausgaben) zur Forschung und experimentellen Entwicklung, ... ... 8. und 10. Ein Bildungsfreibetrag von höchstens 20% der Aufwendungen, ..." Wie den zitierten Regelungen…