…wird daher das Recht zu einem Berichtigungsanspruch eingeräumt, wenn er den Rückstandsausweis für ziffernmäßig unrichtig hält oder behauptet, dass bei der Bestätigung der Vollstreckbarkeit ein Irrtum unterlaufen ist: Gemäß § 15 Abs. 1 AbgEO sind daher die im Exekutionstitel unterlaufenen offenbaren Unrichtigkeiten von Amts wegen oder…
… 15 Abs. 1 AbgEO sind im Exekutionstitel (§ 4) unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Gemäß Abs. 2 leg. cit. ist eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit vom Finanzamt, das den Exekutionstitel ausgestellt hat, von Amts wegen…
…AbgEO sind im Exekutionstitel (§ 4) unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Wenn der Abgabenschuldner bestreitet, dass die Vollstreckbarkeit eingetreten ist oder wenn er behauptet, dass das Finanzamt auf die Einleitung der Vollstreckung überhaupt oder für eine einstweilen noch…
… 15 Abs.1 Abgabenexekutionsordnung sind im Exekutionstitel unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Abs.2 Eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit ist vom Finanzamt, das den Exekutionstitel ausgestellt hat, von Amts wegen oder auf Antrag des…
…der neuerlich einen Anspruch von ATS 5.777.250 stelle, erfolgreich bekämpft worden. Mangels Existenz eines Abgabenanspruches sei der Sicherstellungsauftrag vom 06. April 1995 gegenstandslos geworden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 15 Abs.1 Abgabenexekutionsordnung sind im Exekutionstitel unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten von Amts wegen…
…eine einstweilen noch nicht abgelaufene Frist verzichtet hat, so hat er seine bezüglichen Einwendungen beim Finanzamt geltend zu machen (§ 13 Abs. 1 AbgEO). Gemäß § 15 Abs. 1 AbgEO sind im Exekutionstitel unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Eine…
… 15 Abs. 1 AbgEO sind im Exekutionstitel (§ 4) unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Nach § 15 Abs. 2 AbgEO ist eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit vom Finanzamt, das den Exekutionstitel ausgestellt hat, von Amts wegen…
…AbgEO sind im Exekutionstitel ( § 4 AbgEO ) unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Wenn der Abgabenschuldner bestreitet, dass die Vollstreckbarkeit eingetreten ist oder wenn er behauptet, dass das Finanzamt auf die Einleitung der Vollstreckung überhaupt oder für eine einstweilen…
… 15 Abs. 1 AbgEO sind im Exekutionstitel (§ 4) unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Gemäß § 15 Abs. 2 AbgEO ist eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit vom Finanzamt, das den Exekutionstitel ausgestellt hat, von Amts wegen…
… 15 Abs. 1 AbgEO sind im Exekutionstitel (§ 4) unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Gemäß § 15 Abs. 2 AbgEO ist eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit vom Finanzamt, das den Exekutionstitel ausgestellt hat, von Amts wegen…
…Einwendungen erhoben werden; | 5. | wenn gegen einen Vorgang des Vollstreckungsvollzuges Beschwerde geführt wird und die für die Entscheidung darüber erforderlichen Erhebungen nicht unverzüglich stattfinden können; | 6. | wenn ein Antrag gemäß § 15 (Antrag auf Berichtigung unterlaufener offenbarer Unrichtigkeiten im Exekutionstitel) eingebracht wurde; …
…unterlaufen werden (VwGH 1.2.1960, 2131/59). Über die Frage der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Festsetzung von Veranlagungsabgaben kann nur im Festsetzungsverfahren und im anschließenden Rechtsmittelverfahren abgesprochen werden. Einmal rechtskräftig festgesetzte Abgaben sind im Vollstreckungsverfahren nicht mehr zu prüfen. Sie bilden einen verbindlichen Exekutionstitel…
…die Richtigkeit dieser Abgabenfestsetzungen zu prüfen. Somit bedarf es entgegen der Rechtsmeinung des Bw. im Haftungsverfahren weder einer Prüfung, ob die haftungsgegenständlichen Abgaben zutreffend festgesetzt wurden, noch stellt die unterlassene Zustellung der obig angeführten Bescheide einen Aufhebungsgrund gemäß § 289 Abs. 1 BAO dar (VwGH 04…
…und war daher aufzuheben. Gemäß § 1 AbgEO sind die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung auch im Vollstreckungsverfahren anzuwenden, soweit sich aus der AbgEO nicht anderes ergibt. In einer Berufungsentscheidung dürfen gemäß § 293 BAO berichtigbare Fehler, wie etwa in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler, berichtigt werden (Ritz…
…und war daher aufzuheben. Gemäß § 1 AbgEO sind die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung auch im Vollstreckungsverfahren anzuwenden, soweit sich aus der AbgEO nicht anderes ergibt. In einer Berufungsentscheidung dürfen gemäß § 293 BAO berichtigbare Fehler, wie etwa in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler, berichtigt werden (Ritz…
…und war daher aufzuheben. Gemäß § 1 AbgEO sind die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung auch im Vollstreckungsverfahren anzuwenden, soweit sich aus der AbgEO nicht anderes ergibt. In einer Berufungsentscheidung dürfen gemäß § 293 BAO berichtigbare Fehler, wie etwa in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler, berichtigt werden (Ritz…
…und war daher aufzuheben. Gemäß § 1 AbgEO sind die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung auch im Vollstreckungsverfahren anzuwenden, soweit sich aus der AbgEO nicht anderes ergibt. In einer Berufungsentscheidung dürfen gemäß § 293 BAO berichtigbare Fehler, wie etwa in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler, berichtigt werden (Ritz…
…der Abgpfl. hätte sich eines Rechtsanwaltes bedient, um sich die Richtigkeit der Veröffentlichung bestätigen zu lassen, reicht nach Ansicht der Bp nicht aus, ein Zuwiderhandeln des Abgpfl. außer Frage zu stellen. Lt. Beschluss vom Bezirksgericht Klosterneuburg (AA.) wurde der Abgpfl. im Exekutionstitel schuldig erkannt, bestimmte…
…möglichen Inhalt nach ein Feststellungsbescheid. Ergibt sich aus einem Abrechnungsbescheid (sei es unmittelbar, sei es im Rechtsmittelverfahren), dass Buchungsfehler unterlaufen sind, dass also die Abgabenfestsetzungen, ihre Veränderungen beziehungsweise ihre Zahlungen und die sonstigen (Gutschriften bedingenden) Vorgänge in der Verrechnung keinen oder einen unzutreffenden Niederschlag gefunden…
…2 zweiter Satz leg. cit.). Voraussetzung für die Pfändbarkeit einer Geldforderung des Abgabenschuldners sind ein mit Vollstreckbarkeitsklausel versehener Rückstandsausweis (Exekutionstitel iSd. § 4 AbgEO) und eine im Zeitpunkt der Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner bereits dem Grunde nach entstandene Geldforderung (Reeger - Stoll, Abgabenexekutionsordnung § 65 S…