…oder Umdeutung einer ebenfalls eindeutigen, von einem Wirtschaftstreuhänder eingebrachten Parteierklärung nicht möglich (VwGH 19. Mai 1993, 92/13/0269; VwGH 16. März 1994, 93/13/0213). Aus der Rechtsmittelbelehrung des Umsatz- bzw. Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2003, jeweils vom 14. November 2005, geht eindeutig hervor…
…SERVICE" aufscheinen. Laut Internet sei "S." auch ein Markenname und hinsichtlich der Anmeldung vom 23. Mai 2002 sei der tatsächliche Empfänger laut Parteierklärung die Fa. K.-France. Es lägen somit die Voraussetzungen an die Eigenschaften der Abnehmer und an die Steuerbarkeit bei den Abnehmern in…
… 20.05.2010, 2010/15/0035). Da es in der Berufung vom 26. August 2010 hinsichtlich LD ganz eindeutig nur um das Vorliegen der 3-jährigen Mindestbestandsdauer gehe, sei es inhaltlich zwangsläufig auch um den Gruppenfeststellungsbescheid vom 2. April 2010 gegangen. Ritz spreche sogar ausdrücklich…
…Parteierklärungen im Verwaltungsverfahren sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen, also wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden Aktenlage verstanden werden muss (VwGH 26.6.1995, 92/18/0199): Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine…
…behördlichen Erledigungen eine Trennung in Wiederaufnahmebescheid und Abgabenbescheid klar erkennen, kommt der Bezeichnung des Gegenstandes der Berufung entsprechende Bedeutung zu, sodass eine Auslegung oder Umdeutung der diesbezüglich eindeutigen Parteierklärung nicht in Betracht kommt (VwGH 19.5.1993, 92/13/02639). Angesichts der unterschiedlichen rechtlichen Auswirkungen…
…eine Trennung in Wiederaufnahmebescheide und Abgabenbescheide klar erkennen lassen, der Bezeichnung des Gegenstandes der Berufung (Berufung betreffend Wiederaufnahmebescheide und/oder Sachbescheide) entsprechende Bedeutung zukommt, so dass eine Auslegung oder Umdeutung der diesbezüglich eindeutigen Parteierklärung nicht in Betracht kommt (z.B. E vom 19.5.1993…
…Fehlt bei einem schriftlichen Anbringen zur Geltendmachung von Rechten die Unterschrift, ist zwingend mit Mängelbehebungsauftrag vorzugehen. Eine Sacherledigung ist der Behörde im Interesse einer eindeutigen Zurechnung der Parteierklärung - vorerst - verwehrt (vgl. VwGH 27.4.1981, 2599/79). Ausnahmsweise stellt das Fehlen der Unterschrift keinen Mangel…
…Bescheid vom 9. Juli 1997 setzte das Finanzamt von der Umsatzsteuernachforderung für Februar 1997 einen Säumniszuschlag in Höhe von 95.912,00 S fest. In ihrer dagegen erhobenen Berufung brachte die Berufungswerberin vor, aus dem Prüfungsbericht ergebe sich eindeutig, dass die Umsatzsteuer rechtzeitig, wenn auch…
…BAO-Kommentar, S. 850 f.). Wie vorstehend ausgeführt, weist der Schriftsatz vom 25.8.2006 einen klaren und eindeutigen Inhalt auf. Das unmittelbar zum Ausdruck Gebrachte und der sich aus dem Gesamtinhalt des Vorbringens erschließende Parteiwille stehen in Einklang miteinander. Weder bestehen Unklarheiten darüber, dass…
…nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt. Allerdings kann auch bei rechtsschutzfreundlicher Interpretation von Parteienerklärungen nicht Befugnis oder Pflicht der Behörde abgeleitet werden, von der Partei tatsächlich nicht erstattete Erklärungen aus der Erwägung als erstattet zu fingieren, dass der Kontext des Parteienvorbringens…
…weil die Republik Österreich nicht bereichert wäre, verfehlt ist, weil in § 14 Abs. 4 AbgEO eindeutig normiert ist, dass die Vollstreckung einzustellen ist, wenn der Klage rechtskräftig stattgegeben wird. Davon muss aber auch die Herausgabe des Gegenstandes bzw. im Falle der bereits erfolgten Verwertung des…
…Parteierklärungen im Verwaltungsverfahren sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen. Das heißt es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden Aktenlage richtig verstanden werden muss. Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon…
…gegenständlichen Wiederaufnahmeantrag, der sich auf § 124b Z 33 lit. b EStG stütze und im Sinne des BMF-Erlasses rechtzeitig gestellt worden sei, eindeutig und unmissverständlich das Begehren auf die Wiederaufnahme und Richtigstellung der Körperschaftsteuer 1993 gerichtet habe. Hinsichtlich der Körperschaftsteuer 1995 sei kein Wiederaufnahmeantrag gem. §…
…unter Verwendung eines Musterschreibens als Berufungswerber Herr ...G... und die Steuernummer yyy/yyyy bzw. das Referat B angegeben wurde. Aus den im Text angeführten Ziffern und Daten geht jedoch eindeutig hervor, dass es sich um die Berufung gegen die an meinen Klienten, Herrn Bw.-Name…
…Parteierklärungen im Verwaltungsverfahren sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen, d.h. es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon…
…Jahre 1994 bis 1998 gebe. Da es sich hier aber nur um einen formellen Mangel handle, die Bw. jedoch in der Steuererklärung 1999 eindeutig wieder von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht habe, werde um Nachsicht bezüglich des Terminsäumnisses gebeten. Das Finanzamt habe, nach Beantwortung eines Ergänzungsersuchens…
…sei nicht feststellbar. Das vorgelegte, in griechischer Sprache verfasste Telefax der Internationalen Spedition Z. GmbH, bei dem es sich laut Parteierklärung um ein Auslieferungspapier handle, weise keine Übernahmebestätigung mit Firmenstempel, Datum und Unterschrift auf. WE-Nr.: 002 vom 10. Februar 2004: Die Übernahmebestätigung auf dem…
…die Wirksamkeit einer Prozesserklärung ist das Erklärte, nicht das Gewollte; allerdings ist das Erklärte der Auslegung zugänglich. Parteierklärungen im Verwaltungsverfahren sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen. Es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der vorliegenden Aktenlage…
…beim betreffenden Achtzehner handle es sich um einen Neunzehner, der nur wegen einer schlampigen Schreibweise schlecht leserlich sei. Dafür spreche eindeutig der Vergleich mit allen anderen Achtern, die auf seiner Abfindungsanmeldung ersichtlich seien. Seine Achter hätten einen ganz anderen Schriftzug und seien die beiden Schlaufen…
…Vertreter den Antrag ohne Ermächtigung durch einen, den konkreten Fall betreffenden Auftrag in offenbar mutwilliger Gebrauchnahme seiner allgemein gehaltenen Ermächtigung eingebracht hat (VwGH 8.11.2000, 97/21/0023). Aus der Berufung ergibt sich eindeutig, dass der Bw. von seinem Mandanten einen Auftrag erhalten hat…