…eingewendeten Aussetzungsantrag vom 31. Jänner 2007 gemäß § 230 Abs. 6 BAO lediglich eine einbringungshemmende Wirkung zu, die Verwirkung eines Säumniszuschlages konnte hiedurch nicht verhindert werden, da der Antrag nicht vor Ablauf der für die Entrichtung der Abgabe zur Verfügung stehenden - gesetzlichen - Frist (16. Februar 2004)…
… 212 Abs. 1 BAO) hätte nach § 230 Abs. 3 BAO bis zu dessen Erledigung einbringungshemmende Wirkung. Ein derartiges Ansuchen liegt dem Zollamt entgegen der Behauptung des Bf. aber nicht vor. Die Rechtswidrigkeit der Festsetzung der Säumniszinsen kann daher auch dadurch nicht aufgezeigt werden. Hinsichtlich des…
…Nachfrist iSd § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO eingebracht wurde, mangels einbringungshemmender Wirkung der Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages nicht entgegen. Mangels Entrichtung der den Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Abgabenschuldigkeiten bis zum Ablauf der Nachfrist des § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO am 7. September 2009…
…auch wenn ihnen nach § 230 Abs. 4 BAO von der Abgabenbehörde einbringungshemmende Wirkung zuerkannt wird, keine Ansprüche auf Stundungszinsen aus. Von den vom Ansuchen um Zahlungserleichterungen vom 28. September 2007 erfassten Abgabenschuldigkeiten in Höhe von € 102.990,94 waren laut Aktenlage zum Zeitpunkt der…
…235,37 zur Einbringung des Stundungsansuchens nach lediglich zwei Tagen scheine es im Sinne der Intentionen des Gesetzgebers jedenfalls der Billigkeit zu entsprechen, dem Stundungsansuchen einbringungshemmende Wirkung zuzuerkennen und damit die Verhängung des Säumniszuschlages abzuwenden. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (…
…4 lit. b BAO zufolge hat ein Aussetzungsantrag, soweit ihm einbringungshemmende Wirkung nach § 230 Abs. 6 BAO zukommt, zwar auch säumniszuschlagsvermeidende Wirkung. Die Einbringung eines Aussetzungsantrages berührt aber bereits entstandene Säumniszuschlagsansprüche nicht. Wird ein Aussetzungsantrag somit erst nach Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe…
…wurde, kann ausschließlich durch die Entrichtung der betroffenen Abgabenschuldigkeit die Verwirkung eines Säumniszuschlages verhindern. Stattdessen wurden vom steuerlichen Vertreter des Bw. weitere Stundungsansuchen eingebracht, denen jedoch keine einbringungshemmende Wirkung mehr zukommen konnte. Nicht zuletzt übersieht der Bw. auch, dass er im Ansuchen vom 15. März…
…stattgegeben wird, steht dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des das Ansuchen erledigenden Bescheides zu (§ 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO). Mit Ablauf dieser Nachfrist enden die einbringungshemmende Wirkung und die säumniszuschlagsvermeidende Wirkung eines zeitgerechten Zahlungserleichterungsansuchens (vgl. Ritz, BAO4, §…
…2000, nämlich vor Ablauf der in den Stammabgabenbescheiden für 2000 und 2001 angeführten Fälligkeitsfristen gestellt. Dem Finanzamt ist zwar beizupflichten, dass die einbringungshemmende Wirkung eines Aussetzungsantrages mit der Erledigung des Antrages endet, das zeitliche Ausmaß der Vollstreckungshemmung also insoweit ex lege begrenzt ist (§ 230 Abs…
…indem es dem Zahlungserleichterungsansuchen des Bw. vom 27. März 2008 keine einbringungshemmende Wirkung zuerkannt hat und am 31. März 2008 eine Amtshandlung der Vollstreckung vorgenommen hat. Der am 1. April 2008 erlassene Bescheid über Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens (in dem Pfändungsgebühr von…
