…einzige Einkunftsquelle. Die Tätigkeit der Marketingberatung ist nach ho. Ansicht - welche im Übrigen auch vom Finanzamt (siehe Stellungnahme im Berufungsverfahren) geteilt wird - in objektiver bzw. typisierender Betrachtungsweise grundsätzlich als typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung zu qualifizieren. Was aber in der Regel erwerbswirtschaftlich ist, kann keine Tätigkeit sein…
…Indizien und Nachweise für das Vorliegen der Ernsthaftigkeit und das objektiver Bemühen um entsprechende Einnahmen und damit auch Gewinne vorzulegen. Das Finanzamt ersuchte den Bw am 5. Juli 2002 um Bekanntgabe der Einnahmen und Ausgaben (aus künstlerischer Tätigkeit) für 2001 und (unterjährig) 2002. Um Stellungnahme…
…als Privatgeschäftsvermittler aus erwerbswirtschaftlichen Gründen aufgenommen wurde. So wurde der Bescheid vom 29. März 2004, mit dem die Umsatzsteuer für die Jahre 2000 bis 2003 gemäß § 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1994 nicht festgesetzt wurde, damit begründet, dass die "ausgeübte gewerbliche Tätigkeit" auf Dauer…
…zusammen, dass Sie ihre hauptberufliche Lehrtätigkeit in all den Jahren uneingeschränkt weiter ausgeübt haben. Ein Wandel von der hobbymäßigen Ausübung der künstlerischen Tätigkeit zu einer typisch erwerbswirtschaftlich organisierten Betätigung ist somit nicht erkennbar. Bisher wurde nur ein Bild um 1.600,00 € verkauft. Die…
…der Ergebnisse rechtfertigen könnte. Es gehe nach Auffassung des VfGH nicht an, dass der Fiskus positive Ergebnisse einer von ihrem Zuschnitt durchaus erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit abschöpft, dafür maßgebliche Aufwendungen aber als Liebhaberei außer acht lässt, nur weil sie zu einer Zeit gemacht wurden, zu der ein…
…vom 14.11.2005). Die Wiederaufnahmsbescheide blieben hingegen unbekämpft. Die Berufung mündet in den Antrag auf erklärungsgemäße Veranlagung der Umsatzsteuer und wird wie folgt begründet: Der Bw. habe im Streitzeitraum eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 der Liebhabereiverordnung (LVO) ausgeübt. § 1 Abs…
…und sich in typisierender Betrachtungsweise für den eigenen privaten Gebrauch besonders eignen. Nachdem der Bw. die Zweifel an ihrer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit vorgehalten wurden und diese den Ausführungen der Referentin nicht entgegengetreten ist, gelangt die Referentin auf Grund der Aktenlage in freier Beweiswürdigung zu der Überzeugung…
…LVO nicht an. Bei der Tätigkeit der Steuerpflichtigen als Trainerin und Psychotherapeutin handelt es sich ohne Zweifel um eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit. Die Tätigkeit wurde aus erwerbswirtschaftlichen Gründen aufgenommen und ausgeübt. Anlaufverluste sind daher jedenfalls steuerlich anzuerkennen. Die selbständige Tätigkeit meiner Mandantin fällt seit dem Jahr…
…der Ertragslage durch strukturverbesserende Maßnahmen (zB Rationalisierungsmaßnahmen). Bei der nebenberuflichen Tätigkeit des Bw. handelt es sich unbestrittenermaßen um eine Betätigung mit der Annahme einer Einkunftsquelle im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO, also um eine typisch erwerbswirtschaftliche Tätigkeit. Liegen bei einer erwerbswirtschaftlichen Betätigung Verluste vor…
…überwiegende Zweckbestimmung des gesamten Betriebes abzustellen. Dienen die Tätigkeiten des Mischbetriebes überwiegend der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben, ist der Betrieb in seiner Gesamtheit als "Hoheitsbetrieb" zu behandeln. Überwiegen erwerbswirtschaftliche Aufgaben ist insgesamt ein steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art anzunehmen (s. sinngemäß Rz 75 KSt-Richtlinien 2001…
