…Antragstellers. Sie bestehe bei einem wirtschaftlichen Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und dem im Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen. Wie bereits im angefochtenen Bescheid ausgeführt worden sei, habe die Bw. ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht dargelegt, obwohl im Nachsichtsverfahren eine erhöhte Mitwirkungspflicht bestünde, die…
…Verfahren wurde nach Beendigung des genannten Verfahrens fortgesetzt. Unter Hinweis darauf, dass der Verwaltungsgerichtshof im bezughabenden Erkenntnis über die hier maßgebliche Rechtsfrage nicht abgesprochen habe, sowie unter Hinweis auf erhöhte Mitwirkungspflicht bei Begünstigungstatbeständen, wurde der Bw. Folgendes vorgehalten: "Einkünfte aus Kapitalvermögen Eine der wesentlichen Voraussetzung…
…Verfahren wurde nach Beendigung des genannten Verfahrens fortgesetzt. Unter Hinweis darauf, dass der Verwaltungsgerichtshof im bezughabenden Erkenntnis über die hier maßgebliche Rechtsfrage nicht abgesprochen habe, sowie unter Hinweis auf erhöhte Mitwirkungspflicht bei Begünstigungstatbeständen, wurde dem Bw. Folgendes vorgehalten: "Einkünfte aus Kapitalvermögen Eine der wesentlichen Voraussetzung…
…gesicherte Einschätzung - wie bislang in den für den hier maßgeblichen Zeitraum vorliegenden Gutachten festgestellt - ableiten lassen würde. Aus diesem Grund besteht derzeit auch keine Veranlassung eine weitere BSA-Bescheinigung einzuholen. Wiederholt ist in diesem Zusammenhang auf die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Begünstigungsbestimmungen (vgl. wiederum Ritz, BAO4…
…bzw. Schulden nicht garantiert und die Abgabenbehörde diesbezüglich in freier Beweiswürdigung zu entscheiden hat. Aufgrund der Besonderheiten im gegenständlichen Fall geht der Berufungssenat trotz der Auslandsbezogenheit der Sachverhalte, analog wie bei Begünstigungstatbeständen, vom Bestand einer fall- bzw. umstandsbezogen abgestuft eingeschränkten Ermittlungspflicht der Behörde aus. Dies…
…ÖStZB 1996, 334). Demzufolge ist bei Begünstigungstatbeständen die Ermittlungspflicht der Behörde auf die fall- bzw. umstandsbezogene Zumutbarkeit eingeschränkt. Darüber hinaus trifft bei Sachverhalten mit Auslandsbezug die Partei eine erhöhte Mitwirkungspflicht, insbesondere bei der Schaffung und Beschaffung von Beweismitteln (VwGH vom 25. April 2002, 95/15…
…Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Diese Verpflichtung der Behörde zur Ermittlung der materiellen Wahrheit entbindet die Abgabepflichtigen aber keineswegs von der ihn treffenden Mitwirkungspflicht. Nach Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes tritt bei Begünstigungstatbeständen die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund…
…Mutter-Tochter Richtlinie und somit um eine Begünstigung. Laut Stoll BAO-Kommentar, S 1274 trete bei Begünstigungstatbeständen die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht der Partei in den Hintergrund. Nachdem dem diesbezüglichen Ersuchen nicht nachgekommen worden sei, sei die KESt-Befreiung zu versagen.…
…bringt selbst die Bw. nicht vor. In diesem Zusammenhang ist auch darauf zu verweisen, dass bei Begünstigungstatbeständen - somit auch bei einer beantragten Zuerkennung eines Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe - eine erhöhte Mitwirkungspflicht für die Antragstellerin gegeben ist. Zwar sind nach § 115 Abs. 1 BAO die Abgabenbehörden grundsätzlich…
…Ermittlungsergebnis zur Kenntnis gebracht wurde - keine Einwendungen ein. In diesem Zusammenhang ist insbesondere darauf zu verweisen, dass gerade bei Begünstigungstatbeständen - somit auch in einem Verfahren für die Zuerkennung eines Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe - eine erhöhte Mitwirkungspflicht für die Antragstellerin gegeben ist. Zwar sind nach § 115 Abs…
…in Anspruch nehmende Abgabepflichtige habe also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf welche die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden könne. Dem Antragsteller falle die Behauptungslast und diesbezügliche Konkretisierungspflicht (erhöhte Mitwirkungspflicht) zu. Er habe alle maßgeblichen Umstände überzeugend darzulegen…
…sei eine Ermessensprüfung durchzuführen. Dabei sei vor allem das bisherige steuerliche Verhalten (Rückstandsentstehung) als auch unter dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit die Gleichbehandlung von Abgabepflichtigen zu berücksichtigen. Den Antragsteller treffe bei der Nachsicht eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Er habe einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen…
…zum 19. Juli 2010 nicht durchgeführt werden konnte. Hinzu kommt, dass einen Bestraften auch bei (behauptetem) Auslandsbezug eine erhöhte Mitwirkungspflicht trifft. Dass die Familie des Bf. ohne sein Einkommen ohne finanzielle Unterstützung wäre, wurde nicht behauptet und ist durch das Beschwerdevorbringen auch insoweit widerlegt, als…
…Die Bewilligung der Nachsicht einer aushaftenden Abgabenschuld stellt eine Begünstigung dar. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Im Nachsichtsverfahren trifft den Antragsteller eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Er hat somit einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen…
…selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine ärztliche Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Nach Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes tritt bei Begünstigungstatbeständen die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund; der Begünstigungswerber hat…
…ermitteln. Diese die Abgabenbehörde treffende Feststellungslast befreit die Partei nicht von ihrer Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht (Ritz, BAO 3, § 115 Tz 9). Im konkreten Fall ist zu beachten, dass nach Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gerade bei Begünstigungstatbeständen, und somit auch bei Gewährung einer Beihilfe, die…
…Diese Verpflichtung der Behörde zur Ermittlung der materiellen Wahrheit entbindet einen Abgabenpflichtigen keineswegs von der ihn treffenden Mitwirkungspflicht. Nach Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes tritt gerade bei Begünstigungstatbeständen - somit auch bei Gewährung einer Beihilfe - die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den…
…diese Verpflichtung der Behörde zur Ermittlung der materiellen Wahrheit entbindet einen Abgabenpflichtigen keineswegs von der ihn treffenden Mitwirkungspflicht. Nach Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes tritt gerade bei Begünstigungstatbeständen - somit auch bei Gewährung einer Beihilfe - die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den…
…diese Verpflichtung der Behörde zur Ermittlung der materiellen Wahrheit entbindet einen Abgabenpflichtigen keineswegs von der ihn treffenden Mitwirkungspflicht. Nach Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes tritt gerade bei Begünstigungstatbeständen - somit auch bei Gewährung einer Beihilfe - die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den…
…Falle eines Nachsichtsantrages den Antragsteller eine erhöhte Mitwirkungspflicht treffe. Zum Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit sei lediglich ein unausweichliches Konkursverfahren bei Einhebung der Einkommensteuer 2005 vorgebracht worden; ein diesbezüglicher Nachweis sei aber nicht geführt worden. Eine sachliche Unbilligkeit liege bei Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage nicht vor…