…wird daher das Recht zu einem Berichtigungsanspruch eingeräumt, wenn er den Rückstandsausweis für ziffernmäßig unrichtig hält oder behauptet, dass bei der Bestätigung der Vollstreckbarkeit ein Irrtum unterlaufen ist: Gemäß § 15 Abs. 1 AbgEO sind daher die im Exekutionstitel unterlaufenen offenbaren Unrichtigkeiten von Amts wegen oder…
… 15 Abs. 1 AbgEO sind im Exekutionstitel (§ 4) unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Gemäß Abs. 2 leg. cit. ist eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit vom Finanzamt, das den Exekutionstitel ausgestellt hat, von Amts wegen…
…ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. § 15 AbgEO lautet: (1) Im Exekutionstitel (§ 4) unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten sind von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. (2) Eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit ist vom Finanzamt, das den Exekutionstitel ausgestellt…
…bis dahin vollzogenen Vollstreckungsakte einzustellen. Berichtigung des Exekutionstitels § 15 Im Exekutionstitel unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten sind von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Eine Bestreitung der Vollstreckbarkeit ist gleichzeitig immer eine Bestreitung des Umstandes, dass ein Rückstandsausweis zu Recht ausgestellt wurde (ErlRV 1534…
… 15 Abs. 1 AbgEO sind im Exekutionstitel (§ 4) unterlaufene Unrichtigkeiten von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Nach § 15 Abs. 2 AbgEO ist eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit vom Finanzamt, das den Exekutionstitel ausgestellt hat, von Amts wegen oder…
…15 Abs. 1 AbgEO sind im Exekutionstitel (§ 4) unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Gemäß § 15 Abs. 2 AbgEO ist eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit ist vom Finanzamt, das den Exekutionstitel ausgestellt hat, von Amts…
…Einleitung der Vollstreckung überhaupt oder für eine einstweilen noch nicht abgelaufene Frist verzichtet hat, so hat er seine bezüglichen Einwendungen beim Finanzamt (§ 12, Abs. (2)) geltend zu machen. Gemäß § 15 Abs. 1 AbgEO sind im Exekutionstitel (§ 4) unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten von Amts wegen oder auf…
…AbgEO sind im Exekutionstitel (§ 4) unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Wenn der Abgabenschuldner bestreitet, dass die Vollstreckbarkeit eingetreten ist oder wenn er behauptet, dass das Finanzamt auf die Einleitung der Vollstreckung überhaupt oder für eine einstweilen noch…
… 15 Abs.1 Abgabenexekutionsordnung sind im Exekutionstitel unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Abs.2 Eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit ist vom Finanzamt, das den Exekutionstitel ausgestellt hat, von Amts wegen oder auf Antrag des…
…der neuerlich einen Anspruch von ATS 5.777.250 stelle, erfolgreich bekämpft worden. Mangels Existenz eines Abgabenanspruches sei der Sicherstellungsauftrag vom 06. April 1995 gegenstandslos geworden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 15 Abs.1 Abgabenexekutionsordnung sind im Exekutionstitel unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten von Amts wegen…
…worden wäre, wird vom Bf ebenso wenig wie ein anderer der Vollstreckbarkeit des gegenständlichen Rückstandsausweises allfällig entgegenstehender Tatbestand (Stundungen oder Verzichtserklärungen) dargetan. Mangels im Exekutionstitel unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten erweist sich somit die im angefochtenen Bescheid erfolgte Abweisung des Antrages auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung, als rechtmäßig…
…eine einstweilen noch nicht abgelaufene Frist verzichtet hat, so hat er seine bezüglichen Einwendungen beim Finanzamt geltend zu machen (§ 13 Abs. 1 AbgEO). Gemäß § 15 Abs. 1 AbgEO sind im Exekutionstitel unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Eine…
…die Einleitung der Vollstreckung überhaupt oder für eine einstweilen noch nicht abgelaufene Frist verzichtet hat, seine bezüglichen Einwendungen beim Finanzamt (§ 12 Abs. 2) geltend zu machen. Gemäß § 15 Abs. 1 AbgEO sind im Exekutionstitel (§ 4) unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten von Amts wegen oder auf Antrag des…
…eine einstweilen noch nicht abgelaufene Frist verzichtet hat, so hat er seine bezüglichen Einwendungen beim Finanzamt (§ 12, Abs. (2)) geltend zu machen. § 15 AbgEO Abs. 1: Im Exekutionstitel (§ 4) unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten sind von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. (2) Eine…
…in der AbgEO enthalten. Gemäß § 15 Abs. 1 AbgEO sind im Exekutionstitel (§ 4) unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit ist vom Finanzamt, das den Exekutionstitel ausgestellt hat, gemäß § 15 Abs…
… 15 Abs. 1 AbgEO sind im Exekutionstitel (§ 4) unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Nach § 15 Abs. 2 AbgEO ist eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit vom Finanzamt, das den Exekutionstitel ausgestellt hat, von Amts wegen…
…AbgEO sind im Exekutionstitel ( § 4 AbgEO ) unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Wenn der Abgabenschuldner bestreitet, dass die Vollstreckbarkeit eingetreten ist oder wenn er behauptet, dass das Finanzamt auf die Einleitung der Vollstreckung überhaupt oder für eine einstweilen…
…in Betracht. Im Exekutionstitel (§ 4) unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten sind gemäß § 15 Abs. 1 AbgEO von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit ist gemäß § 15 Abs. 2 AbgEO vom Finanzamt, das den Exekutionstitel ausgestellt hat…
… 15 Abs. 1 AbgEO sind im Exekutionstitel (§ 4) unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Gemäß § 15 Abs. 2 AbgEO ist eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit vom Finanzamt, das den Exekutionstitel ausgestellt hat, von Amts wegen…
…Vollstreckungsakte einzustellen. Berichtigung des Exekutionstitels § 15 AbgEO Im Exekutionstitel (§ 4) unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten sind von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen. Pfändung § 65 AbgEO (1)Die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners erfolgt mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind die Höhe der Abgabenschuld…