…wenn sie zeitgerecht (iSd § 230 Abs.3 BAO) eingebracht werden, einbringungshemmende und säumniszuschlagshinausschiebende (-vermeidende) Wirkung haben. Dies gilt nicht für innerhalb der Nachfristen des § 212 Abs.2 zweiter Satz BAO eingebrachte (weitere) Ansuchen um Zahlungserleichterungen. Wenn also innerhalb der von der Finanzbehörde - nach Abweisung eines…
…Herabsetzung einer Abgabenschuld hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Gemäß dieser Rechtslage können Stundungszinsen nicht (mehr) für jene Zeit anfallen, für die einem nicht fristgerecht eingebrachten Ansuchen um Zahlungserleichterungen von der Abgabenbehörde einbringungshemmende Wirkung nach …
…9 lit. a BAO iVm § 230 Abs. 6 BAO schon der Antrag einbringungshemmende Wirkung entfaltet und die Aussetzungszinsenpflicht auslöst. Dies ist nur folgerichtig, weil bereits § 212a Abs. 5 letzter Satz BAO den Vorrang der Aussetzung gegenüber der Stundung normiert. Letztlich ergibt sich diese Schlussfolgerung auch…
…53 bis 71 AbgEO fallen. Als Grundlage der Vollstreckung wurde auf den Rückstandausweis vom 9. Juli 2009 verwiesen. Einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde komme keine einbringungshemmende Wirkung zu. Zudem wurde der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung mit Beschluss des VwGH vom 2. Oktober 2009 abgewiesen. Die Tatsache…
…vom 9. Juli 2009 über € 256.506,94 war und die Abgabenforderungen rechtskräftig festgesetzt wurden. Einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof komme keine einbringungshemmende Wirkung zu. Zudem wurde ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung mit Beschluss vom 2. Oktober 2009 abgewiesen (Zl. AW 2009…
…nicht haben, wenn er von einem Nichtberechtigen eingebracht wurde. Die Wirkung der Aussetzung bzw. Aussetzungsantrages besteht in einem Zahlungsaufschub. Die einbringungshemmende Wirkung von Anträgen auf Aussetzung der Einhebung ergibt sich aus § 230 Abs. 6 BAO. Diese Wirkung besteht bis zur Erledigung des Aussetzungsantrages. Aussetzungszinsen stellen…
…Einem zeitgerecht eingebrachten Ansuchen um Zahlungserleichterung komme nach § 230 Abs. 3 BAO einbringungshemmende Wirkung zu. Eine Übermittlung des Zahlungserleichterungsansuchens am 9. Juli 2009 mittels Post an das Finanzamt wäre fristgerecht gewesen. Im dagegen fristgerecht eingebrachten Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 17…
…Nachfrist bis 22. Juni 2009 zu setzen gewesen. Die einbringungshemmende Wirkung sowie die säumniszuschlagsverhindernde Wirkung zeitgerechter Ansuchen um Zahlungserleichterungen enden jedoch mit Ablauf der Nachfrist. Säumniszuschläge können also nur durch Zahlung innerhalb der Nachfrist und nicht durch ein neuerliches Ansuchen um Zahlungserleichterungen verhindert werden (vgl. …
…4 lit. b BAO zufolge ein Aussetzungsantrag, soweit ihm einbringungshemmende Wirkung nach § 230 Abs. 6 BAO zukommt, zwar auch säumniszuschlagsvermeidende Wirkung hat. Die Einbringung eines Aussetzungsantrages berührt aber bereits entstandene Säumniszuschlagsansprüche nicht. Wird ein Aussetzungsantrag somit erst nach Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe…
…Die Abweisung wurde damit begründet, dass am 26. März 2009 verspätet ein elektronisches Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht worden sei und ein solches Ansuchen nur dann einbringungshemmende Wirkung habe, wenn es spätestens am Fälligkeitstag eingebracht werde. Mit Bescheid vom 28. April 2009 wurde zudem der Antrag auf Wiedereinsetzung…