…oder Umdeutung einer ebenfalls eindeutigen, von einem Wirtschaftstreuhänder eingebrachten Parteierklärung nicht möglich (VwGH 19. Mai 1993, 92/13/0269; VwGH 16. März 1994, 93/13/0213). Aus der Rechtsmittelbelehrung des Umsatz- bzw. Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2003, jeweils vom 14. November 2005, geht eindeutig hervor…
…beim Finanzamt eingereichte Erklärung gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994, dass seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften dieses Bundesgesetzes besteuert werden sollen, bezog sich auf den Zeitraum "ab 1.1.2016". Eindeutige Parteierklärungen sind keiner weiteren Auslegung zugänglich (siehe etwa Ritz, BAO, 6. Aufl. 2017, …
…Datum samt der jeweiligen Abgabenhöhe genau genannt, welche an die die E(A)GmbH ergangen wären. Somit sei auch für die Abgabenbehörde eindeutig erkennbar gewesen, dass die einschreitende Rechtsanwaltskanzlei nicht in ihrem eigenen Namen diesen Antrag gestellt hätte, sondern - wie bei beruflichen Parteienvertretern üblich - im…
…dass eine Parteienerklärung für die Abgabenbehörde klar erkennbar sein sollte und danach zu trachten sei, dass der Erklärungswille (konkret die Abgabe einer Optionserklärung) nicht in Form eines "Ratespiels" zu ermitteln sein soll. Das Bestreben nach einer eindeutigen Willenserklärung erscheint insbesondere angesichts der Fülle von Informationen…
…der Republik Österreich und der Finanzbeamten nicht erfüllt wurde und auch der Text in den mir bekannten Medien nicht geeignet ist, eine nicht speziell geschulte Mutter eindeutig zu informieren bezüglich des Alleinerzieherabsetzbetrages, der ja nichts aber so gar nichts mit dem Alleinverdienerabsetzbetrag zu tun hat…
…17.11.2004, 2000/14/0142). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sei auf Grund einer klar und deutlich zum Ausdruck gekommenen behördlichen Erledigung eine Auslegung oder Umdeutung einer ebenfalls eindeutigen, von einem Steuerberater eingebrachten Parteierklärung nicht möglich (VwGH 19.5.1993, 92/13/0269; 16…
…17.11.2004, 2000/14/0142). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sei auf Grund einer klar und deutlich zum Ausdruck gekommenen behördlichen Erledigung eine Auslegung oder Umdeutung einer ebenfalls eindeutigen, von einem Steuerberater eingebrachten Parteierklärung nicht möglich (VwGH 19.5.1993, 92/13/0269; 16…
…lassen, kommt der Bezeichnung des Gegenstandes der Beschwerde entsprechende Bedeutung zu, sodass eine Auslegung oder Umdeutung der diesbezüglich eindeutigen Parteierklärung nicht in Betracht kommt (VwGH 19.5.1993, 92/13/0269). Die Abgabenbehörde hat die ursprüngliche Beschwerde daher richtigerweise als nur gegen die neuen Sachbescheide…
…April 2018 unter dem Blickwinkel obiger Ausführungen, so liegt mit diesem Anbringen nach Dafürhalten des Bundesfinanzgerichtes eine eindeutige und jeden Zweifel ausschließende Parteienerklärung (noch) nicht vor. Obwohl dieses Anbringen keine Wiederaufnahmegründe anführt, vielmehr die ASt die materielle steuerrechtliche Unrichtigkeit der im Zuge der Außenprüfung ergangenen…
…SERVICE" aufscheinen. Laut Internet sei "S." auch ein Markenname und hinsichtlich der Anmeldung vom 23. Mai 2002 sei der tatsächliche Empfänger laut Parteierklärung die Fa. K.-France. Es lägen somit die Voraussetzungen an die Eigenschaften der Abnehmer und an die Steuerbarkeit bei den Abnehmern in…
…Überreichung der Eingabe sei ebenfalls als Beweis einer gesetzeskonformen Vorgehensweise nachzuweisen, noch dazu im elektronischen Rechtsverkehr, wodurch eindeutig der vertretende Rechtsanwalt zu validieren sei und ein Zeitstempel als Summation des erforderlichen, gesetzeskonformen Procedere vorhanden sei. Deshalb bedeute kein Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe beim Verwaltungsgerichthof…
…A., § 85 Tz 1; VwGH 1.9.2015, 2012/15/0108). Parteierklärungen und damit auch Anbringen sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen (vgl. VwGH 17.12.2014, Ro 2014/03/0066, m.w.N.). Im gegenständlichen Verfahren geht es unstrittig um eine Unterschiedszahlung nach Art…
…die Wirksamkeit einer Prozesserklärung ist das Erklärte, nicht das Gewollte. Allerdings ist das Erklärte der Auslegung zugänglich. Parteierklärungen sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen, dh es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden…
…die Wirksamkeit einer Prozesserklärung ist das Erklärte, nicht das Gewollte. Allerdings ist das Erklärte der Auslegung zugänglich. Parteierklärungen sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen, dh es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden…
…Bei einer über einige Jahre hinausgehenden Vorbereitungsphase werde dabei besonders darauf zu achten sein, ob aufgrund der bereits gesetzten Handlungen des Abgabepflichtigen die eindeutige Absicht der künftigen Betriebseröffnung erweislich sei. Die im vorliegenden Fall entscheidungswesentliche Qualifikation der Einkünfte der Gesellschaft als solche aus Gewerbebetrieb stützt…
…die Wirksamkeit einer Prozesserklärung ist das Erklärte, nicht das Gewollte. Allerdings ist das Erklärte der Auslegung zugänglich. Parteierklärungen sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen, dh es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden…
…zwei Eingangsrechnungen der Firma "S GmbH" mit der gleichen Rechnungssumme (€ 9.852,53 brutto) aufscheinen. Aus den vom Finanzamt Österreich vorgelegten Erhebungsergebnissen ergibt sich eindeutig, dass bei der Rechnung mit der Rechnungsnummer C00 vom 16.11.2016 die Lieferung an die BF erbracht wurde…
…Verletzung von Verfahrensvorschriften behauptet wird, da kein Mängelbehebungsauftrag erlassen wurde, ist darauf hinzuweisen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH Parteierklärungen nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen sind. Damit kommt es darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der…
…gelenkt hat. Wir bitten Sie, das Straferkenntnis zu stornieren und an die richtige Person zu schicken…" Rechtliche Beurteilung: Parteienerklärungen sind nach der ständigen Judikatur des VwGH ausschließlich nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen, also wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes…
…hat. In dieser Erklärung wurde auch nicht angeführt, dass eine Erwerbschwelle überschritten wurde, sodass eindeutig davon auszugehen ist, dass zur Umsatzsteuer optiert wurde. Im Zuge des beantragten Überrechnungsantrages wurde vom Finanzamt ein Ersuchen um Ergänzung vom 6.11.2012 ausgefertigt. Darin wurde die Bfin. ersucht…