…Entscheidend sei das nach außen erkennbare ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang bzw. -abschluss. Dieses Bemühen manifestiere sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen. Gemessen an diesen Kriterien kann für die Zeit der Vorbereitung auf die Aufnahmsprüfung für den physiotherapeutischen Dienst das Vorliegen einer…
…die Berufungswerberin im Rahmen eines Vorlageantrages das positive Abschlusszeugnis des Sohnes vom März 2007 vor und führte sinngemäß aus: Die Ablehnung der Familienbeihilfe sei mit mangelndem zielstrebigem Bemühen begründet worden. Es sei jedoch sehr wohl ein ernstes und zielstrebiges Bemühen um einen Abschluss gegeben gewesen…
…11.2008). Das Vorliegen einer Berufsausbildung iS des § 2 Abs. 1 lit b) FLAG fordert für eine Beihilfengewährung ein ernstliches und zielstrebiges Betreiben dieser Ausbildung, sowie ein nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg zu erlangen. Wie der Bf. im Schriftsatz des BFG vom 13…
…FLAG, wonach ein ernstes und zielstrebiges, nach außen erkennbares Bemühen der in Ausbildung stehenden Person vorliegen müsse. Ein solches zeige sich etwa in der Ablegung von Prüfungen innerhalb angemessener Zeit. Nach Praxis der Maturaschulen sei eine ernsthafte und zielstrebige Vorbereitung auf die Reifeprüfung dann anzunehmen…
…das Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Auch das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung. Nach den bislang vom Bf vorgelegten Unterlagen stellte bereits das Finanzamt sinngemäß in seinen Entscheidungen fest, dass ein ernstes und zielstrebiges Betreiben…
…alle Arten schulischer und kursmäßiger Ausbildung zu zählen, in deren Rahmen noch nicht berufstätige Personen ohne Bezugnahme auf die spezifischen Tätigkeiten an einem bestimmten Arbeitsplatz das für das künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird. Zudem müsse ein ernstes, zielstrebiges, nach außen erkennbares Bemühen um den…
…Bachelorstudium für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Kennziffer 561) an. Als Hauptstudium erklärte die Bw. der Abgabenbehörde die zuletzt genannte Studienrichtung. Während die Bw. für das Studium "561" von B., dem Finanzamt einen Studienerfolgsnachweis übermittelte, fehlt bislang ein diesbezüglicher Nachweis über ein ernstes zielstrebiges Betreiben des Studiums…
…als Berufsausbildung iSd § 2 Abs. 1 lit b FLAG kommt es nicht nur auf das "ernste und zielstrebige Bemühen um den Ausbildungserfolg" an, sondern eine Berufsausbildung muss grundsätzlich auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen (vgl. VwGH 23.3.2011…
…gegenüber dem Finanzamt. Erstes Studienjahr (Studieneingangs-bzw. Orientierungsphasen lt. § 66 Universitätsgesetz 2002): Nach Auffassung des Bundesfinanzgerichtes müssen die im ersten Semester des Studienjahres 2012/2013 positiv abgelegten Prüfungen (insgesamt 4 Prüfungen) auch für die Auslegung des Erfordernisses „ernsthaftes u. zielstrebiges Bemühen um den Studienerfolg“ im…
…sich allein reicht nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung im hier maßgeblichen Sinn anzunehmen. Hinzu muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um die Externistenreifeprüfung treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen manifestiert (VwGH 17.09.1990, 89/14/0070…
…was nach obigen Kriterien bedeutet, dass zwar im ersten Studienjahr zum Einen kein Prüfungsnachweis erforderlich ist, andererseits aber das ernsthafte und zielstrebige Bemühen um den Studienerfolg, dies zumindest in der Form eines laufenden Besuches der Studieneinrichtung samt Lehrveranstaltungen, nach Außen hin deutlich - beispielsweise durch Vorlage…
…iSd § 2 Abs. 1 lit b FLAG 1967 kommt es (überdies) nicht nur auf das "ernstliche und zielstrebige Bemühen um den Studienfortgang" an, sondern die Berufsausbildung muss auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen (VwGH 23.2.2011, 2009/13…
…vorgebracht, die Tochter L.K. sei infolge einer schweren Erkrankung ihres Vaters daran gehindert gewesen, zu den Prüfungen anzutreten. Vor der Erkrankung sei selbstverständlich ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen, die Prüfungen abzulegen, gegeben gewesen. Über telefonisches Ersuchen gab der steuerliche Vertreter der Bw. bekannt, die…
…nicht zwingend ein Konnex zu einem späteren konkreten Beruf) und überdies die volle Zeit des Kindes in Anspruch nehmen. Zur Qualifikation als Berufsausbildung iSd § 2 Abs. 1 lit b FLAG kommt es nicht nur - qualitativ - auf das "ernste und zielstrebige Bemühen um den Ausbildungserfolg" an…
…das ernste und zielstrebige Bemühen um einen Ausbildungserfolg erkennbar sein. Angesichts des Vorbringens der Bf., ihre Tochter habe sich im Laufe des Semesters für die Aufnahmeprüfung an der FH Kufstein vorbereitet und keine Prüfungen an der Universität Wien in dem aufgenommenen Studium Kultur- und Sozialanthropologie…
…Es muss das ernste und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Die Zulassung an einer Universität bzw. die Bestätigung über die Fortsetzung des Studiums ist als reiner Formalakt allerdings nicht geeignet eine Berufsausbildung nachzuweisen und somit den Anspruch auf Familienbeihilfe zu…
…2016 - September 2018 zurückgefordert. Begründend wurde ausgeführt, dass die Tochter des Bf ihr Studium aufgrund mangelnder Erfolgsnachweise nicht ernsthaft und zielstrebig betreibt. Gegen diesen Bescheid erhob der Bf am 3.7.2019 Beschwerde, die mit BVE vom 22.11.2019, approbiert am 25.11.2019…
…und das Kind zu den Prüfungsterminen innerhalb eines angemessenen Zeitraums antritt. Nach Rechtsansicht des VwGH liegt eine Berufsausbildung iSd § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 nur dann vor, wenn neben dem laufenden Besuch der Einrichtung auch das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen…
…im Bereich Beurteilung ein "Nicht beurteilt" aus. Daher geht die Abgabenbehörde davon aus, dass im genannten Zeitraum kein ernstliches und zielstrebiges, nach außen erkennbares Bemühen um einen Ausbildungserfolg gegeben war. Auch lassen diese Nicht-Beurteilungen darauf schließen, dass die Ausbildung nicht die überwiegende Zeit des…
…Sinne des § 2 Abs 1 lit b FLAG, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (vgl. zB VwGH 26.6.2002, 98/13/0042). Unter den…