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UFSL RV/0313-L/08Keine Wiederaufnahme des Verfahrens, wenn der geltend gemachte Grund zu keinem anders lautenden Bescheid führen würde; Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes durch den steuerlichen Vertreter ist dem Steuerpflichtigen zuzurechnen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2009

…Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens zu enthalten. 2. Eignung des geltend gemachten Wiederaufnahmegrundes, einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeizuführen? Zum Zeitpunkt der Erlassung des Abweisungsbescheides betreffend den streitgegenständlichen Wiederaufnahmeantrag hinsichtlich Einkommensteuer für 1995 am 7.05.2007 datiert ist, war unbestritten bereits der neue…

UFSL RV/0742-L/091. Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens 2. Erheblichkeit des behaupteten Wiederaufnahmegrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2012Teil 1/2

…anlässlich der Vorbereitung der VwGH-Beschwerde seien Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten und in Kenntnis dieses Umstandes einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätten (§ 303 (1) lit b BAO). Zum…

UFSL RV/0665-L/081) Überschreiten des für den Alleinverdienerabsetzbetrag schädlichen Einkünftegrenzbetrages infolge Bezuges von Ergänzungsbeträgen zum Wochengeld; 2) Wiederholte Verfahrenswiederaufnahmen zulässig; 3) Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens nach vorangegangener Bescheidaufhebung gem. § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2011

…Abs. 4 tatsächlich vorlagen nämlich das neu Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel und deren Eignung, einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeizuführen. Im bekämpfte Wiederaufnahmebescheid für das Jahr 2005 wurde - ebenso wie in jenem für 2004 - der Wiederaufnahmegrund ausführlich dargestellt (neu Hervorkommen des Umstandes, dass…

UFSL RV/0748-L/09Amtswegige Aufhebung wegen materieller Unrichtigkeit, obwohl eine formelle Unrichtigkeit vorliegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.02.2010

…weshalb eine Rechtskraftdurchbrechung zulässig ist. Während die Wiederaufnahme (verkürzt formuliert) Neues auf der Sachverhaltsebene, mit der Eignung, einen anders lautenden Bescheid herbeizuführen, erfordert, setzt die Bescheidaufhebung einen im Spruch rechtswidrigen Bescheid voraus. Nach Überzeugung des Referenten sprechen die aufgezeigten Gemeinsamkeiten der beiden Instrumentarien für eine…

UFSW RV/3420-W/02Art- und Zurechnungsfortschreibung von bei der Vorbesitzerin teilweise in der Landwirtschaft bewerteten Flächen ins Grundvermögen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid05.05.2006

…durchgeführt werden. Die fehlenden Sachverhaltsermittlungen betreffend den tatsächlichen baulichen Zustand des Gebäudes zum Fortschreibungszeitpunkt, sowie die Erhebungen hinsichtlich der landwirtschaftlichen Nutzung sind jedenfalls geeignet einen anders lautenden Bescheid herbeizuführen. Da die Sache somit nicht entscheidungsreif ist, war der angefochtene Artfortschreibungsbescheid (unter Einbeziehung der Berufungsvorentscheidung) gemäß …

UFSS RV/0416-S/03Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren sind im Jahr des Zuflusses zu versteuern.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2004

…Es lag daher im Zeitpunkt der Bescheiderlassung eine bereits existente Tatsache vor, die erst nach Bescheiderlassung für die Finanzbehörde neu hervorgekommen ist. Damit ist ein tauglicher Wiederaufnahmegrund gegeben, der geeignet ist, einen anders lautenden Bescheid herbeizuführen. Von zentraler Bedeutung für die Ermessensübung ist die Berücksichtigung…

UFSW RV/0775-W/04Zuflusszeitpunkt von Insolvenz-Ausfallgeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2004

