…34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988) sind Unterhaltsleistungen an einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige jedoch nur insoweit steuerrechtlich berücksichtigungswürdig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Werden daher an kranke oder pflegebedürftige Personen, die nicht…
…EStG 1988). Unterhaltsleistungen seien nur dann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn sie beim Unterhaltsberechtigten selbst zu einer außergewöhnlichen Belastung führten. Darunter fielen für einkommenslose oder einkommensschwache Angehörige übernommene Krankheitskosten. Es sei daher nur der Mehrbetrag, der aus dem Titel der Krankheit geleistet wurde, als außergewöhnliche…
…Werbungskosten oder Sonderausgaben sein. Als agB abzugsfähig seien jene Unterhaltsleistungen, die zur Deckung von Aufwendungen gewährt würden, die beim Empfänger selbst eine agB darstellen würden. Darunter fielen insbesondere Krankheitskosten (ärztlich verordnet) oder Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose oder einkommensschwache Angehörige übernommen…
…von Aufwendungen gewährt werden, die beim Empfänger selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden; darunter fallen insbesondere Krankheitskosten, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden; eine rechtliche Verpflichtung zur Tragung von Krankheitskosten ergibt sich aus der Unterhaltspflicht ua. gegenüber dem Ehegatten, darüber hinaus kann freilich…
…Unterhaltsleistungen, die zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Empfänger selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Darunter fallen insb. Krankheitskosten oder die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden (Wiesner-Atzmüller-Grabner-Leitner-Wanke, EStG, § 34, Anm…
…Darunter fielen insbesondere Krankheitskosten, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Da der Gatte der Bw. rund Euro 10.400,00 an Pension und rund Euro 5.000,00 an Pflegegeld beziehe, könne nicht von einer Einkommensschwäche ausgegangen werden, weshalb die Kosten für den…
…Unterhaltsleistungen an (mittellose) Angehörige jedoch nur insoweit steuerrechtlich berücksichtigungswürdig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Darunter fallen insbesondere Krankheitskosten oder die Kosten der Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. …
…Nach der Rechtslage sind Unterhaltsleistungen nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie beim Berechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Darunter fallen insbesondere Krankheitskosten oder die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Werden an Personen, die nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen leben…
…Belastung darstellen würden. Darunter würden insbesondere Krankheitskosten fallen, wenn sie für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Für das Tragen von Krankheitskosten der Ehegattin würde sich aus der Unterhaltspflicht eine rechtliche Verpflichtung geben (RZ 870). Seien die Einkommensverhältnisse des Unterhaltsberechtigten derart gelagert, dass er nicht…
…Lohnsteuerrichtlinien Rz. 868 Unterhaltsleistungen dann absetzbar seien, wenn sie beim Berechtigten selbst als eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Darunter fallen insbesondere Krankheitskosten, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen würden. Derart berücksichtigte Zahlungen unterlägen nur dem Selbstbehalt des Verpflichteten (§ 34 Abs. 4 EStG 1988). Gemäß Rz…
…Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 11. GL § 34 Anm. 51). Darunter fallen insbesondere Krankheitskosten oder die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw einkommensschwache Angehörige übernommen werden (vgl. Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 11. GL § 34 Anm. 52)…
…die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Darunter fallen insbesondere auch Krankheitskosten die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Im gegenständlichen Fall macht die Bw. einerseits Behandlungskosten ihrer schwer kranken Mutter im Spital von Guatemala und andererseits Flugkosten für deren Besuch im…
…Ehegatten sind steuerlich nur insofern zu berücksichtigen, als sie beim Berechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden, stellen solche berücksichtigungsfähige Zahlungen dar. Von einer Kürzung um den Selbstbehalt des § 34 Abs…
…von Aufwendungen gewährt werden, die beim Empfänger selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden; darunter fallen insbesondere Krankheitskosten, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden; eine rechtliche Verpflichtung zur Tragung von Krankheitskosten ergibt sich aus der Unterhaltspflicht ua. gegenüber dem Ehegatten, darüber hinaus kann freilich…
…gewährt werden, die beim Empfänger selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden; darunter fallen insbesondere Krankheitskosten oder die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Auch Umschulungsmaßnahmen infolge unverschuldeten Verlustes der Existenzgrundlage sind abzugsfähig (VwGH 18.2.1999, 97…
…gewährt würden, die bei Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Darunter fielen insbesondere Krankheitskosten, die für einkommenlose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen würden. Eine rechtliche Verpflichtung zur Tragung von Krankheitskosten ergebe sich aus der gesetzlichen Unterhaltspflicht unter anderem gegenüber Ehegatten (§ 94 ff ABGB). Eben diese…
…ein Kind oder den Ehegatte abgegolten sind. Ziffer 4 besagt Folgendes: "Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Unter diese Bestimmung fallen beispielsweise Krankheitskosten, die für einkommensschwache Angehörige …
… 18 Abs. 1 Z 1 KBGG nicht an eine Mitteilungspflicht des Krankenversicherungsträgers anknüpft. Auch der Umstand, dass die Gewährung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld ohne Zustimmung oder Antragstellung des anderen Elternteiles erfolgt, ist für die Inanspruchnahme als Abgabepflichtiger im Sinne des § 18 KBGG nicht von Relevanz…
… 18 Abs. 1 Z 1 KBGG nicht an eine Mitteilungspflicht des Krankenversicherungsträgers anknüpft. Auch der Umstand, dass die Gewährung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld ohne Zustimmung oder Antragstellung des anderen Elternteiles erfolgt, ist für die Inanspruchnahme als Abgabepflichtiger im Sinne des § 18 KBGG nicht von Relevanz…
…Begründend wurde ausgeführt, dass der Bw gemäß § 18 Abs 1 Z 1 oder 3 KBGG zur Rückzahlung des Zuschusses verpflichtet wäre, da 2004 die maßgeblichen Einkommensgrenzen gemäß § 19 Abs 1 Z 1 KBGG überschritten worden seien. In der fristgerecht eingebrachten Berufung brachte der Bw vor…