…klaren Wortlaut des Gesetzes (§ 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988) sind Unterhaltsleistungen an einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige jedoch nur insoweit steuerrechtlich berücksichtigungswürdig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Werden daher an kranke oder…
…von Aufwendungen gewährt werden, die beim Empfänger selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden; darunter fallen insbesondere Krankheitskosten, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden; eine rechtliche Verpflichtung zur Tragung von Krankheitskosten ergibt sich aus der Unterhaltspflicht ua. gegenüber dem Ehegatten, darüber hinaus kann freilich…
…ohne Zögern Hilfe geleistet und 3.500,00 € überwiesen. Es handle sich um außergewöhnliche Belastungen, da die Aufwendungen auch beim Empfänger eine außergewöhnliche Belastung wären (analog einem Katastrophenschaden bei einkommensschwachen Angehörigen). Auch die übrigen Voraussetzungen für eine außergewöhnliche Belastung seien erfüllt: - Die Aufwendungen seien…
…Unterhaltsleistungen an (mittellose) Angehörige jedoch nur insoweit steuerrechtlich berücksichtigungswürdig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Darunter fallen insbesondere Krankheitskosten oder die Kosten der Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. …
…Rz. 868 Unterhaltsleistungen dann absetzbar seien, wenn sie beim Berechtigten selbst als eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Darunter fallen insbesondere Krankheitskosten, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen würden. Derart berücksichtigte Zahlungen unterlägen nur dem Selbstbehalt des Verpflichteten (§ 34 Abs. 4 EStG 1988). Gemäß Rz. 872…
…EStG 1988). Unterhaltsleistungen seien nur dann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn sie beim Unterhaltsberechtigten selbst zu einer außergewöhnlichen Belastung führten. Darunter fielen für einkommenslose oder einkommensschwache Angehörige übernommene Krankheitskosten. Es sei daher nur der Mehrbetrag, der aus dem Titel der Krankheit geleistet wurde, als außergewöhnliche…
…die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Da der Gatte der Bw. rund Euro 10.400,00 an Pension und rund Euro 5.000,00 an Pflegegeld beziehe, könne nicht von einer Einkommensschwäche ausgegangen werden, weshalb die Kosten für den Kuraufenthalt und die Zahnarztkosten…
…sind Unterhaltsleistungen nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie beim Berechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Darunter fallen insbesondere Krankheitskosten oder die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Werden an Personen, die nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen leben, laufende Unterhaltsleistungen erbracht…
…Darunter würden insbesondere Krankheitskosten fallen, wenn sie für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Für das Tragen von Krankheitskosten der Ehegattin würde sich aus der Unterhaltspflicht eine rechtliche Verpflichtung geben (RZ 870). Seien die Einkommensverhältnisse des Unterhaltsberechtigten derart gelagert, dass er nicht in der Lage…
…die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Darunter würden insbesondere Krankheitskosten sowie Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden für einkommensschwache Angehörige fallen. Für die in der Berufung begehrte Anerkennung von Unterhalts(nach)zahlungen lasse die oben angeführte Gesetzesstelle keinen Raum. Mit Schreiben vom…
…darstellen würden. Darunter fallen insbesondere auch Krankheitskosten die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Im gegenständlichen Fall macht die Bw. einerseits Behandlungskosten ihrer schwer kranken Mutter im Spital von Guatemala und andererseits Flugkosten für deren Besuch im Spital als außergewöhnliche Belastung geltend. Es handle…
…gewährt würden, die beim Empfänger selbst eine agB darstellen würden. Darunter fielen insbesondere Krankheitskosten (ärztlich verordnet) oder Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose oder einkommensschwache Angehörige übernommen würden. Die Belastung erwachse dem Steuerpflichtigen dann zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen…
…Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 11. GL § 34 Anm. 51). Darunter fallen insbesondere Krankheitskosten oder die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw einkommensschwache Angehörige übernommen werden (vgl. Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 11. GL § 34 Anm. 52). Warum "die…
…abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Unter diese Bestimmung fallen beispielsweise Krankheitskosten, die für einkommensschwache Angehörige (z.B. Eltern) übernommen werden. Eine rechtliche Verpflichtung ergibt sich aus der Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern, daneben…
…Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Darunter fallen beispielsweise Krankheitskosten, die für einkommensschwache Angehörige (zB Eltern) übernommen werden. Eine rechtliche Verpflichtung zur Tragung solcher Kosten ergibt sich aus der Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern, daneben kann auch eine…
…von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Unter diese Bestimmungen fallen beispielsweise Krankheitskosten, die für einkommensschwache Angehörige (zB Eltern) übernommen werden. Eine rechtliche Verpflichtung zur Tragung solcher Kosten ergibt sich aus der Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern, daneben kann auch…
…Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Darunter fielen insbesondere Krankheitskosten, die für einkommenlose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen würden. Eine rechtliche Verpflichtung zur Tragung von Krankheitskosten ergebe sich aus der gesetzlichen Unterhaltspflicht unter anderem gegenüber Ehegatten (§ 94 ff ABGB). Eben diese Unterhaltsleistungen seien über die…
…die beim Empfänger selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden; darunter fallen insbesondere Krankheitskosten, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden; eine rechtliche Verpflichtung zur Tragung von Krankheitskosten ergibt sich aus der Unterhaltspflicht ua. gegenüber dem Ehegatten, darüber hinaus kann freilich auch eine sittliche Verpflichtung…
…beim Empfänger selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden; darunter fallen insbesondere Krankheitskosten oder die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Auch Umschulungsmaßnahmen infolge unverschuldeten Verlustes der Existenzgrundlage sind abzugsfähig (VwGH 18.2.1999, 97/15/0047). Eine…
…nur insofern zu berücksichtigen, als sie beim Berechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden, stellen solche berücksichtigungsfähige Zahlungen dar. Von einer Kürzung um den Selbstbehalt des § 34 Abs. 4 EStG 1988…