…der Einkommensteuerveranlagung des Bw. neu hervorgekommen. b) Entscheidungswesentlichkeit der neu hervorgekommenen Tatsache: Wiederaufnahmegründe sind nur entscheidungswesentliche Sachverhaltselemente, die geeignet sind, einen anders lautenden Bescheid herbeizuführen. Die Beantwortung dieser Frage setzt die rechtliche Beurteilung voraus, ob das Insolvenzausfallgeld im Jahr des Zuflusses bzw. in jenem Jahr…

UFSW RV/1600-W/12Antrag auf Verfahrenswiederaufnahme nach Schätzung infolge Nichtabgabe der Steuererklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2012

…§ 303 Tz 7 bis 18] und Entscheidungswesentlichkeit/Eignung, einen anders lautenden Bescheid herbeizuführen [vgl aaO Tz 24 und 25]) als gegeben ansieht; wie es im Falle der Bejahung des Vorliegens der zwingenden Voraussetzungen das Ermessen übt, ob die amtswegige Wiederaufnahme dann auch tatsächlich bescheidmäßig verfügt…

UFSF RV/0514-F/101. Wiederaufnahme des Verfahrens - Wiederaufnahmegrund, Tatsachen und Beweismittel; 2. Fremdüblichkeit der konzerninternen Verrechnungspreisgestaltung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2013Teil 1/2

…bekannt bzw. neu hervorgekommen sein sollen. Ferner ist nicht geklärt, welche neu hervorgekommenen Tatsachen konkret geeignet sind, einen anders lautenden Bescheid herbeizuführen. 3. Das tragende Argument der belangten Behörde, nämlich dass in den Jahren 2006 bis 2008 jeweils Verluste erwirtschaftet wurden, sind Tatsachen, die der…

UFSG RV/0128-G/101. Wiederaufnahme von Amts wegen 2. Arbeitszimmer eines Sängers (Klassik) und Universitätsprofessors für Gesang 3. Zuordnung von Aufwendungen zu ausländischen Einkünften (Auslandsauftritten)? 4. Liebhaberei bei Vermietung einer Eigentumswohnung (hier: Änderung der Bewirtschaftungsart; kein Nachweis der objektiven Ertragsfähigkeit)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2011Teil 1/2

…Instanz) nicht geeignet, im Spruch anders lautende Bescheide herbeizuführen. Wie im Nachfolgenden (unter Punkt 3.) dargelegt wird, sind die nach Erlassung der Erstbescheide neu hervorgekommenen Tatsachen hinsichtlich der Umsatzsteuer 2005 tatsächlich nicht geeignet, einen im Spruch anders lautenden Bescheid nach sich zu ziehen. Der Berufung…

UFSW RV/1440-W/09Liebhaberei bei Vermietung einer fremdfinanzierten Eigentumswohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2010

…Würdigung zu entnehmen ist, geeignet, im Spruch einen anders lautenden Bescheid herbeizuführen. Daher ist die vom Finanzamt mit dem angefochtenen Bescheid vom 29. September 2008 verfügte Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 2005 zu Recht erfolgt. Sachbescheide Umsatzsteuer und Einkommensteuer Gemäß § 2 Abs…

UFSF RV/0170-F/09Billigkeitsgründe, die den Vorrang der Rechtsrichtigkeit verdrängen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.06.2009

…der Yen-Abwertung ein Kursverlust in Höhe von 539.780 geltend gemacht worden ist. Die getroffene Feststellung ist zum einen nicht neu, zum anderen mangelt es ihr an der Eignung, einen anders lautenden Bescheid herbeizuführen. Indem der Vertreter der Amtspartei in der mündlichen Berufungsverhandlung vorbrachte…

UFSW RV/0470-W/09Es liegt ein nicht sanierbarer Mangel des Aufhebungsbescheides vor, wenn dessen Begründung lediglich aus der Zitierung des § 299 Abs. 1 BAO besteht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2009

…der Wiederaufnahme ist eine Rechtskraftdurchbrechung zulässig, weil Neues auf der Sachverhaltsebene, mit der Eignung, einen anders lautenden Bescheid herbeizuführen, vorliegt, während die Bescheidaufhebung einen im Spruch rechtswidrigen Bescheid voraussetzt. Nach Ansicht der Referentin sprechen die aufgezeigten Gemeinsamkeiten der beiden Instrumentarien für eine verfahrensrechtliche Gleichbehandlung im…

