…Art. 238 ZK und seine Stellung im System des Wirtschaftszolls würden eindeutig ergeben, dass nicht nur ganz besondere und außergewöhnliche Umstände eine Fristverlängerung rechtfertigen. Bei Auslegung des Begriffes "begründet" sei nämlich davon auszugehen, dass das bezeichnete verbum legale ganz allgemein deutlich machen, veranschaulichen bedeute. Daraus…
…seien für den Finanzbeamten nicht einmal unmittelbar anwendbar, da er in seinem Beruf als Bundesbediensteter wohl keine laufenden Buchhaltungen führe. Würde man die Abgrenzung zwischen den Berufsbildern derart eng auslegen wie das Finanzamt, so würden sämtliche Fortbildungsveranstaltungen, obwohl sie mit der bisherigen Tätigkeit in einen…
…Gerichtshofes als eigenständige Begriffe des Gemeinschaftsrechtes zu verstehen. In zahlreichen Urteilen judiziert der Europäische Gerichtshof, dass Ausnahmen eng auszulegen sind. Die enge Auslegung von Ausnahmen ergibt sich regelmäßig aus dem Umstand, dass der EuGH den Grundregeln des Gemeinschaftsrechtes möglichst weiten Anwendungsbereich einräumen will (Achatz/Tumpel…
…man das Gesetz überdies derart eng, so wie die Behörde im Abweisungsbescheid vom 17. Jänner 2001, auslegen, so wäre es unter Hinweis auf die nachfolgenden Ausführungen jedenfalls verfassungswidrig und könne ein derartiger Wille dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden. Im Rahmen dieser engen Auslegung würde der …
…dass auch darin vielleicht Umstände enthalten seien, die einen Verdacht auslösen könnten. Richtiger Weise hätte jedoch bei verfassungskonformer Auslegung - siehe auch unten Pkt. 7 - in jedem einzelnen Fall und hinsichtlich jeden einzelnen Handaktes die Verdachtslage überprüft werden müssen und dürfte lediglich dann das Prinzip der…
…Prodinger, SWK 2004, S 447), folge, dass die Ausnahmebestimmung offensichtlich eng auszulegen sei, und ein weites, also allgemeines Anwendungsgebiet nicht gegeben sei. Würde daher ein konkretes Vorsteuerabzugsverbot für privat genutzte Gebäude bestanden haben, das insofern eventuell eine spezielle Norm im Sinne von Art 17 Abs…
…Sinne des bürgerlichen Rechts auszulegen. Als Bestandteil bezeichnet man danach die Teile einer zusammengesetzten Sache. Ist die Verbindung von Teilen mit der Hauptsache so eng, dass sie von dieser tatsächlich nicht oder nur durch eine unwirtschaftliche Vorgangsweise abgesondert werden könnten, spricht man von unselbständigen Bestandteilen…
…lasse sich diese Differenzierung zwischen Sofortaufwand und Forschungsaufwendungen, die im Rahmen der AfA geltend zu machen seien, sachlich nicht mehr rechtfertigen und könne daher nicht mehr aufrecht erhalten werden. In verfassungskonformer Auslegung des § 4 Abs. 4 Z. 4 EStG sei daher die AfA von Forschungsaufwendungen…
…von Art. 4 Abs. 4 der Sechsten Richtlinie (Art. 11 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie) von Österreich betreffend die Behandlung zweier eng verbundener, aber nebengeordneter Personengesellschaften als einen einzigen Umsatzsteuerpflichtigen konsultiert wurde und was das Ergebnis einer derartigen allfälligen Konsultation war. Der Berufungswerberin wurde aufgetragen, bis 30. Mai…
…gelangt der Unabhängige Finanzsenat zu seiner Entscheidung unter gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung des nationalen Rechts. Die Unternehmereinheit zweier eng verbundener, aber nebengeordneter Personengesellschaften ist im nationalen Recht nicht ausdrücklich geregelt, sondern Ergebnis einer Auslegung des nationalen Rechts. Dieser Auslegung ist seit dem Beitritt Österreichs zu den Europäischen…