…EStG). Den nachfolgenden Ausführungen sei vorangestellt, dass Art und Umfang der ausgeübten Betätigung in erster Anscheinsbetrachtung eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit (§ 1 Abs. 1 LVO) annehmen lassen, da die Entwicklung (Konstruktion) einer Klärschlammentwässerungsanlage sowie die Höhe der angefallenen Verluste keiner Tätigkeit entsprechen, die typischerweise auf einer besonderen…
…EStG). Den nachfolgenden Ausführungen sei vorangestellt, dass Art und Umfang der ausgeübten Betätigung in erster Anscheinsbetrachtung eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit (§ 1 Abs. 1 LVO) annehmen lassen, da die Entwicklung (Konstruktion) einer Klärschlammentwässerungsanlage sowie die Höhe der angefallenen Verluste keiner Tätigkeit entsprechen, die typischerweise auf einer besonderen…
…auch die Bestimmungen der LVO über den zeitlichen Anwendungsbereich für die Umsatzsteuer gegenstandslos seien. Denn es entspreche dem System der Umsatzsteuer, dass typisch erwerbswirtschaftliche Tätigkeiten als unternehmerisch zu beurteilen seien. Somit erscheine das Ergebnis, dass in derartigen Fällen Liebhaberei bei sämtlichen Betätigungen prinzipiell möglich sei…
…dass nicht mehr eine typischerweise erwerbswirtschaftliche Betätigung vorliege. Die bisher erklärten Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit würden durch die Prüferin auf geringere negative Beträge "berichtigt", jedoch nicht festgestellt (Tz 19). Aus "buchungstechnischen Gründen" würden die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in den Streitjahren jedoch "auf S…
…96/14/0117, zu Privatgeschäftsvermittlern). 8. Bei Privatgeschäftsvermittlern, die ihre Tätigkeit auf der Grundlage eines Gewerbescheins ausüben, als solche nach außen hin in Erscheinung treten und Verkaufsveranstaltungen durchführen, kann - nach der Verkehrsauffassung - davon ausgegangen werden, dass eine erwerbswirtschaftliche Betätigung, dh. eine Betätigung iSd § 1 Abs…
…wenn Verluste aus Tätigkeiten entstehen, die typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen sind. Dabei ist aber zu beachten, dass eine prinzipiell erwerbswirtschaftliche Tätigkeit selbst bei nachhaltigen Verlusten nicht typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen ist und in…
…sobald sich herausstellt, dass die Betätigung nicht zu einem Gesamtgewinn führen kann. In diesem Fall liegt eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit, die auf einen Gesamtgewinn aus ist, nicht mehr vor und erfüllt damit nicht mehr die Voraussetzungen für den im Steuerrecht geforderten Betriebsbegriff. Einerseits spricht der VwGH…
…1.2001, 95/13/0032, 0033). Dass dies im Streitfall zugetroffen hätte, wird von der Bw weder behauptet noch liefern die Aktenunterlagen dafür einen Anhaltspunkt (vgl. dazu die im erstinstanzlichen Verfahren abgegebenen Prognosen). Damit liegt eine von ihrem "Zuschnitt" erwerbswirtschaftliche Tätigkeit auch insoweit nicht vor.
…sie geeignet ist, innerhalb eines absehbaren Zeitraumes einen Totalgewinn (Einnahmenüberschuss) zu erwirtschaften. Im vorliegenden Fall ist zunächst davon auszugehen, dass es sich bei der vom Bw betriebenen Tätigkeit (Abhaltung von Seminaren im Bankenbereich) seinem äußeren Erscheinungsbild nach um eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit handelt. Diese Betätigung ist…
…A8 mit gleichem Datum von der Bw. angekauft und an die F-AG nach Bulgarien verkauft. Zwar deutet die tatsächliche Abwicklung des Geschäftes, der An- und Verkauf des Fahrzeuges mit selben Datum auf eine (beginnende) erwerbswirtschaftliche Tätigkeit hin, die tatsächliche Abwicklung, aufgrund derer infolge 'devisen-…