…Sicherheitsleistung abhängig gemacht wird. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Im gegenständlichen Beschwerdeverfahren, das mit dem beim Unabhängigen Finanzsenat Außenstelle Wien, GZ:ZRV/0073-Z1W…
…denen hervorgeht, dass ihr bei einer Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung ein unersetzbarer Schaden entstünde und dies bei ihr zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Natur führen könnte. Hierauf legte die Bf dem Zollamt im Schreiben vom 28.05.2013 ein Schreiben der D., vom…
…denen hervorgeht, dass ihr bei einer Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung ein unersetzbarer Schaden entstünde und dies bei ihr zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Natur führen könnte. Hierauf legte die Bf dem Zollamt im Schreiben vom 28.05.2013 ein Schreiben der D., vom…
…denen hervorgeht, dass ihr bei einer Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung ein unersetzbarer Schaden entstünde und dies bei ihr zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Natur führen könnte. Hierauf legte die Bf dem Zollamt im Schreiben vom 28.05.2013 ein Schreiben der D., vom…
…denen hervorgeht, dass ihr bei einer Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung ein unersetzbarer Schaden entstünde und dies bei ihr zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Natur führen könnte. Hierauf legte die Bf dem Zollamt im Schreiben vom 28.05.2013 ein Schreiben der D., vom…
…denen hervorgeht, dass ihr bei einer Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung ein unersetzbarer Schaden entstünde und dies bei ihr zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Natur führen könnte. Hierauf legte die Bf dem Zollamt im Schreiben vom 28.05.2013 ein Schreiben der D., vom…
…denen hervorgeht, dass ihr bei einer Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung ein unersetzbarer Schaden entstünde und dies bei ihr zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Natur führen könnte. Hierauf legte die Bf dem Zollamt im Schreiben vom 28.05.2013 ein Schreiben der D., vom…
…denen hervorgeht, dass ihr bei einer Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung ein unersetzbarer Schaden entstünde und dies bei ihr zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Natur führen könnte. Hierauf legte die Bf dem Zollamt im Schreiben vom 28.05.2013 ein Schreiben der D., vom…
…denen hervorgeht, dass ihr bei einer Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung ein unersetzbarer Schaden entstünde und dies bei ihr zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Natur führen könnte. Hierauf legte die Bf dem Zollamt im Schreiben vom 28.05.2013 ein Schreiben der D., vom…
…denen hervorgeht, dass ihr bei einer Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung ein unersetzbarer Schaden entstünde und dies bei ihr zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Natur führen könnte. Hierauf legte die Bf dem Zollamt im Schreiben vom 28.05.2013 ein Schreiben der D., vom…
…denen hervorgeht, dass ihr bei einer Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung ein unersetzbarer Schaden entstünde und dies bei ihr zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Natur führen könnte. Hierauf legte die Bf dem Zollamt im Schreiben vom 28.05.2013 ein Schreiben der D., vom…
…denen hervorgeht, dass ihr bei einer Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung ein unersetzbarer Schaden entstünde und dies bei ihr zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Natur führen könnte. Hierauf legte die Bf dem Zollamt im Schreiben vom 28.05.2013 ein Schreiben der E., vom…
…denen hervorgeht, dass ihr bei einer Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung ein unersetzbarer Schaden entstünde und dies bei ihr zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Natur führen könnte. Hierauf legte die Bf dem Zollamt im Schreiben vom 28.05.2013 ein Schreiben der D., vom…
…244 Abs. 3 Satz 2 ZK erfüllt, weil die Forderung einer Sicherheitsleistung aufgrund der Lage der Berufungswerberin zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führen würde. Dies habe im Übrigen auch schon der Berufungssenat in der Berufungsentscheidung vom 9.10.2002 festgestellt, wenn er ausführt…
…Letztlich brachte er sinngemäß vor, dass die Leistung einer Sicherheit beim Bf. nicht nur - wie in der Berufungsvorentscheidung angeführt - zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte, sondern aufgrund der Höhe des Zollschuldbetrages mit Sicherheit dazu führen werde. Aufgrund des Urteiles des Landesgericht Eisenstadt…
…nicht willkürlich treffen dürfe. Vielmehr müsse in diesem Zusammenhang von der Behörde geprüft werden, ob auf Grund der Höhe der Forderung eine Sicherheitsleistung zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führen könnte. Da die Bf. lediglich € 415,00 monatliches Einkommen (aus einem Pensionsvorschuss) beziehe…
…eine Sicherheitsleistung (in Form eines Barerlags, einer Bankgarantie oder eines Sparbuchs) zu erbringen oder Unterlagen zum Beweis dafür, dass die Antragstellerin keine Sicherheit leisten könne, ohne in ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art zu kommen, vorzulegen, erfolglos geblieben war, wies das Zollamt Wien in seinem…
…dass zwar im Aussetzungsverfahren keine Sicherheitsleistung angeboten wurde, aber aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Bf. davon ausgegangen werden kann, dass die Erlegung einer Sicherheitsleistung zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen würde. Weiters wurde ausgeführt, dass im Rahmen des gemäß § 20 BAO gebotenen Ermessens…
…Letztlich brachte er sinngemäß vor, dass die Leistung einer Sicherheit beim Bf. nicht nur - wie in der Berufungsvorentscheidung angeführt- zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte, sondern aufgrund der Höhe des Zollschuldbetrages mit Sicherheit dazu führen werde. Aufgrund des Urteiles des Landesgericht Eisenstadt…
…von zwei Wochen nach Erhalt dieser Aufforderung beizubringen, oder innerhalb der gleichen Frist entsprechende Unterlagen, die beweisen, dass die Leistung einer Sicherheit zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen würde, beizubringen. Daraufhin erklärte der Bf. mit Stellungnahme vom 27. Mai 2003 - unter Beibringung entsprechender…