…dass für in sogenannten Scheidungsvergleichen vorgenommene Grundstückstransaktionen eine Gegenleistung dann ermittelbar ist, wenn der Scheidungsvergleich nicht den für Vereinbarungen dieser Art üblichen Globalcharakter aufweist, sondern die Übernahme diverser Hypothekarschulden durch den Erwerber in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Gegenleistung für die gleichzeitig vereinbarte Übertragung einer Eigentumswohnung diente…
…Gegenleistung, sondern zwingend vom Einheitswert des Grundstückes zu berechnen. Die Berufungswerberin vertritt gestützt auf das VwGH-Erkenntnis 26.1.1989, 88/16/0107, die Ansicht, bei der Aufteilung im Sinne der §§ 81 ff EheG sei in der Regel eine Gegenleistung nicht zu ermitteln. In…
…doch aus dem Wortlaut der Vergleichsausfertigung dafür keine Anhaltspunkte finden. Im Übrigen hat der Bw. die Festellung in der Begründung der Berufungsvorentscheidung, es bestehe ein Zusammenhang zwischen Schuldübernahme und Grundstückserwerb, unwidersprochen gelassen (siehe VwGH 25.10.1990, 88/16/0148 und VwGH 23.5.1996…
…Satz, ohne erst alle Mitglieder ermitteln und befragen zu müssen, nach freiem Ermessen einen Beteiligten herausgreifen und als Bevollmächtigten behandeln. Im berufungsgegenständlichen Fall handelt es sich um eine Grundstücksgemeinschaft. Das Finanzamt hat in seiner Berufungsvorentscheidung ausgeführt, die Vertreterbestellung sei auf Grund der Tatsache erfolgt, dass…
…Angewiesenseins" ist ein strenger Maßstab anzulegen. Um diese Ungewissheit zu beseitigen, haben die Parteien die gegenständliche Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen, welche aber, wie oben bereits mehrfach betont, nur dann grunderwerbsteuerlich relevant sein kann, wenn darin tatsächlich und nicht bloß hypothetisch ein Wechsel in der Grundstückszuordnung vereinbart wäre…
…um das Jahr 1900 errichtet, abbruchreif gewesen sei und eine rechtskräftige Abbruchbewilligung der Gemeinde bereits vorgelegen habe. Die Abbruchkosten würden 25.920 € betragen. Weiters sei auf den Grundstücken 1993 und 1991/1 die grundbücherliche Dienstbarkeit des Fruchtgenusses zugunsten von E.und.O.S. einverleibt…
…17, Rz 48, 48a, zählt unter Verweis auf die Beantwortung des BMF zu Fragen zum Glücksspielmonopol vom 15. Jänner 2009 zu solchen Veranstaltungen auch die Verlosung eines Grundstückes durch den Eigentümer. Objektverlosungen, Hausverlosungen unterliegen nach Auffassung des BMF der Gebühr nach § 33 TP 17 Abs…
…17, Rz 48, 48a, zählt unter Verweis auf die Beantwortung des BMF zu Fragen zum Glücksspielmonopol vom 15. Jänner 2009 zu solchen Veranstaltungen auch die Verlosung eines Grundstückes durch den Eigentümer. Objektverlosungen, Hausverlosungen unterliegen nach Auffassung des BMF der Gebühr nach § 33 TP 17 Abs…
…17, Rz 48, 48a, zählt unter Verweis auf die Beantwortung des BMF zu Fragen zum Glücksspielmonopol vom 15. Jänner 2009 zu solchen Veranstaltungen auch die Verlosung eines Grundstückes durch den Eigentümer. Objektverlosungen, Hausverlosungen unterliegen nach Auffassung des BMF der Gebühr nach § 33 TP 17 Abs…
…17, Rz 48, 48a, zählt unter Verweis auf die Beantwortung des BMF zu Fragen zum Glücksspielmonopol vom 15. Jänner 2009 zu solchen Veranstaltungen auch die Verlosung eines Grundstückes durch den Eigentümer. Objektverlosungen, Hausverlosungen unterliegen nach Auffassung des BMF der Gebühr nach § 33 TP 17 Abs…
