…Anordnungen durch ihre Mitarbeiter nicht oder nur ungenügend überwacht. Durch diese Versäumnisse hat sie aber genau jene Sorgfalt außer Acht gelassen, zu der sie als im Im-und Export erfahrenes Unternehmen, der weitgehende Verfahrenserleichterungen eingeräumt worden sind, verpflichtet gewesen wäre und die ihr auch zumutbar…
…Anordnungen durch ihre Mitarbeiter nicht oder nur ungenügend überwacht. Durch diese Versäumnisse hat sie aber genau jene Sorgfalt außer Acht gelassen, zu der sie als im Im- und Export erfahrenes Unternehmen, der weitgehende Verfahrenserleichterungen eingeräumt worden sind, verpflichtet gewesen wäre und die ihr auch zumutbar…
…Anordnungen durch ihre Mitarbeiter nicht oder nur ungenügend überwacht. Durch diese Versäumnisse hat sie aber genau jene Sorgfalt außer Acht gelassen, zu der sie als im Im- und Export erfahrenes Unternehmen, der weitgehende Verfahrenserleichterungen eingeräumt worden sind, verpflichtet gewesen wäre und die ihr auch zumutbar…
…Da verschiedene Rechtsvorschriften (StVO, Richtlinien für den Straßenbau usw.) einzuhalten waren, sollten die Aufträge für die Verkehrserschließung nur an erfahrene Unternehmen vergeben werden, weshalb sich die Stadtgemeinde S ein Vorschlagsrecht bezüglich der Vergabe vorbehielt. Es trifft zu, dass auf den Rechnungen der AG der Vermerk…
…Mitarbeiter der Bf. nicht die zumutbare Beachtung erfahren. Dazu sind weder besondere zollrechtliche Kenntnisse, noch spezielle Erfahrungen in Zollangelegenheiten notwendig, weil sie ohne weiteres erkennbar und verständlich sind. Es handelt sich also um ein Fehlverhalten grundsätzlicher Art. Von der Bf., einem Unternehmen, das ständig im…
…für September 1998 betreffend die W GmbH & Co KG - sich mit den Voranmeldungsformularen näher beschäftigt hätte. Wenngleich ansich die Verpflichtung zur Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen für den Fall der nicht fristgerechten Entrichtung der Zahllasten für erfahrene Unternehmer wie die Erstbeschuldigte gleichsam steuerliches Basiswissen hätte darstellen müssen…
…Wissentlichkeit sei anzunehmen gewesen, da die Bw. eine erfahrene Geschäftsfrau sei, sich die Unregelmäßigkeiten über einen langen Zeitraum hingezogen hätten und keinerlei Zahlungen erfolgt seien. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, als erschwerend hingegen keinen Umstand. Gegen dieses Erkenntnis…
…2008 das Rechtsmittel der Berufung ein. In der Begründung wurde ausgeführt, dass sämtliche Zahlungen der Bw von einer in diesem Bereich sehr erfahrenen und zuverlässigen Mitarbeiterin durchgeführt werden. Diese Mitarbeiterin war jedoch im Zeitpunkt der Zahlung mit Zwillingen schwanger. Die Schwangerschaft lief leider nicht ohne…
…sie hat als angestellte Buchhalterin und steuerlich Verantwortliche der X GmbH im Amtsbereich des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vorsätzlich bezüglich das genannte Unternehmen unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend die Veranlagungsjahre 2000 bis 2005 Verkürzungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt (teilweise umgerechnet…
…UK überwiegend die Firma A in W mit dem Transport und der Verzollung der Waren beauftragt gewesen, wobei sich das genannte Unternehmen seinerseits wiederum verschiedener Subfrächter für den Transport und verschiedener Grenzspeditionen, und zwar hauptsächlich der Firma R in X, für die Verzollung bedient habe. …
