…zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; so lange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben sind, tritt an die Stelle des…
…einer Abgabenerklärung nicht wahren, eine Zuschlag bis zu 10 % der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Das Zollamt Feldkirch Wolfurt hat in seinem Abgabenbescheid vom 26.1.2012 dem Bf einen derartigen Verspätungszuschlag iHv € 1.210,24, d.s. 2 %…
…einen Zuschlag bis zu 10 % der festgesetzten Abgabe (Verspätungzuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Für das Berufungsjahr 1996 wurden die Abgabenerklärungen erst im Jahr 2006 vorgelegt. Private Probleme im Zusammenhang mit der "bevorstehenden Scheidung" von seiner Gattin (vgl. Schriftsatz vom 7.8.2006…
…zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben sind, tritt an die Stelle des festgesetzten…
…Unsere Mandantschaft bzw. deren Geschäftsführer hat somit kein Verhalten gesetzt, das nicht entschuldbar ist. Vielmehr hat er sich von Beginn der auftretenden Probleme an, intensiv um deren Lösung durch unterschiedlichste Maßnahmen bemüht. Das Finanzamt legte die Berufung dem unabhängigen Finanzsenat im Mai 2011 zur Entscheidung…
…Die Bw habe die Umsatzsteuervoranmeldungen nicht fristgerecht zur Post gegeben. Die Umsatzsteuervoranmeldungen seien auf dem Postweg verloren gegangen. Die Umsatzsteuervoranmeldungen seien innerhalb des Finanzamtes verloren gegangen. Die zweite und die dritte Variante lägen außerhalb des Einflussbereiches der Bw und hätten zu einer entschuldbaren Verspätung geführt…
…3 lit. a FinStrG eingestellt. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 29. Jänner 2003, wobei im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: In sämtlichen dem Schuldspruch zu Grunde liegenden Fällen liege jeweils eine entschuldbare Fehlleistung iSd. § 9 FinStrG vor: 1. Die…
…den Umständen und persönlichen Verhältnissen nach gebotenen oder zumindest zumutbaren Erkundigung ein Verschulden. Die Betriebsprüfung ist daher zu Recht vom Vorliegen einer nicht entschuldbaren Verspätung ausgegangen. Im Bezug auf die Ermessensübung ist das hier gegebene Ausmaß der Fristüberschreitung (bis zu 5 Jahre) keinesfalls als unbeachtlich…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Wilfried Marzi, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1993 - 1996, Festsetzung der Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 1993-1995, Festsetzung der Verspätungszuschläge für die Jahre…
Hinsichtlich des angefochtenen Verspätungszuschlages führte die Bw. nicht aus, weshalb eine Verspätung der Erklärungsabgabe nicht vorliegen oder entschuldbar sein sollte. Aus dem Akteninhalt ersichtlich erfolgte die Festsetzung der Körperschaftsteuer 2007 mit Bescheid vom 17.April 2009 im Schätzungswege gem. § 184 BAO wegen Nichtabgabe der Erklärung…
Verschulden, dass das Vorliegen eines entschuldbaren Irrtums und damit die Anwendung der Bestimmung des § 9 FinStrG ausschließt (VwGH 21.12.1972, 2072/71). Entschuldbar ist ein Irrtum nur dann, wenn der Betreffende (auch) bei der Beurteilung des Sachverhaltes jenes Maß an Sorgfalt angewendet hat, das…
…den Bw. ein Verspätungszuschlag von 2.839,80 € festgesetzt. In der gegen diesen Bescheid fristgerecht erhobenen Berufung wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass die verspätete Einreichung der Voranmeldung entschuldbar sei und daher beantragt werde, den Bescheid über die Festsetzung eines Verspätungszuschlages mit 8 % aufzuheben. Die…
…bis zu 10 % der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Zweck des Verspätungszuschlages ist, den rechtzeitigen Eingang der Abgabenerklärungen und damit die zeitgerechte Festsetzung und Entrichtung der Abgaben sicherzustellen. Die dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen liegende Festsetzung eines…
…die Zahlung sei erst am 10.6.2011 geleistet worden. Eine Verspätung im Sinne des § 135 BAO sei nicht entschuldbar, wenn der Abgabepflichtige oder sein Vertreter die nach ihren persönlichen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen haben. Ob und wie hoch ein Verspätungszuschlag festgesetzt werde…
…zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; "solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben sind, tritt an die Stelle des festgesetzten…
…zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; "solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben sind, tritt an die Stelle des festgesetzten…
… 135 BAO kann die Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, welche die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Verspätungszuschlag auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Der Verspätungszuschlag ist, seinem Zweck als Ordnungsvorschrift entsprechend, jenem Steuersubjekt vorzuscheiben, dessen Abgabenerklärungspflicht verletzt wurde. Die zur Vertretung juristischer Personen berufenen…
…zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben sind, tritt an die Stelle des festgesetzten…
…zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen kann, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben sind, tritt an die Stelle des…
…zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben sind, tritt an die Stelle des festgesetzten…