UFSF RV/0466-F/07Bescheidaufhebungsgründe dürfen wie Wiederaufnahmsgründe im Berufungsverfahren nicht nachgeschoben werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2008

…weshalb eine Rechtskraftdurchbrechung zulässig ist. Während die Wiederaufnahme (verkürzt formuliert) Neues auf der Sachverhaltsebene, mit der Eignung, einen anders lautenden Bescheid herbeizuführen, erfordert, setzt die Bescheidaufhebung einen im Spruch rechtswidrigen Bescheid voraus. Nach Überzeugung des Referenten sprechen die aufgezeigten Gemeinsamkeiten der beiden Instrumentarien für eine…

UFSF RV/0187-F/03Forderungsabschreibung wegen Uneinbringlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2005

…im fortgesetzten Verfahren ergänzend durchgeführten Ermittlungen wurden zur Vermeidung eines Verfahrensmangels durchgeführt, bei dessen Unterlassen die Herbeiführung eines anders lautenden Bescheides nicht auszuschließen war. Die im fortgesetzten Ermittlungsverfahren gewonnenen Ermittlungsergebnisse bestätigen freilich die Sachverhaltsannahmen der FLD und sind nicht geeignet, einen anders lautenden Bescheid herbeizuführen…

UFSW RV/1712-W/09Liebhaberei bei Vermietung einer fremdfinanzierten Eigentumswohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2009

…zu entnehmen ist, geeignet, im Spruch einen anders lautenden Bescheid herbeizuführen. Daher ist die vom Finanzamt mit den angefochtenen Bescheiden vom 4. Dezember 2008 verfügte Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2004 zu Recht erfolgt. Sachbescheide Umsatzsteuer und Einkommensteuer Gemäß § 2…

UFSK RV/0064-K/10Aufteilung des Pauschbetrages für auswärtige Berufsausbildung bei mehreren Unterhaltspflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.12.2011

…als nova reperta zu qualifizieren, welche prinzipiell geeignet sind, eine Wiederaufnahme nach § 303 Abs. 4 BAO zu tragen. Da der von der Amtspartei angezogene Wiederaufnahmegrund auch geeignet ist, einen anders lautenden Bescheid herbeizuführen, liegt auch das Erfordernis der Entscheidungswesentlichkeit vor. Damit entspricht die vom Finanzamt…

UFSW RV/1108-W/09Nichtzulässigkeit einer Wiederaufnahme eines Verfahrens von Amtswegen bei Vorliegen von Gründen, die nicht geeignet sind, einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeizuführen;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2010

…aus der Sicht des Finanzamtes als neu hervorgekommen Tatsache zu bewerten, jedoch handelt es sich nicht um einen Wiederaufnahmsgrund, der geeignet ist, einen - im Hinblick auf das Pendlerpauschale - im Spruch anders lautenden Bescheid herbeizuführen. Dies deswegen, weil das bloße Wissen des Finanzamtes um die Tatsache…

UFSK RV/0551-K/06Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 (1) lit. b BAO bei Vorliegen von Gründen, die eo ipso nicht geeignet sind, einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeizuführen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2008

…ohne grobes Verschulden der Partei neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte ("Neuerungstatbestand"). Im gegenständlichen Berufungsfall kommen lediglich Wiederaufnahmsgründe…

UFSI RV/0133-I/07Herbeiführung eines im Spruch anders lautenden Bescheides durch den Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2007

…auch tauglicher- Wiederaufnahmegrund nur dann zur Wiederaufnahme, wenn die Kenntnis dieses Umstandes seinerzeit einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte; alle Wiederaufnahmegründe sind sohin "relative" Wiederaufnahmegründe. Die Wiederaufnahmegründe müssen daher geeignet sein, einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeizuführen. Ob dies der Fall ist…