…der als Grundstückstausch (§ 5 Abs. 1 Z 2 GrEStG) zu versteuern ist (siehe Arnold/Arndold, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987, Tz 184 zu § 3). Die Steuerbegünstigung des § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 gilt nur für Teilungsverträge, mit denen eine einzige wirtschaftliche Einheit unter mehreren Miteigentümern der…
…aus und unterstellt, dass der Grundeigentümer möglichst rasch den im Flächenwidmungsplan vorgesehenen Zustand als Wohngebiet herstellen möchte, so wäre dies im vorliegenden Fall innerhalb kurzer Zeit möglich. Denn das Grundstück liegt inmitten eines bereits bebauten, voll aufgeschlossenen Wohngebietes. Von drei Seiten bestehen Zufahrtsmöglichkeiten. Die rege…
…wie er bereits aufgrund des Kaufvertrages aus 1993 von vorneherein beabsichtigt und vereinbart war. Von einem tatsächlichen Grundstückswechsel bzw. einem Grundstücksübergang kann daher in diesem Zusammenhalt keine Rede sein, weshalb auch kein grunderwerbsteuerbarer Vorgang iSd GrEStG 1987 verwirklicht wurde. Der Berufung war daher Folge zu…
…müssen, nach freiem Ermessen einen Beteiligten herausgreifen und als Bevollmächtigten behandeln. Im berufungsgegenständlichen Fall handelt es sich um eine Grundstücksgemeinschaft. Die Abgabenbehörde ist nicht verpflichtet, unter den als Vertreter in Frage kommenden Personen einer Miteigentümergemeinschaft eine Eignungsprüfung durchzuführen und diese zu begründen (UFS 21. 9…
…sie es vereinbarungsgemäß zusätzlich einem Gast pro Tag erlauben könne, dort zu fischen, sei nach Ansicht des EuGH das Kriterium der Ausschließlichkeit nicht erfüllt und es liege keine Vermietung und Verpachtung vor. In Übereinstimmung mit seiner bisherigen Rechtsprechung zum Begriff der Grundstücksvermietung betone der EuGH…
…nicht bekannt bzw. erfolge gegen deren Willen. Es ändere jedoch nichts an der Tatsache, dass das Grundstück weiterhin landwirtschaftlich genutzt werde. Von den angesprochenen Vorteilen einer günstigen Verwertung durch Verkauf werde noch Jahre hinaus nicht beabsichtigt, Gebrauch zu machen. Es werde daher ersucht, der Berufung…
…oder einem Steuerberater unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw., welche unter anderem die Vermietung von Grundstücken in…
…festgestellten Einheitswert jener Anteil auszuscheiden, der auf das darin enthaltene Gebäude entfalle, weil der Bw nur ein unbebautes Grundstück bzw. nackter Grund und Boden übertragen worden sei. Für die Bewertung sei daher ausschließlich der Bodenwert heranzuziehen. Bei Schenkungen ist hinsichtlich der Wertermittlung nach der Bestimmung…
…der Erlassung des angefochtenen Bescheides waren folgende neun Personen Miteigentümer einer Zufahrtsstraße für fünf Liegenschaften: Bw, Dipl. Ing PP, RP, GP, IP, GG, MB, Mag. AV und Mag. NV. Zunächst war der frühere Alleineigentümer der berufungsgegenständlichen Liegenschaft, Herr GH gegenüber der Abgabenbehörde Vertreter der Grundstücksgemeinschaft…
…Fälle völlig üblich und dient dazu, dass bei eventuellen innerfamiliären Problemen von Fam BG (Scheidung, Tod, grober Undankbarkeit - ect. ) sich eine Verwertung des Grundstückes sehr erschwert, oder gar nicht mehr, bzw. mit großem Zeitverlust und finanziellem Aufwand durchführen hätte lassen. Dies war bis zum Zeitpunkt…