…Entscheidend sei das nach außen erkennbare ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang bzw. -abschluss. Dieses Bemühen manifestiere sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen. Gemessen an diesen Kriterien kann für die Zeit der Vorbereitung auf die Aufnahmsprüfung für den physiotherapeutischen Dienst das Vorliegen einer…
…die Berufungswerberin im Rahmen eines Vorlageantrages das positive Abschlusszeugnis des Sohnes vom März 2007 vor und führte sinngemäß aus: Die Ablehnung der Familienbeihilfe sei mit mangelndem zielstrebigem Bemühen begründet worden. Es sei jedoch sehr wohl ein ernstes und zielstrebiges Bemühen um einen Abschluss gegeben gewesen…
…alle Arten schulischer und kursmäßiger Ausbildung zu zählen, in deren Rahmen noch nicht berufstätige Personen ohne Bezugnahme auf die spezifischen Tätigkeiten an einem bestimmten Arbeitsplatz das für das künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird. Zudem müsse ein ernstes, zielstrebiges, nach außen erkennbares Bemühen um den…
…Bachelorstudium für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Kennziffer 561) an. Als Hauptstudium erklärte die Bw. der Abgabenbehörde die zuletzt genannte Studienrichtung. Während die Bw. für das Studium "561" von B., dem Finanzamt einen Studienerfolgsnachweis übermittelte, fehlt bislang ein diesbezüglicher Nachweis über ein ernstes zielstrebiges Betreiben des Studiums…
…was nach obigen Kriterien bedeutet, dass zwar im ersten Studienjahr zum Einen kein Prüfungsnachweis erforderlich ist, andererseits aber das ernsthafte und zielstrebige Bemühen um den Studienerfolg, dies zumindest in der Form eines laufenden Besuches der Studieneinrichtung samt Lehrveranstaltungen, nach Außen hin deutlich - beispielsweise durch Vorlage…
…vorgebracht, die Tochter L.K. sei infolge einer schweren Erkrankung ihres Vaters daran gehindert gewesen, zu den Prüfungen anzutreten. Vor der Erkrankung sei selbstverständlich ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen, die Prüfungen abzulegen, gegeben gewesen. Über telefonisches Ersuchen gab der steuerliche Vertreter der Bw. bekannt, die…
…Es muss das ernste und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Die Zulassung an einer Universität bzw. die Bestätigung über die Fortsetzung des Studiums ist als reiner Formalakt allerdings nicht geeignet eine Berufsausbildung nachzuweisen und somit den Anspruch auf Familienbeihilfe zu…
…Sinne des § 2 Abs 1 lit b FLAG, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (vgl. zB VwGH 26.6.2002, 98/13/0042). Unter den…
…Studienjahr die Aufnahme als ordentlicher Hörer grundsätzlich als Anspruchsvoraussetzung genügt und für den Anspruch ab dem zweiten Studienjahr für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung bestimmter Prüfungen nachzuweisen ist. Das Erfordernis eines ernsthaften und zielstrebigen Bemühens um den Studienerfolg schließt jedoch eine Rückforderung der für das…
…abhängig. Erst im Schreiben vom 26. März 2006 und damit gleichfalls außerhalb des berufungsgegenständlichen Zeitraumes 1999 bis 2004 gaben die Bw. an, sich "zwischenzeitig" bei Land und Gemeinde um Fördermittel für Investitionen zu bemühen. Unternehmen die Bw. aber über mehrere Jahre hindurch keine Anstrengung, das…
…gesetzlichen Mindestausmaß von 150 Jahresstunden zu absolvieren, läge keine in zeitlicher Hinsicht genügend zielstrebige Berufsausbildung vor. Der vom Gesetz vorgegebene Zeitrahmen ist so weit gefasst, dass eine Beurteilung der Kriterien des "ernsten und zielstrebigen Bemühens um den Ausbildungerfolg" nur individuell erfolgen kann. So hat ein…
…Zeitraum (ernsthaft und zielstrebig) betrieben hätte. Die Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe ab März 2010 bzw. für das Sommersemester 2010 lagen daher nicht vor. Für das Wintersemester 2010/2011 wurde zwar der Besuch der Schule belegt, jedoch keinerlei Nachweis für das Bemühen um den…
…dass Vorlesungen besucht werden, vielmehr muss auch das ernsthafte und zielstrebige Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein." Der Bw. stellte fristgerecht einen Vorlageantrag und machte darin zur Begründung folgende für das Berufungsverfahren relevante Ausführungen: "Durch das bloße Zitieren einer Gesetzesstelle bzw. auf Grund einer Vermutung…
…Vielmehr müsse das ernstliche und zielstrebige Bemühen, die Berufsreifeprüfung anzulegen, nach außen erkennbar sein, was durch intensive Vorbereitung und das Ablegen der Maturaprüfungen dokumentiert werden würde. Nach einer grundsätzlichen Auskunft des "Unterrichtsministeriums" würde eine ernsthafte und zielstrebige Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967 unter Berücksichtigung…
…Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (z.B. VwGH 26.06.2002, 98/13/0042). Mit dem Studienabschluss hat der Sohn des Bw. das erforderliche Wissen und die fachliche Qualifikation für die Ausübung eines Berufes erlangt…
…ernstliche und zielstrebige Bemühen um einen Studienabschluss, das Voraussetzung für die Annahme von Berufsausbildung nach § 2 Abs. 1 lit.b FLAG 1967 ist, zu dokumentieren. Wenn das Finanzamt nach zwei inskribierten, wenn auch nicht zeitlich hintereinander liegenden Semestern, für die keinerlei Prüfungen nachgewiesen wurden, und…
…Ausbildungsweg", "ein gesetzlich definiertes Berufsbild" oder ein "gesetzlicher Schutz der Berufsbezeichnung" existiert (vgl VwGH 26.6.2001, 2000/14/0192). • Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. • Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind…
…355/F, mwN, und vom 20. Februar 2008, Zl. 2006/15/0076 sowie vom 22.12.2011, 2009/16/0315). Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (vgl. dazu das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Oktober 1999…
…die dem Sammeln von Erfahrungen und/oder dem Aneignen eines bestimmten Wissensstandes dienen, kann nicht als Berufsausbildung im Sinne des FLAG gewertet werden. Zudem muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (VwGH 2000/14/0093). Ziel einer Berufsausbildung…
…erteilt, aus welchen auch die Verkaufsabsicht (bei zumindest zwei davon) hervorgeht. Aus diesen Gründen liegt keine zielstrebige Einkunfts- und Einnahmenerzielungsabsicht vor und kann somit ab dem Zeitpunkt der Anschaffung bis zur ersten Vermietung im Oktober 2004 von keiner Unternehmereigenschaft im Sinne des UStG 1994 bzw…