…aber in keiner Weise erkennen lassen, dass ihm konkrete Kenntnisse im Verkauf (Verkaufsleiter) vermittelt worden seien. Auch sei davon auszugehen, dass das im Zuge des Coaching erfahrene Persönlichkeitstraining bzw. die dort erlernten Fähigkeiten nicht nur in vielen anderen Bereichen, sondern auch im Umgang mit Menschen…
…der Zollschuldentstehung nach Art.859 ZK-DVO vorliege. Zum Beweis ihrer Ausführungen legte die Bf. ein als "Notiz" bezeichnetes Schreiben vom 13. Juni 1997 an mehrere Angestellte des Unternehmens bei, in der diese als Folge der Lagerkontrolle vom 14. Mai 1997 u.a. angewiesen werden…
…SM als auch MO anwesend gewesen wären und beide "im Rudel verhandelt hätten"). (Anm: unglaubwürdig, nach Aussagen von IM an anderer Stelle wären beide erfahrene Altmetallhändler gewesen und beide sprachen Deutsch, sodass es keinerlei Sinn ergibt, dass beide anwesend gewesen sein sollen). F.) SH 1…
…R+H GesbR (Bw.) die Steuererklärungen betreffend Umsatz- und Gewerbesteuer 1993 sowie die Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) 1993 beim Finanzamt (FA) ein. Als Ort der Leitung des Unternehmens wurde A,R 8 angegeben. Mit Erstbescheiden vom 30. Mai 1995 wurde eine Umsatzsteuergutschrift iHv…
…vom 31.10.2002 wurden Herr B und ich über die Trageweite der Steuerbescheide informiert. Herr Tischler hat erst am Tag zuvor die Steuerbescheide per Fax an das Unternehmen von Herrn B weitergeleitet. Zweck der Besprechung in Bad Ischl war die weitere Betreuung dieser Lohnsteuerprüfung…
…lässt. Bedienen sich die verantwortlichen Vertreter einer Gesellschaft zur Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Zahlungspflichten eines Mitarbeiters des Unternehmens, ist durch entsprechende Kontrollen sicherzustellen, dass Unzulänglichkeiten bei der Abgabenentrichtung infolge menschlichen Versagens voraussichtlich auszuschließen sind. Eine Kontrolle jeder einzelnen Überweisung, die eine erfahrene und verlässliche Buchhalterin durchführt…
…an den Unternehmer (der ja den Kooperationsbeitrag an die Stiftung bezahle) in Form des Kooperationsbeitrages aufschlüssle, weil das Stiftungsmanagement sehr viele Teilvorgänge aufweise und auch Beratungen beinhalte, die manchmal auch zu keiner Stiftungsmaßnahme führen bzw. bis hin zur Landesabrechnung. Das heiße, es hätten erfahrene im…
…sei der Umgang mit gruppendynamischen Prozessen gewesen. Aus diesem Grund habe er auf eigene Kosten die angegebenen Supervisionen besucht, in denen ausbildungs- und unternehmensspezifische Themen besprochen und aufgearbeitet worden seien. Mit Bescheid vom 11. September 2009 führte das FA die Arbeitnehmerveranlagung durch, ohne die o…
…teilweise jedoch auch vom Kommanditisten des Unternehmens eigenmächtig und ohne Kenntnis der Bw. Geschäfte gemacht worden wären, für die keine Belege ausgestellt worden seien. Weiters weise die Bw. darauf hin, dass sie zum gegebenen Zeitpunkt keineswegs eine erfahrene und im Wirtschaftsleben stehende Person gewesen sei…
…sondern wurde als branchenüblich eingestuft. NV hat die Ware von einem gewöhnlichen österreichischen IT-Händler gekauft. Mehrere Experten, wie erfahrene Unternehmer (Herr Dr. RL), Steuerberater und sogar ein (Herrn H bekannter) Steuerfahnder des zuständigen Finanzamtes wurden vor Durchführung des Geschäftes aufgrund der hohen Rechnungssumme mit…