… 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 sei für den Bezug von Familienbeihilfe im ersten Studienjahr die Zulassung als ordentlicher Hörer ausreichend. Die Tochter A habe sich im Jänner 2014 dazu entschieden, das Studium an der Universität Wien nicht weiter fortzusetzen und sich für ein…
…für das erste Studienjahr gefordert (vgl. UFSW vom 24.06.2005, RV/0660-W/05, UFSW vom 22.06.2005, RV/0818-W/05). Es war somit für den Bezug der Familienbeihilfe auch nicht maßgeblich, ob die Tochter der Bf. im 1. Studienjahr Prüfungen abgelegt…
…Rat eingeholt haben, beziehen wir uns auf das ÖH Studien— und Sozialrecht, in dem steht, ich zitiere: „Wenn der Leistungsnachweis nach dem ersten Studienjahr nicht vollständig erbracht wird, ist eine Rückzahlung der bezogenen Familienbeihilfe grundsätzlich nicht vorgesehen! Wenn aber aus den Umständen hervorgeht, dass ein…
…keine Fortsetzung vor. Die Tochter der Bw. war im ersten Studienjahr somit zweifellos nur für das Wintersemester 2001/2002 als ordentliche Studierende in der Studienrichtung Rechtswissenschaft zugelassen gemeldet. Im Wintersemester 2002/2003 nahm die Tochter der Bw. das Studium der Rechtswissenschaften nochmals auf und legte…
…Abs. 1 lit. b FLAG die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsberechtigung der Familienbeihilfe für das erste Studienjahr gelte, sei die Rückforderung zu Unrecht erfolgt. Der Nachweis von Prüfungserfolgen werde erst ab dem zweiten Studienjahr verlangt. Die neben dem Studium verrichtete Tätigkeit als Schilehrer, die…
…Für die Frage der zu prüfenden Anspruchsvoraussetzung auf Familienbeihilfe für das erste Studienjahr ist es unerheblich, welches Studium gewählt wurde. Damit ist aber auch eine Diskrepanz zwischen den Angaben der Bw betreffend die voraussichtliche Studienwahl ihres Sohnes (Slawistik) anläßlich der Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe…
…dass das FLAG 1967 eine derartige Voraussetzung für das erste Studienjahr nicht vorsieht. Voraussetzung für einen Anspruch ab dem zweiten Studienjahr ist die Ablegung von im Gesetz näher bezeichneten Prüfungen, als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr gilt kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung die Aufnahme als ordentlicher…
…6 ff), nicht erforderlich, über den pauschalierten Erfolgsnachweis hinaus, der eben im ersten Studienjahr ex-ante nicht erbracht werden kann, detaillierte Nachweise zu erbringen, ob und wie in einem bestimmten Monat studiert wird (siehe auch VwGH 2010/16/0084 vom 27.09.2012). § 2 Abs…
…2011 maturiert und in weiterer Folge an der Universität Wien das Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation inskribiert. Der Zeitraum bis zum Sommer 2012 sei als "erstes" Studienjahr anzusprechen. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Dezember 2012 als unbegründet abgewiesen und nach teilweisem Zitat der Bestimmung des …
…aus, dass der Sohn im ersten Studienjahr 2008/09 den erforderlichen Studienerfolgsnachweis nicht erbracht habe. In der am 27. Juli 2010 gegen den Rückforderungsbescheid eingebrachten Berufung führt die Berufungswerberin im Wesentlichen aus, dass der Sohn 9 Semesterwochenstunden (16 ECTS-Punkte) im Studienjahr absolviert habe. Weiters…
…1. Oktober 1998 bis 31. Mai 1999 zu Recht. Für den letzten Monat des ersten Studienjahres (siehe auch Pkt. 5.2.) ist der Anspruch auf Familienbeihilfe gegeben und für September 1998 wurde die Familienbeihilfe zu Recht bezogen. 6. Berufung gegen den Abweisungsbescheid: 6.1. Der…
…Zeitraum Oktober 2021 bis Mai 2023 mit der Begründung rückgefordert, sie habe angeforderte Unterlagen nicht übersendet, insbesondere seien keine Leistungsnachweise für das Zustehen der Familienbeihilfe nach dem ersten Studienjahr erbracht worden. Zudem halte sich ihre Tochter seit 6. Jänner 2023 nicht mehr in Österreich auf. …
…anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Familienbeihilfenanspruch besteht nur dann, wenn…
…Studienerfolgsnachweis ist mit Beginn eines zweiten Studiums, nach bereits abgeschlossenem Studium erst nach Ablauf des ersten Studienjahres (2010/2011 mit September 2011) nachzuweisen. Da das Studium LA Philosophie und LA Biologie erst im Wintersemester 2010/2011 aufgenommen wurde, kann der Studienerfolgsnachweis erst mit September 2011…
…Studienjahr - 2. Semester als ordentliche Studierende für die Hochschulausbildung, akademischer Grad Bachelor, in der Fachrichtung Pädagogik des Lehrens der Musik zugelassen war. Laut Bestätigung der Schumener Universität, Bulgarien, vom 28.9.2007 war das Kind S. im Lehrjahr 2007/08 im ersten Semester, erstes Studienjahr…
…des Studiums wurde nicht bekannt gegeben. Das Finanzamt verlängerte auf Grund der Angaben die Gewährung der Familienbeihilfe für V bis 30. September 2006 (erstes Studienjahr) und ließ dem Bw. eine diesbezügliche Mitteilung zukommen. Im Juni 2006 übermittelte das Finanzamt an den Bw. einen weiteren Überprüfungsbogen…
… 21 Abs. 6 sind Vorstudienzeiten für ein neues Studium anzuerkennen. Für das erste Studienjahr des Studiums genügt gemäß § 22 Abs. 1 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 die Fortsetzungsbestätigung bzw. Inskriptionsbestätigung. Als "erstes Studienjahr" gelten gemäß § 22 Abs. 2 die ersten drei Semester. Eine allfällige Rückforderung wäre daher…
…ihres Sohnes erst mit März 2025 abgeschlossen gewesen sei, nicht vollständig nutzbar gewesen. Da dem Sohn der Beschwerdeführerin somit im ersten Studienjahr keine vollständigen Semester zur Verfügung gestanden seien, werde die erneute Überprüfung des Beihilfenanspruches beantragt. C. Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht Die Beschwerde wurde dem…
…Nr. 305/1992 wird über die Voraussetzung für den Bezug der Familienbeihilfe abgesprochen. Da keine Anspruchsvoraussetzung für den Bezug der Familienbeihilfe nach dem ersten Studienjahr vorlag, war Ihre Beschwerde abzuweisen. Die Beschwerdevorentscheidung wurde der Bf am 3.8.2018 zugestellt. Vorlageantrag Mit Schreiben vom 26…
…Empfehlung und stellt sicher, dass die Abfolge der Lehrveranstaltungen optimal auf Vorwissen aufbaut und das Arbeitspensum des Studienjahres 60 ECTS-Anrechnungspunkte nicht überschreitet.......... (§ 5 Studieninhalt und Semesterplan) Anmerkung der Berufungsbehörde: Ausschnittbetreffend die ersten zwei Semester - alle diese Lehrveranstaltungen sind mit * gekennzeichnet, gehören demnach zur Studieneingangs…