…keine Fortsetzung vor. Die Tochter der Bw. war im ersten Studienjahr somit zweifellos nur für das Wintersemester 2001/2002 als ordentliche Studierende in der Studienrichtung Rechtswissenschaft zugelassen gemeldet. Im Wintersemester 2002/2003 nahm die Tochter der Bw. das Studium der Rechtswissenschaften nochmals auf und legte…
…Abs. 1 lit. b FLAG die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsberechtigung der Familienbeihilfe für das erste Studienjahr gelte, sei die Rückforderung zu Unrecht erfolgt. Der Nachweis von Prüfungserfolgen werde erst ab dem zweiten Studienjahr verlangt. Die neben dem Studium verrichtete Tätigkeit als Schilehrer, die…
…Für die Frage der zu prüfenden Anspruchsvoraussetzung auf Familienbeihilfe für das erste Studienjahr ist es unerheblich, welches Studium gewählt wurde. Damit ist aber auch eine Diskrepanz zwischen den Angaben der Bw betreffend die voraussichtliche Studienwahl ihres Sohnes (Slawistik) anläßlich der Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe…
…dass das FLAG 1967 eine derartige Voraussetzung für das erste Studienjahr nicht vorsieht. Voraussetzung für einen Anspruch ab dem zweiten Studienjahr ist die Ablegung von im Gesetz näher bezeichneten Prüfungen, als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr gilt kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung die Aufnahme als ordentlicher…
…2011 maturiert und in weiterer Folge an der Universität Wien das Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation inskribiert. Der Zeitraum bis zum Sommer 2012 sei als "erstes" Studienjahr anzusprechen. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Dezember 2012 als unbegründet abgewiesen und nach teilweisem Zitat der Bestimmung des …
…aus, dass der Sohn im ersten Studienjahr 2008/09 den erforderlichen Studienerfolgsnachweis nicht erbracht habe. In der am 27. Juli 2010 gegen den Rückforderungsbescheid eingebrachten Berufung führt die Berufungswerberin im Wesentlichen aus, dass der Sohn 9 Semesterwochenstunden (16 ECTS-Punkte) im Studienjahr absolviert habe. Weiters…
…1. Oktober 1998 bis 31. Mai 1999 zu Recht. Für den letzten Monat des ersten Studienjahres (siehe auch Pkt. 5.2.) ist der Anspruch auf Familienbeihilfe gegeben und für September 1998 wurde die Familienbeihilfe zu Recht bezogen. 6. Berufung gegen den Abweisungsbescheid: 6.1. Der…
…Studienerfolgsnachweis ist mit Beginn eines zweiten Studiums, nach bereits abgeschlossenem Studium erst nach Ablauf des ersten Studienjahres (2010/2011 mit September 2011) nachzuweisen. Da das Studium LA Philosophie und LA Biologie erst im Wintersemester 2010/2011 aufgenommen wurde, kann der Studienerfolgsnachweis erst mit September 2011…
…Studienjahr - 2. Semester als ordentliche Studierende für die Hochschulausbildung, akademischer Grad Bachelor, in der Fachrichtung Pädagogik des Lehrens der Musik zugelassen war. Laut Bestätigung der Schumener Universität, Bulgarien, vom 28.9.2007 war das Kind S. im Lehrjahr 2007/08 im ersten Semester, erstes Studienjahr…
…des Studiums wurde nicht bekannt gegeben. Das Finanzamt verlängerte auf Grund der Angaben die Gewährung der Familienbeihilfe für V bis 30. September 2006 (erstes Studienjahr) und ließ dem Bw. eine diesbezügliche Mitteilung zukommen. Im Juni 2006 übermittelte das Finanzamt an den Bw. einen weiteren Überprüfungsbogen…
… 21 Abs. 6 sind Vorstudienzeiten für ein neues Studium anzuerkennen. Für das erste Studienjahr des Studiums genügt gemäß § 22 Abs. 1 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 die Fortsetzungsbestätigung bzw. Inskriptionsbestätigung. Als "erstes Studienjahr" gelten gemäß § 22 Abs. 2 die ersten drei Semester. Eine allfällige Rückforderung wäre daher…
…Empfehlung und stellt sicher, dass die Abfolge der Lehrveranstaltungen optimal auf Vorwissen aufbaut und das Arbeitspensum des Studienjahres 60 ECTS-Anrechnungspunkte nicht überschreitet.......... (§ 5 Studieninhalt und Semesterplan) Anmerkung der Berufungsbehörde: Ausschnittbetreffend die ersten zwei Semester - alle diese Lehrveranstaltungen sind mit * gekennzeichnet, gehören demnach zur Studieneingangs…
…aus: "... In jedem Fall hat die Behörde erster Instanz schon grundsätzlich die Frage der Anrechnung der erworbenen ECTS-Punkte rechtlich unrichtig beurteilt. Die Behörde verweist insofern auf § 51 Abs. 2 Zahl 26 Universitätsgesetz 2002, wonach einem Studienjahr 60 ECTS-Punkte zugeordnet sind. Dabei handelt es…
…ist. Bestehe von vornherein die Absicht, keine der vorgeschriebenen Prüfungen abzulegen, kann von einer angestrebten Berufsausbildung nicht gesprochen werden. Punkt 22 der Durchführungsrichtlinien/Studienerfolg: Abs 1: Für das erste Studienjahr des Studiums, für das die Familienbeihilfe gewährt werden soll, genüge die Fortsetzungsbestätigung (früher Inskriptionsbestätigung). Danach…
…oder des ersten Rigorosums oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden nachgewiesen wird. Durch diese Bestimmung wird, abweichend von den Regeln des Studienförderungsrechts, für das Familienbeihilfenrecht dem Studierenden die Möglichkeit eröffnet sich in der Studieneingangsphase (erstes Studienjahr)…
…b FLAG für das erste Studienjahr grundsätzlich jedenfalls Familienbeihilfe zu. Nach der Verwaltungspraxis (sh. Abschn. 22.2 DR-FLAG) ist bei einem Beginn des Studiums im Sommersemester als erstes Studienjahr die ersten drei Semester anzusehen, weshalb im Berufungsfall das erste Studienjahr im September 2006 endet…
…Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern des betriebenen…
…hervorgeht, gilt allerdings die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr, ohne dass hierfür die Ablegung von Prüfungen erforderlich wäre. Erst ab dem zweiten Studienjahr wird ein Erfolgsnachweis für das erste Studienjahr gefordert. Der Berufung war daher stattzugeben und der Rückforderungsbescheid aufzuheben…
…Studienwechsel bereits geplant hatte, die Gewährung der Familienbeihilfe an die Erbringung eines Studienerfolgsnachweises knüpft, da nicht mehr das erste Studienjahr vorliegt, so steht dies im Einklang mit dem Gesetz. Die Familienbeihilfe wurde daher zu Recht ab Oktober 2003 noch nicht gewährt. Dem schließlich mit Jänner…
…zuerkannt werden. Die Prüfungen aus dem ersten Studienjahr würden dabei allerdings nicht mehr berücksichtigt. In der dagegen eingebrachten Berufung wird im Wesentlichen angeführt, dass die Tochter des Berufungswerbers von Oktober 2007 bis Oktober 2008 als ordentliche Hörerin an der Universität y (Bakkalaureatsstudium Biologie) inskribiert gewesen…