…Sicherheitsleistung abhängig gemacht wird. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Im gegenständlichen Beschwerdeverfahren, das mit dem beim Unabhängigen Finanzsenat Außenstelle Wien, GZ:ZRV/0073-Z1W…
…244 Abs. 3 Satz 2 ZK erfüllt, weil die Forderung einer Sicherheitsleistung aufgrund der Lage der Berufungswerberin zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führen würde. Dies habe im Übrigen auch schon der Berufungssenat in der Berufungsentscheidung vom 9.10.2002 festgestellt, wenn er ausführt…
…Letztlich brachte er sinngemäß vor, dass die Leistung einer Sicherheit beim Bf. nicht nur - wie in der Berufungsvorentscheidung angeführt - zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte, sondern aufgrund der Höhe des Zollschuldbetrages mit Sicherheit dazu führen werde. Aufgrund des Urteiles des Landesgericht Eisenstadt…
…nicht willkürlich treffen dürfe. Vielmehr müsse in diesem Zusammenhang von der Behörde geprüft werden, ob auf Grund der Höhe der Forderung eine Sicherheitsleistung zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führen könnte. Da die Bf. lediglich € 415,00 monatliches Einkommen (aus einem Pensionsvorschuss) beziehe…
…eine Sicherheitsleistung (in Form eines Barerlags, einer Bankgarantie oder eines Sparbuchs) zu erbringen oder Unterlagen zum Beweis dafür, dass die Antragstellerin keine Sicherheit leisten könne, ohne in ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art zu kommen, vorzulegen, erfolglos geblieben war, wies das Zollamt Wien in seinem…
…dass zwar im Aussetzungsverfahren keine Sicherheitsleistung angeboten wurde, aber aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Bf. davon ausgegangen werden kann, dass die Erlegung einer Sicherheitsleistung zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen würde. Weiters wurde ausgeführt, dass im Rahmen des gemäß § 20 BAO gebotenen Ermessens…
…Letztlich brachte er sinngemäß vor, dass die Leistung einer Sicherheit beim Bf. nicht nur - wie in der Berufungsvorentscheidung angeführt- zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte, sondern aufgrund der Höhe des Zollschuldbetrages mit Sicherheit dazu führen werde. Aufgrund des Urteiles des Landesgericht Eisenstadt…
…von zwei Wochen nach Erhalt dieser Aufforderung beizubringen, oder innerhalb der gleichen Frist entsprechende Unterlagen, die beweisen, dass die Leistung einer Sicherheit zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen würde, beizubringen. Daraufhin erklärte der Bf. mit Stellungnahme vom 27. Mai 2003 - unter Beibringung entsprechender…
…entstehen würde, der über einen reinen Geldschaden hinausgeht. Dabei hat der Zollschuldner substanziiert darzulegen, dass für ihn durch das Erfordernis der Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art eintreten würden. Dies hat er anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage überzeugend und schlüssig zu konkretisieren (vgl. VwGH…
…Unterlagen vorzulegen, die beweisen, dass eine Sicherheit nicht geleistet werden könne, ohne zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art zu führen. Sollte ein Bürge nicht gestellt oder eine Sicherheitsleitung nicht erbracht werden können bzw. sollten Beweismittel zur Abstandnahme von der Sicherheitsleistung nicht vorgelegt werden, wird…
…entstehen würde, der über einen reinen Geldschaden hinausgeht. Dabei hat der Zollschuldner substanziiert darzulegen, dass für ihn durch das Erfordernis der Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art eintreten würden. Dies hat er anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage überzeugend und schlüssig zu konkretisieren (vgl. VwGH…
…entstehen würde, der über einen reinen Geldschaden hinausgeht. Dabei hat der Zollschuldner substanziiert darzulegen, dass für ihn durch das Erfordernis der Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art eintreten würden. Dies hat er anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage überzeugend und schlüssig zu konkretisieren (vgl. VwGH…
…entstehen würde, der über einen reinen Geldschaden hinausgeht. Dabei hat der Zollschuldner substanziiert darzulegen, dass für ihn durch das Erfordernis der Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art eintreten würden. Dies hat er anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage überzeugend und schlüssig zu konkretisieren (vgl. VwGH…
…Unterlagen vorzulegen, die beweisen, dass eine Sicherheit nicht geleistet werden könne, ohne zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art zu führen. Sollte ein Bürge nicht gestellt oder eine Sicherheitsleitung nicht erbracht werden können bzw. sollten Beweismittel zur Abstandnahme von der Sicherheitsleistung nicht vorgelegt werden, wird…
…Nur für den Fall, dass die Sicherheitsleistung aufgrund der Verhältnisse des Beteiligten zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen würde, ist es den Zollbehörden möglich, im Rahmen einer Ermessensentscheidung darauf zu verzichten. Ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art sind anzunehmen, wenn der Beteiligte trotz zumutbarer…
…Februar 2002 den Rechtsbehelf der Berufung. Es sei nicht richtig, dass er nicht in ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Natur kommen würde, wenn ihm die Zahlung des gesamten Abgabenbetrages vorgeschrieben werde. Er erhalte ein monatliches Einkommen in der Höhe von 1.305,80 Euro. Die…
…einer Sicherheitsleistung bzw. zur Beibringung entsprechender Unterlagen zum Beweis dafür, dass eine Sicherheit nicht geleistet werden kann, ohne zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art zu führen, auf. Mit Bescheid vom 28. April 2010 wies das Zollamt Wien vorstehenden Antrag des Bf. auf Aussetzung der…
…dieser Verordnungsstelle notwendige Sicherheitsleistung zu erbringen oder aber zu beweisen, dass eine solche nicht erbracht werden könne, ohne ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art auszulösen. Mit Schreiben vom 22.12.2009 wies die KG darauf hin, dass das Unternehmen seit 31.12.2008 stillgelegt sei…
…Vorwurf. Das Zollamt habe es unterlassen, den Berufungswerber einzuvernehmen und so zu ermitteln, ob er durch die in Rede stehende Forderung in ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art geraten könnte. Der Bescheid sei darüber hinaus nicht ordnungsgemäß begründet gewesen. Ihm sei nicht zu entnehmen, von…
…2004 bekannt geworden sei, auf Seite 16 ff ausgeführt, dass eine Kreditfinanzierung zur Bezahlung der Schulden durch Aufstockung des Kredites wirtschaftlich möglich sei und dadurch der Bw. nicht in ernste Schwierigkeiten kommen könnte (Seite 17, 2. Absatz der Entscheidung des UFS). Daran habe sich nichts…