…entschieden: De Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden ersatzlos aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an…
…Aufhebung von Bescheiden von Amts wegen im Sinne der BAO überschritten worden sei. Die Berufung gegen den mit gleichem Datum erlassenen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 begründete der Bw damit, dass keine neuen Tatsachen gegenüber der Erklärung eingetreten seien. Der Bw beantragte die ersatzlose Aufhebung…
…1 BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist." Zum selben Zeitpunkt erließ das Finanzamt einen neuen Sachbescheid betreffend das Jahr 2002…
…ersatzlos aufzuheben. 2) Aufhebung gemäß § 299 BAO des Einkommensteuerbescheides 2005: Die Abgabenbehörde erster Instanz kann gemäß § 299 Abs. 1 BAO idF des Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetzes (AbgRmRefG, BGBl I 97/2002) auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben…
…dieser Bescheid angefochten werde, eine Erklärung, welche Änderungen beantragt werden, sowie eine Begründung nachtragen. Mit Schreiben vom 13. Jänner 2012 teilte der Bw dazu mit, den Einkommensteuerbescheid 2009 wegen inhaltlicher und formeller Rechtswidrigkeit zur Gänze anfechten zu wollen. Er beantrage die ersatzlose Aufhebung des Bescheides…
…Abs. 1 BAO entspräche, gefolgt werden kann. Über die Berufung gegen den Bescheid vom 7. April 2010, mit dem ein Antrag auf Aufhebung von Feststellungsbescheiden gemäß § 299 BAO abgewiesen worden ist, ist daher durch (ersatzlose) Aufhebung dieses angefochtenen (Abweisungs)Bescheides vom 7. April 2010 gemäß …
…1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheide 1997 und 1998 vom 13. Dezember 2006 wurde mit Eingaben vom 11. Jänner 2007 fristgerecht berufen und jeweils eine ersatzlose Aufhebung der bekämpften Bescheide beantragt. Begründend wurde ausgeführt, eine Maßnahme nach § 295 BAO setze die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus…
…2010 nicht nur mit der aus den zugegangenen Bescheiden betreffend Aufhebung des bisherigen Einkommensteuerbescheides 2008 gemäß § 299 BAO und Neufestsetzung der Einkommensteuer 2008 vom 31. August 2010 resultierenden Einkommensteuernachforderung für das Jahr 2008, sondern offenkundig aufgrund von amtswegigen Wiederaufnahmen der Einkommensteuerverfahren für die Jahre 2005…
…begründet: "Da die aus der Begründung des Sachbescheides sich ergebende inhaltliche Rechtswidrigkeit eine nicht bloß geringfügige Auswirkung hat, war die Aufhebung des im Spruch bezeichneten Bescheides von Amts wegen zu verfügen. Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten nicht als außergewöhnliche Belastung…
…zwischen der Berufungswerberin und der von ihr beschäftigten Bediensteten führen würde. Mit Schriftsatz vom 17.10.2007 wurde dagegen der Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde 2. Instanz und Aussetzung gestellt. Es wurde nochmals die Aufhebung der ergangenen Bescheide und Stornierung der vorgeschriebenen…
…die Gesellschaft die ersatzlose Aufhebung der bekämpften Bescheide, da zum einen die Wiederaufnahmen der Verfahren nicht gerechtfertigt seien und zum anderen die Abgabenvorschreibungen auf unrichtigen Feststellungen der Betriebsprüfung beruhen würden. Die Berufung wurde vom Finanzamt der Abgabenbehörde zweiter Instanz direkt ohne Erlassung von Berufungsvorentscheidungen vorgelegt…
…Das Begehren sei jedoch die (ersatzlose) Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Rahmen der Anfechtungserklärung gewesen, weil der geltend gemachte Abgabenanspruch nicht bestehen würde. Durch die neuerliche Vorschreibung mit dem angefochtenen Bescheid werde eine bereits rechtswirksam entschiedene Angelegenheit ohne jeden verfahrensrechtlichen Grund (insbesondere liege keiner der…
…ersatzlose Aufhebung des Bescheides über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe vom 2. August 2006 mit Berufungsentscheidung vom 26. November 2008, GZ. RV/0612-S/06, jedoch zu prüfen, ob ein Fall einer res iudicata vorliegt. Der Begriff "res iudicata" ist wie jener der "Rechtskraftwirkung von Bescheiden…
…Gegen sämtliche angeführten Bescheide vom 27. und 29. August 2008 erhob die Bw durch ihren steuerlichen Vertreter mit Schreiben vom 1. Oktober 2008 abermals Berufung und wies in der Begründung darauf hin, dass diese nachgereicht werde. Gleichzeitig beantragte sie die ersatzlose Aufhebung der angefochtenen Bescheide…
…Oktober 2010 erhob der Abgabepflichtige fristgerecht Berufung ua. gegen den Bescheid betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für das Jahr 2006, mit der er die ersatzlose Aufhebung dieses Bescheides beantragte. Diese Berufung wurde wie folgt begründet: "Bei der Schlussbesprechung wurde ein Rechtsmittelverzicht unter der Bedingung…
…umfasst die (ersatzlose) Aufhebung des angefochtenen Bescheides (wenn kein Bescheid zu erlassen gewesen wäre), die Abweisung der Berufung und die Abänderung des angefochtenen Bescheides (vgl. Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung, § 276, Tz 5). Hebt das Finanzamt als Abgabenbehörde erster Instanz mit Berufungsvorentscheidung einen angefochtenen Bescheid auf…
…für eine (ersatzlose) Aufhebung ist beispielsweise dann gegeben, wenn eine Änderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO erfolgte, obwohl die Voraussetzungen für eine derartige Maßnahme nicht vorgelegen sind (Ritz, BAO Kommentar³, § 299 Tz 50). Gemäß § 295 Abs. 1 BAO ist ein Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid…
…auf Aufhebung der oben angeführten Gesellschaftsteuerbescheide zurück. Zur Begründung wurde jeweils ausgeführt, dass die Zurückweisung erfolge, weil die Eingabe nicht fristgerecht eingebracht worden sei. Gemäß § 299 Abs. 1 BAO könne die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der…
…2000, 2001 und 2002 Anspruchszinsenbescheide. In der fristgerecht erhobenen Berufung wurde die ersatzlose Aufhebung sämtlicher obig angeführter Bescheide wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften und wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes beantragt. Im Wesentlichen wurde das Fehlen von Bescheidbegründungen bemängelt sowie der Verstoß gegen den Grundsatz des Parteiengehörs, der…
…auf Aufhebung des Gesellschaftsteuerbescheides vom 4. April 2000 zurück. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Zurückweisung erfolge, weil die Eingabe nicht fristgerecht eingebracht worden sei. Gemäß § 299 Abs. 1 BAO könne die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid…