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UFSI RV/0696-I/02Erlassung eines abgeleiteten Bescheides vor dem Grundlagenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2003

…GesbR beteilt. Mit Bescheid des Finanzamtes Kufstein vom 2. Oktober 2002 wurden die von der P GesbR im Jahr 2001 erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt. Danach entfielen auf den Berufungswerber Einkünfte aus Gewerbebetrieb von 12.605 ATS, welche in…

UFSW RV/2599-W/02Ertragsteuerliche Nichtanerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft (GmbH & atypisch Still)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2003

…Gesellschafter A war und ist) ist daher steuerlich nicht anzuerkennen. Dies bedeutet, dass das Bestehen einer Mitunternehmerschaft zwischen A und der A GmbH (und die Parteifähigkeit der "stillen Gesellschaft" im Abgabenverfahrensrecht) von Anfang an zu verneinen sind; eine einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung hat daher zu…

UFSW RV/2976-W/10Bescheidadressat und Zeitpunkt der Beendigung einer Mitunternehmerschaft - treuhändige Innengesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2012

…als unzulässig zurück: "Am 16.11.2009 ergingen der nunmehr bekämpfte Wiederaufnahmebescheid betreffend die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung für 2006 als auch der ebenfalls bekämpfte entsprechende Einkünftefeststellungsbescheid für 2006 gem. § 188 BAO. Der Bescheidadressat des bekämpften Wiederaufnahme- und Feststellungsbescheides vom 16.11.2009 lautet: A…

UFSL RV/1263-L/07Im Rahmen der Ermessensentscheidung muss auf die Höhe der wirtschaftlichen Vorteile Bedacht genommen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2009

…die K KEG ab sofort nicht mehr vertrete. Mit den Bescheiden vom 2. Oktober 2003 wurden die Abgabenbemessungsgrundlagen der KEG für 2000 (Umsatzsteuer bzw. einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung gemäß § 188 BAO) in Folge Nichteinganges entsprechender Abgabenerklärungen geschätzt. Der Schätzung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlagen wurden dabei grundsätzlich die…

UFSL RV/0092-L/05Gesellschafterhaftung nach rechtskräftig bestätigtem Zahlungsplan im Konkursverfahren des Haftungsschuldners
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2006Teil 1/2

… 184 BAO. Mit Bescheiden vom 2. Oktober 2003 wurden die Abgabenbemessungsgrundlagen der KEG für 2000 (Umsatzsteuer bzw. einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung gemäß § 188 BAO) sodann infolge Nichteinganges entsprechender Abgabenerklärungen selbst bis zu diesem Zeitpunkt geschätzt. Der Schätzung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlagen wurden dabei grundsätzlich die von der…

UFSL RV/0357-L/07Unzulässiger Antrag auf Änderung eines abgeleiteten Einkommensteuerbescheides gemäß § 295 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2011

…1993 an die "E-GmbH und Mitges. zu Handen Stb AB, Kanzleianschrift" adressierte endgültige Bescheide für 1987 bis 1990, mit denen insb. auch der hier interessierende vorläufige Feststellungsbescheid 1987 vom 23. November 1988 unter Feststellung, dass die Voraussetzungen für eine einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung gemäß …

UFSL RV/1337-L/08Unzulässiger Antrag auf Änderung abgeleiteter Einkommensteuerbescheide gemäß § 295 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2011

…habe daher keine einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung gemäß § 188 BAO stattzufinden, die stillen Gesellschafter erzielten als bloße Kapitalgeber vielmehr Einkünfte aus Kapitalvermögen (Tz. 10 des BP-Berichtes vom 4. Mai 1993, ABNr. Zahl/Jahr). Das FA N schloss sich diesen Prüfungsfeststellungen an und erließ am…

UFSW RV/3068-W/08§ 209a BAO hemmt nicht die Verjährung abgeleiteter Bescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…den Feststellungsbescheid zurückgewiesen, weil der erstinstanzliche Bescheid infolge unrichtiger Bezeichnung der Bescheidadressaten keine Rechtswirksamkeit erlangt habe. Entgegen der im Zurückweisungsbescheid vertretenen Rechtsansicht sei die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten: a) Die Erklärung über die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung vom 27.9.1990 liege vor, eine bescheidmäßige…

UFSW RV/2870-W/09Frist für Wiederaufnahmeantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…den Feststellungsbescheid zurückgewiesen, weil der erstinstanzliche Bescheid infolge unrichtiger Bezeichnung der Bescheidadressaten keine Rechtswirksamkeit erlangt habe. Entgegen der im Zurückweisungsbescheid vertretenen Rechtsansicht sei die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten: a) Die Erklärung über die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung vom 27.9.1990 liege vor, eine bescheidmäßige…

UFSW RV/2871-W/09Frist für Wiederaufnahmeantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…den Feststellungsbescheid zurückgewiesen, weil der erstinstanzliche Bescheid infolge unrichtiger Bezeichnung der Bescheidadressaten keine Rechtswirksamkeit erlangt habe. Entgegen der im Zurückweisungsbescheid vertretenen Rechtsansicht sei die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten: a) Die Erklärung über die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung vom 4.9.1990 liege vor, eine bescheidmäßige…

UFSW RV/2872-W/09Frist für Wiederaufnahmeantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…den Feststellungsbescheid zurückgewiesen, weil der erstinstanzliche Bescheid infolge unrichtiger Bezeichnung der Bescheidadressaten keine Rechtswirksamkeit erlangt habe. Entgegen der im Zurückweisungsbescheid vertretenen Rechtsansicht sei die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten: a) Die Erklärung über die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung vom 27.9.1990 liege vor, eine bescheidmäßige…

UFSW RV/2873-W/09Frist für Wiederaufnahmeantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…den Feststellungsbescheid zurückgewiesen, weil der erstinstanzliche Bescheid infolge unrichtiger Bezeichnung der Bescheidadressaten keine Rechtswirksamkeit erlangt habe. Entgegen der im Zurückweisungsbescheid vertretenen Rechtsansicht sei die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten: a) Die Erklärung über die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung vom 27.9.1990 liege vor, eine bescheidmäßige…

UFSW RV/2874-W/09Frist für Wiederaufnahmeantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…den Feststellungsbescheid zurückgewiesen, weil der erstinstanzliche Bescheid infolge unrichtiger Bezeichnung der Bescheidadressaten keine Rechtswirksamkeit erlangt habe. Entgegen der im Zurückweisungsbescheid vertretenen Rechtsansicht sei die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten: a) Die Erklärung über die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung vom 27.9.1990 liege vor, eine bescheidmäßige…

UFSW RV/2869-W/09§ 209a BAO hemmt nicht die Verjährung abgeleiteter Bescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…den Feststellungsbescheid zurückgewiesen, weil der erstinstanzliche Bescheid infolge unrichtiger Bezeichnung der Bescheidadressaten keine Rechtswirksamkeit erlangt habe. Entgegen der im Zurückweisungsbescheid vertretenen Rechtsansicht sei die Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten: a) Die Erklärung über die einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung vom 4.9.1990 liege vor, eine bescheidmäßige…

UFSW RV/4033-W/08Behauptete örtliche Unzuständigkeit des bescheiderlassenden Finanzamtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2009Teil 2/2

… 73 BAO zur örtlichen Zuständigkeit wird - entscheidend. Sondern es richtete sich ab 1. Mai 2004 die örtliche Anknüpfung für die Zuständigkeit zur einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung gemäß § 70 Z 2 BAO "in Sachen, die sich auf den Betrieb eines Unternehmens oder einer sonstigen dauernden Tätigkeit…

UFSG RV/0165-G/03Liebhaberei bei Vermietung von Wohnungen und Hausantennenstandort (Handymast); Einkünftefeststellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2004

…gehören. Gemäß § 188 Abs. 1 lit. d BAO werden einheitlich und gesondert festgestellt die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Im vorliegenden Fall wurde zwischen den Parteien im Zuge eines Erörterungsgesprächs gemäß § 279 Abs. 3 BAO…

UFSG RV/0166-G/03Liebhaberei bei Vermietung von Wohnungen und Hausantennenstandort (Handymast); Einkünftefeststellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2004

…erwogen: Gemäß § 188 Abs. 1 lit. d BAO werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens einheitlich und gesondert festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Im vorliegenden Fall wurde zwischen den Parteien im Zuge eines Erörterungsgesprächs gemäß § 279 Abs. 3 BAO…

UFSG RV/0220-G/05Liebhaberei bei Vermietung von Teilen einer Eigentumswohnung durch die Partner (§ 13 WEG) an einen der Partner zu dessen Betriebszwecken: Keine Liebhabereibeurteilung mangels Einkünftefeststellung (§ 188 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2005

…188 Abs. 1 BAO werden ua. die Einkünfte (der Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten) aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens einheitlich und gesondert festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Wie der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 1. Februar 1980…

UFSW RV/2624-W/11Berufung gegen einen gemäß § 252 BAO abgeleiteten Einkommensteuerbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2011

…Mitunternehmerschaft sind gemäß § 188 BAO einheitlich, dh für alle in Betracht kommenden Mitunternehmer in einem einheitlichen Verfahren zu ermitteln, und gesondert, dh nicht im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, sondern in einem gesonderten Verfahren festzustellen (vgl Peth/Wanke/Wiesner in Wiesner/Grabner/Wanke [Hrsg], MSA EStG 11…

UFSI RV/0261-I/04Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens, Kursgewinn, Erfassung bei GmbH & CoKG im Rahmen der Feststellung gemäß § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2004

…im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung gem. § 188 BAO den streitgegenständlichen Konvertierungsgewinn dem Beschluss der Gesellschafter folgend bei G1 angesetzt hat. Diese Vereinbarung vermag jedoch nach Auffassung der Berufungsbehörde nichts an der Tatsache zu ändern, dass der streitgegenständliche Kursgewinn im Rahmen der Einkünftefeststellung gemäß …