…August 1999 bis 31. März 2000 zur Dienstverrichtung bei der Fa. G. GmbH nach Österreich entsendet. Die Fa. G. GmbH verfügt in Österreich über eine Betriebsstätte. Wie der Beilage zur Einkommensteuererklärung für das Jahr 1999 zu entnehmen ist, betrugen die Bruttobezüge laut Lohnzettel (KZ 245…
…werden ersucht, die Bezug habenden Mietverträge vorzulegen. In Beantwortung dieses Vorhaltes legte die Bw. der Behörde diverse Unterlagen (Dienstvertrag mit der Fa. C, Entsendebestätigung, Bestätigung des Dienstortes Wien, Bestätigung des italienischen Sozialministeriums über die Verlängerung der Sozialversicherungspflicht, zwei Schreiben der Fa. C und Fa. S…
…über den Zeitraum eines Monats hinausgehen. Diese Voraussetzungen seien vorgelegen. Die ins Ausland entsendeten Mitarbeiter hätten über entsprechende Spezialkenntnisse verfügt. Wenn ein im Ausland befindlicher Mitarbeiter, der mit der Errichtung einer Anlage befasst sei und über Kenntnisse verfügen würde, die nicht beliebig in einem Unternehmen…
…wird, erfasst sind. Dies ergibt sich aus Art. 15 Abs. 1 DBA Liechtenstein. Oder mit anderen Worten und anders herum formuliert: Wird ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer von seinem liechtensteinischen Arbeitgeber in Drittstaaten entsendet, hat Liechtenstein insoweit keinen Besteuerungsanspruch (vgl. GeS 2008, 168, Glosse, sowie…
…erfasst sind. Dies ergibt sich aus Art. 15 Abs. 1 erster Satz DBA Liechtenstein. Oder mit anderen Worten und anders herum formuliert: Wird ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer von seinem liechtensteinischen Arbeitgeber in Drittstaaten entsendet, hat Liechtenstein insoweit keinen Besteuerungsanspruch (vgl. GeS 2008, 168, Glosse…
…im Ausmaß von insgesamt 30% seiner Tätigkeit zur slowakischen Tochter, der Y., entsandt worden zu sein. Diese Einkünfte seien in der Slowakei besteuert worden. Die X GmbH habe für das Jahr 2007 somit 2 Lohnzettel (einen für das Inland und einen für das Ausland) an…
…Architekt ausübt (siehe Beilagen zur Steuererklärung und Rechnungslegung vom 15.12.2006, AS 55). Dieser Bezug zur Schweiz ist allerdings auf Grund der häufigen Entsendungen in Drittstaaten vergleichsweise niedrig. Der Bw darf sich in Österreich unbegrenzt aufhalten, für die Schweiz hat er lediglich eine Kurzaufenthaltsbewilligung…
…Arbeitnehmer zu einer neuen Arbeitsstätte befristet dienstzugeteilt oder entsendet wird und von vornherein feststeht, dass er an dieser neuen Arbeitsstätte länger als einen vollen Monat durchgehend tätig wird, die Fahrten zur neuen Arbeitsstätte mit Wirksamkeit der Zuteilung bzw. Entsendung Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dar.…
…abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) wurde mit Beginn des Jahres 2008 zeitlich befristet von seinem ausländischen Arbeitgeber im Rahmen eines Dienstverhältnisses zur X entsendet…
…KZ 274 | | 5.416,87 € | Ad KZ 723/Werbungskosten | | | Kosten der doppelten Haushaltsführung | | | Der Bw. wurde nach Österreich entsendet. Da seine Entsendung befristet ist, konnte ihm die Aufgabe seines Wohnsitzes in Großbritannien nicht zugemutet werden…
…schweizerischer Zweitwohnsitz in der Nähe des dortigen Arbeitsortes sowie wegen längerfristiger Entsendung nach Spanien) in einem nicht vernachlässigbaren Umfang nicht arbeitstäglich gependelt ist. Damit fehlt eine wesentliche Voraussetzung für die Anwendung der Grenzgängerregelung. Zur Anwendung gelangt daher die allgemeine Zuteilungsregelung des zitierten Absatz 1 von…
…und Arbeitsstätte gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 zu berücksichtigen. Wird ein Arbeitnehmer zu einer neuen Arbeitsstätte befristet dienstzugeteilt oder entsendet und steht von vornherein fest, dass er an dieser neuen Arbeitsstätte länger als einen vollen Kalendermonat durchgehend tätig wird, stellen die Fahrten…
…Bundesgebiet (bzw. im EU-Ausland) aufhalten. Werde ein Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft zur US-Tochtergesellschaft entsandt, wobei die Bezüge weiterhin von der Muttergesellschaft in Österreich bezahlt werden und begründe der Dienstnehmer in den USA einen neuen Hauptwohnsitz unter Beibehaltung des österreichischen Wohnsitzes als Zweitwohnsitz, so…
…zur Bestellung als Laienbeisitzer vorgeschlagen werden, sind den für das Rechtsmittelverfahren in Abgabensachen gebildeten Berufungskommissionen zu entnehmen. Sie dürfen nur den Listen der von den Berufsvertretungen in die Berufungskommissionen entsendeten Mitglieder und Stellvertreter entnommen werden (§ 67 Abs.2 leg.cit.). Gemäß § 68 Abs.1 FinStrG…
…der DB- und DZ-Pflicht der im Ausland beschäftigten Dienstnehmer (Tz. 7 des Berichtes) Folgendes fest: Im Prüfungszeitraum seien die Bezüge von allen Dienstnehmern, die ins Ausland entsendet worden seien, nicht in die DB- und DZ-Bemessungsgrundlage einbezogen worden. Dabei sei nicht darauf geachtet worden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Rudolf Wanke und den Referenten HR Mag. Dieter FRÖHLICH sowie die entsendeten Mitglieder BIM Friedrich Nagl und Mag. Johannes Denk im Beisein des Schriftführers Diana Engelmair über die Berufungen des Bw., geb. 0.00 1954…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Rudolf Wanke und den Referenten HR Mag. Dieter Fröhlich sowie die entsendeten Mitglieder Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Günter Kastner im Beisein der Schriftführerin Christina Seper über die Berufung der A. und Co KEG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Rudolf Wanke und den Referenten HR Mag. Dieter Fröhlich sowie die entsendeten Mitglieder Reinhold Haring und Mag. Natascha Kummer im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Berufungen der P, GmbH, der K. Privatstiftung, des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Erwin Csaszar und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Herwig Aigner, sowie den entsendeten Mitgliedern, Dr. Raimund Brandl, Arbeiterkammer Burgenland, und Dkfm. August Tree, Wirtschaftskammer Wien, im Beisein der Schriftführerin Monika Holub über die Berufung der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden, Hofrat Dr. Erwin Csaszar, dem hauptberuflichen Mitglied, Hofrat Mag. Kurt Lorenz, sowie den entsendeten Mitgliedern, Dr. Raimund Brandl, Arbeiterkammer Burgenland, und Dkfm. August Tree, Wirtschaftskammer Wien, im Beisein der Schriftführerin, Frau Monika Holub, über die Berufungen der…