…Rzn. 4 - 6 zu § 5 GrEStG). Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitliches Gesamtentgelt vereinbart, so gehören die Teile des "Kaufpreises" zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung, die für den Erwerb des Grundstückes und für das Zugehör…
…4 - 6 zu § 5 GrEStG). Gegenständlich in Streit gezogen ist ausschließlich die Nichtanerkennung des gesamten verzeichneten "Inventars". Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitliches Gesamtentgelt vereinbart, so gehören die Teile des "Kaufpreises" zu der der Steuer unterliegenden…
…4 - 6 zu § 5 GrEStG). Gegenständlich in Streit gezogen ist ausschließlich die Nichtanerkennung des gesamten verzeichneten "Inventars". Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitliches Gesamtentgelt vereinbart, so gehören die Teile des "Kaufpreises" zu der der Steuer unterliegenden…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BwAdrBw, vertreten durch Dkfm. Gerhard Balluf Steuerberatungs GmbH, Wirtschaftstreuhänder, 2442 Unterwaltersdorf, Brodersdorferstraße 3, vom 29. Dezember 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Fachvorständin Hofrätin Mag. Edith Hanel-Schmidt, vom 22. November…
…Entscheidung des UFS vom 10.01.2013, RV/1500-W/09, das Berufungsbegehren nicht; wurde doch in dem dieser Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt- unbestritten ein einheitliches Gesamtentgelt für Leistungen, die teilweise der Werbeabgabe unterliegen und teilweise der Werbeabgabe nicht unterliegen, geleistet (vgl. Seite 33…
…zwischen den Parteien des zweitinstanzlichen Abgabenverfahrens besteht darüber, dass die beiden Hauptsponsoren T***** und T*****V***** S*****A***** der Bw, der S*****P***** GmbH, ein einheitliches Gesamtentgelt für Leistungen, die teilweise der Werbeabgabe unterliegen und teilweise der Werbeabgabe nicht unterliegen, geleistet haben. Ebenfalls - zu Recht -…
…4 - 6 zu § 5 GrEStG). 2.) Inventar: Gegenständlich in Streit gezogen ist die Nichtanerkennung des gesamten verzeichneten "Inventars". Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitliches Gesamtentgelt vereinbart, so gehören die Teile des "Kaufpreises" zu der der Steuer…
…4 - 6 zu § 5 GrEStG). 2.) Inventar: Gegenständlich in Streit gezogen ist die Nichtanerkennung des gesamten verzeichneten "Inventars". Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitliches Gesamtentgelt vereinbart, so gehören die Teile des "Kaufpreises" zu der der Steuer…
…Bw hinsichtlich der Ausscheidung von Inventar aus der Steuerbemessungsgrundlage an. In Bezug auf die Anerkennung als "Inventar" gilt nunmehr grundsätzlich Folgendes: Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitliches Gesamtentgelt vereinbart, so gehören die Teile des "Kaufpreises" zu…
…5 Abs. 1 Z 1 GrEStG ist Gegenleistung bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitliches Gesamtentgelt vereinbart, so gehören…
…Grund- bzw. Baukosten hingewiesen wird. Es ist zudem von einem "vereinbarten Gesamtentgelt, jedoch ohne Grundkosten" die Rede. Eine derartige vertragliche Regelung kann wohl nur bei Vorliegen eines einheitlichen Rechtsgeschäftes Sinn machen, anderenfalls sie entbehrlich wäre. Völlig unverständlich sind die Berufungsausführungen, Grund- und Gebäudeverkäufer würden in…
…Grund- bzw. Baukosten hingewiesen wird. Es ist zudem von einem "vereinbarten Gesamtentgelt, jedoch ohne Grundkosten" die Rede. Eine derartige vertragliche Regelung kann wohl nur bei Vorliegen eines einheitlichen Rechtsgeschäftes Sinn machen, anderenfalls sie entbehrlich wäre. Völlig unverständlich sind die Berufungsausführungen, Grund- und Gebäudeverkäufer würden in…
…Grund- bzw. Baukosten hingewiesen wird. Es ist zudem von einem "vereinbarten Gesamtentgelt, jedoch ohne Grundkosten" die Rede. Eine derartige vertragliche Regelung kann wohl nur bei Vorliegen eines einheitlichen Rechtsgeschäftes Sinn machen, anderenfalls sie entbehrlich wäre. Völlig unverständlich sind die Berufungsausführungen, Grund- und Gebäudeverkäufer würden in…
…Grund- bzw. Baukosten hingewiesen wird. Es ist zudem von einem "vereinbarten Gesamtentgelt, jedoch ohne Grundkosten" die Rede. Eine derartige vertragliche Regelung kann wohl nur bei Vorliegen eines einheitlichen Rechtsgeschäftes Sinn machen, anderenfalls sie entbehrlich wäre. Völlig unverständlich sind die Berufungsausführungen, Grund- und Gebäudeverkäufer würden in…
…Grund- bzw. Baukosten hingewiesen wird. Es ist zudem von einem "vereinbarten Gesamtentgelt, jedoch ohne Grundkosten" die Rede. Eine derartige vertragliche Regelung kann wohl nur bei Vorliegen eines einheitlichen Rechtsgeschäftes Sinn machen. Dass der Grunderwerb im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erfolgt ist, ergibt sich überdies nicht zuletzt…
…Grund- bzw. Baukosten hingewiesen wird. Es ist zudem von einem "vereinbarten Gesamtentgelt, jedoch ohne Grundkosten" die Rede. Eine derartige vertragliche Regelung kann wohl nur bei Vorliegen eines einheitlichen Rechtsgeschäftes Sinn machen. Dass der Grunderwerb im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erfolgt ist, ergibt sich überdies nicht zuletzt…
…Grund- bzw. Baukosten hingewiesen wird. Es ist zudem von einem "vereinbarten Gesamtentgelt, jedoch ohne Grundkosten" die Rede. Eine derartige vertragliche Regelung kann wohl nur bei Vorliegen eines einheitlichen Rechtsgeschäftes Sinn machen. Dass der Grunderwerb im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erfolgt ist, ergibt sich überdies nicht zuletzt…
…Grund- bzw. Baukosten hingewiesen wird. Es ist zudem von einem "vereinbarten Gesamtentgelt, jedoch ohne Grundkosten" die Rede. Eine derartige vertragliche Regelung kann wohl nur bei Vorliegen eines einheitlichen Rechtsgeschäftes Sinn machen. Dass der Grunderwerb im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erfolgt ist, ergibt sich überdies nicht zuletzt…
…in den bauordnungsgemäßen Bestandsplänen ausgewiesenen Flächen zugrunde zu legen. Allfällige Flächenreduzierungen durch von der Mieterin veranlasste Einbauten oder sonstige bauliche Veränderungen bleiben hierbei unbeachtlich. (3) Die Vermieterin vermietet und die Mieterin mietet diese vorgenannten Flächen als einheitliches Mietobjekt. Vermietet sind nur die Innenbereiche des Mietobjektes…
…in den bauordnungsgemäßen Bestandsplänen ausgewiesenen Flächen zugrunde zu legen. Allfällige Flächenreduzierungen durch von der Mieterin veranlasste Einbauten oder sonstige bauliche Veränderungen bleiben hierbei unbeachtlich. (3) Die Vermieterin vermietet und die Mieterin mietet diese vorgenannten Flächen als einheitliches Mietobjekt. Vermietet sind nur die Innenbereiche des Mietobjektes…