…die Bewertung der Rente, in rechtlich völlig einwandfreier Art und Weise. Korrespondierend konnte auch den auf nämlicher Bewertung fußenden ertragsteuerlichen Auswirkungen (Erfassung der Rente als sonstige Einkünfte wegen Übersteigens des kapitalisierten Wertes der Rentenverpflichtung) nicht erfolgreich entgegengetreten werden. Insoweit der Bw. Billigkeitserwägungen im Sinne des…
…wiederkehrend" bringt zum Ausdruck, dass die Bezüge aufgrund eines einheitlichen Entschlusses oder Rechtsgrundes (VwGH v. 21. 2. 84 83/14/0001) mit einer gewissen Regelmäßigkeit (BFH v. 20.7. 71 VIII 24/65, BStBl II 1972, 170) zugehen müssen. Die ertragsteuerliche Behandlung von wiederkehrenden Bezügen…
…Dieser Veräußerungsvorgang sei jedoch bereits im Jahre 1920 bewirkt und ertragssteuerlich abgeschlossen worden. Nachdem eine Subsumtion des gegenständlichen Strombezuges als wiederkehrender Bezug iSd § 29 Z 1 EStG 1988 nicht in Frage komme, bleibe auch für dessen Erfassung im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte kein…
…Somit würden letztlich nur die Einkünfte nach § 29 EStG 1988 verbleiben, wobei aber auch keine Deckung in der gesetzlichen Definition gefunden werden könne, da weder wiederkehrende Bezüge, noch Veräußerungsgeschäfte, noch Funktionsgebühren oder Leistungen vorliegen würden. Möge der Begriff "Leistungen" aus dem Verständnis des Sprachgebrauches noch…
…nachteilig auf die Höhe der Berufsunfähigkeitspension des Bw. ausgewirkt hat, vermag an der oa. rechtlichen Würdigung nichts zu ändern, da die Berücksichtigung eines solchen Falles den Bezug habenden ertragsteuerlichen Normen nicht zu entnehmen ist. Es war sohin spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 6. November 2007
…aus nichtselbständiger Arbeit Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Der Begriff "Bezüge und Vorteile" ist dabei weit auszulegen und umfasst alle Einnahmen und geldwerten Vorteile, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen, gleichgültig ob es sich um einmalige oder wiederkehrende Leistungen des…
…wobei es ihm darauf angekommen sei, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen (gewerbsmäßige Begehung) und 2) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) für die Monate…
…eine mündliche Vereinbarung getroffen (lt. Erhebung des ED). 2.) Dabei wurde jeweils nur die Höhe der Zahlungen festgelegt. 3.) Über die Dauer der Mietverhältnisse wurde keine Vereinbarung getroffen. 4.) Es wurden keine Zahlungstermine festgelegt. 5.) Es werden keine Vereinbarungen bezügl. der Beendigung des Mietvertrages getroffen…
…weiteren Entwicklung abhängt. Genau bestimmbare Schulden sind aber als Verbindlichkeiten auszuweisen. Eine Gleichstellung der Ungewissheitsfaktoren Grund und Höhe zweifelt Mayr (Rückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz, S. 255 ff) unter Bezugnahme auf Lechner (ÖSt 1983,S. 42) und Doralt (Doralt/Mayr, EStG 6 § 9 Tz…
…weiteren Entwicklung abhängt. Genau bestimmbare Schulden sind aber als Verbindlichkeiten auszuweisen. Eine Gleichstellung der Ungewissheitsfaktoren Grund und Höhe zweifelt Mayr (Rückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz, S. 255 ff) unter Bezugnahme auf Lechner (ÖSt 1983,S. 42) und Doralt (Doralt/Mayr, EStG 6 § 9 Tz…
…weiteren Entwicklung abhängt. Genau bestimmbare Schulden sind aber als Verbindlichkeiten auszuweisen. Eine Gleichstellung der Ungewissheitsfaktoren Grund und Höhe zweifelt Mayr (Rückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz, S. 255 ff) unter Bezugnahme auf Lechner (ÖSt 1983,S. 42) und Doralt (Doralt/Mayr, EStG 6 § 9 Tz…
…ergangen ist; vielmehr erfolgte die Festsetzung der Einkommensteuer für das Jahr 2004 im Wege der Erstveranlagung. Bezüglich der Berufung gegen den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid für 2008 und Folgejahre ist lediglich zu bemerken, dass die Berufung vom Finanzamt durch Erlassung der vollinhaltlich stattgebenden Berufungsvorentscheidung vom 10. April 2008…
…der erstmaligen Erlassung des Einkommensteuerbescheides vom 25. Juli 2007 jedenfalls nicht. Das Vorbringen des Bw., es lägen keine neuen Tatsachen oder Beweismittel vor, trifft somit nicht zu. B Zur inhaltlichen Rechtswidrigkeit der Wiederaufnahme Nach § 19 Abs. 1 EStG 1988 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen…
…des Jahreswertes der Rente betrage, würden die Einnahmen aus der Rentenversicherung auf Basis der vereinbarten Rentenleistung erst beginnend mit dem Veranlagungsjahr 2022 einkommensteuerpflichtig werden. Die mit den wiederkehrenden Bezügen im Zusammenhang stehenden Ausgaben stellten daher Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 EStG 1988 dar…
…dass im Zuge dieser Prüfung auch eine Nachschau hinsichtlich Umsatzsteuer unter anderem bezüglich des gesamten Jahres 2004 stattgefunden hat. Da das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart nach der Aktenlage bereits vor Erlassung des wiederaufgenommenen Bescheides auf Grund der das spätere Veranlagungsjahr 2004 mit umfasst habenden Außenprüfung…
…E-StraßeNr.F in plzG G sei die EZ R in der Katastralgemeinde kgG, welche sich in der politischen Gemeinde G befinde. 5.) Chronologische Darstellung in Bezug auf die Vorgänge bei der Bw: 5.1) Aus der Aktenlage, insb dem Fragebogen Verf16 sowie dem Gesellschaftsvertrag…
…Vorbringen zur richtlinienkonformen Umsetzung der 6. Richtlinie. Die Abgabenbehörde I. Instanz legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung an den Unabhängigen Finanzsenat vor. Mit e-mail vom 6.9.2007 wurde der Bw eingeladen, zu dem im Anhang übermittelten Schreiben Stellung zu nehmen. In einem…
…Briefkastenfirma handelt. Es liege demnach kein Geschäftsbetrieb in Liechtenstein vor, die Zurechnung der Einkünfte an die Bw sei gegeben. Bezüglich der gemeinnützigen Zuwendungen liege lediglich Vermögensverwendung im Sinne der Bw vor. Die Begünstigungen betreffend die Privatstiftung in Österreich untermauerten die ständige Verfügungsmacht der Bw, da…
…welche ebenfalls Rechtsmittel mit der Begründung erhoben hatten, dass die erhaltene Ausschüttung nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen sei, wurde die vom UFS vertretene Rechtsauffassung (RV/0581-W/11) in der Folge akzeptiert und die bereits erhobenen Berufungen zurückgenommen. Nach Abschluss dieser Verfahren stellte…
…sei im Einzelfall zu prüfen, ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ertragsteuerlich eine Beteiligung vorliege, die einer Aktie/einem GmbH-Anteil vergleichbar sei. Von einer solchen Beteiligung (Substanzgenussrecht) sei dann auszugehen, wenn in Bezug auf das gesamte Gesellschaftsvermögen eine Beteiligung am Gewinn, am Vermögen und am Liquidationsgewinn…