…Erlass zu gewähren, wenn besondere Umstände vorliegen, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Diese Vorschrift stellt eine Ausnahme vom gewöhnlichen Einfuhr- und Ausfuhrsystem dar und ist daher eng auszulegen (EuGH vom 11.11.1999, C-48/98, Rz 52…
…S 47). Liegt somit eine Wette, Lotterie bzw. ein sonstiges Glücksspiel vor, ist eine Umsatzsteuerpflicht nur ausnahmsweise und in eng begrenztem Umfang zulässig. Bei den gegenständlichen Hundewetten handelt es sich zweifellos um eine Wette, Lotterie bzw. ein sonstiges Glücksspiel iSd Art. 135 lit. i MWSt…
…C-409/98 RNr.31; 6.12.2007, C- 451/06, RNr.17). Nach der Judikatur des EuGH ist der Begriff "Vermietung und Verpachtung von Grundstücken" eng auszulegen, da diese Befreiungen Ausnahmen vom allgemeinen Grundsatz darstellen, dass jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt…
…erworben worden. Das prägnante Logo auf der Rechnung sei "Spar". Die Bauernecke in ihrer Funktionsweise präsentiere eine übertriebene Auslegung der Verkehrsbeschränkungen. Die Ware gehe de facto in den Besitz des jeweiligen Kaufhauskonzerns über und werde de facto auch von diesem vertrieben, auch wenn Eigentumsrechte unangetastet…
…vom Mitgliedsaat anerkannten Zielsetzung nachkommt. Mitzudenken sind die vom EuGH aufgestellten Grundsätze, dass die Auslegung der Befreiungen eng zu erfolgen hat und grundsätzlich bei der Auslegung die Neutralität der Mehrwertsteuer zu beachten ist. Genau zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen öffentlichen Schulen, Schulen mit Öffentlichkeitsrecht und…
…Eigenanspruches auf Familienbeihilfe bereits auf Grund der Bestimmungen des § 6 Abs 5 FLAG 1967. Mit der Auslegung des Tatbestandsmerkmales "Heimerziehung" hat sich der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrfach auseinandergesetzt und dabei in ständiger Judikatur (vgl zB VwGH 27.11.2003, 2001/15/0075 und 2001/15/0076…
…Danach seien Vorschriften, die eine Erstattung oder einen Erlass vorsehen, eng auszulegen, weil die Erstattung oder der Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nur unter bestimmten Voraussetzungen und in den eigens dafür vorgesehenen Fällen gewährt werden können und somit eine Ausnahme vom gewöhnlichen Einfuhr- und Ausfuhrsystem…
…4) dem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (laut Beilage die BH XY) betreffend die Folgenutzung des (Bagger-) Teiches als Fischteich enthaltenen Auflagen genau einzuhalten. Rechtliche Würdigung: Das Fischereirecht gehört nicht zu den grundstücksgleichen Rechten und gilt als eigenständig bewertbares von Grund und Boden getrenntes Wirtschaftsgut…
…um solche Rechte, die losgelöst vom Grundstück existierten und wie Privatrechte erworben und übertragen werden könnten. Diesbezüglich ist vorerst darauf hinzuweisen, dass für die Auslegung des Begriffs "Vermietung und Verpachtung" im Bereich des UStG 1959 bzw. des UStG 1972 das Zivilrecht maßgeblich war. So hat…
…nur der Bedarf an Rechtspersönlichkeit für die gesamte religiöse Bekennntnisgemeinschaft bestehen kann, sondern auch für örtliche Teilbereiche Rechtspersönlichkeit vorgesehen werden kann. Eine - nach dem Gesetzeswortlaut nicht ausgeschlossene - verfassungskonforme Auslegung muss daher zum Ergebnis führen, dass solche aus Anlass der Neubildung einer religiösen Bekennntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit…