…im November 2007 aus dem mütterlichen Haushalt ausgezogen und gründete mit ihrem Lebensgefährten in einer eigenen Wohnung einen "neuen Hausstand", sodass sie unbestritten ab diesem Zeitpunkt zu keinem Elternteil mehr haushaltszugehörig ist. Es ist daher zu überprüfen, ob der Bw. als Kindesvater - so wie behauptet…
…habe mit seinen an seine Tochter geleisteten Zahlungen überwiegend zu deren Unterhaltskosten beigetragen, so irrt er. Obwohl der Bw. bereits seitens des Finanzamtes aufgefordert wurde bekanntzugeben, ob neben den monatlichen Überweisungen an seine Tochter weitere Zahlungen an sie geleistet wurden, gab der Bw. lediglich an…
…diese Personen zur Gänze erhalte(n müsse). Da die Mutter des Bw. über keinerlei eigenen Einkünfte verfüge, müsse auch der Bw. den gesamten Haushalt und die gesamten Lebenshaltungskosten seiner Mutter und der teils mj., teils volljährigen Kinder, sohin auch sämtliche Aufwendungen für den Wohnsitz am…
…Jahr 2001 keine Daten über eigene Einkünfte auf. Mit Berufungsvorentscheidung (BVE) vom 21. Jänner 2003 wies das FA die Berufung unter Hinweis auf die Verfassungsbestimmung des § 34 Abs 7 Z. 5 EStG 1988 ab, nach welcher der UAB für volljährige Kinder den FB-Bezug voraussetzt…
…einer Wohngemeinschaft darstellen würden. Die Tochter des Bw. sei mit Oktober 2009 in einer eigenen Wohnung gemeldet. Nach den Erklärungen von B. halte sie sich jedoch nach wie vor an Wochenenden bzw. fallweise auch unter der Woche im Haushalt der Kindesmutter auf. Auch würde sie…
…zum Haushalt des Bw. jedenfalls seit Februar 1999 nicht mehr anzunehmen war. Mit Bescheid vom 23. Oktober 2000 wurde für den Zeitraum vom 1. Feber 1999 bis 30. September 2000 die Familienbeihilfe in Höhe von S 75.450,- (€ 5.483,17) und Kinderabsetzbeträge in…
…Selbstbehalt (Abs 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer…
…4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung…
…4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keiner Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung…
…Schulveranstaltungen, Freizeitgestaltung und alle sonstigen Aufwendungen für das Fortkommen des volljährigen Jugendlichen nicht bezahlt. Was die Unterbringung des Jugendlichen an Wochenenden und in der schulfreien Zeit anlage, so wird vom Vater lediglich die Unterkunft erbracht, die dem Bw. derzeit im Hause des Kindesvaters eingeräumt wurde…
…Begründung des Finanzamtes (Einkommensteuer 1998, 1999, 2000) Bescheidbegründung "Gem. § 16 Abs. 1 EStG 1988 stellen Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen grundsätzlich Werbungskosten dar. Dazu gehören auch Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen durch die beruflich veranlasste Begründung eines eigenen Haushaltes an einem außerhalb des…
…dass der Sohn volljährig ist. Volljährige Kinder haben keinen, vom Wohnsitz ihrer Eltern abgeleiteten, Wohnsitz sondern einen eigenen Wohnsitz. Ein eigener Wohnsitz des Sohnes bedeutet: Der Sohn der Bw. hat in der Slowakei keinen gemeinsamen Haushalt mit seiner Mutter. Entscheidungsgrundlage in diesem Berufungsverfahren ist: Die…
…Es ist eine Gleichstellung der Kinder vorgesehen, deren Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Es wird volljährigen, erwerbsunfähigen Personen, die bereits im Kindesalter erheblich behindert waren und die dadurch niemals erwerbsfähig wurden, ein eigener Anspruch auf Familienbeihilfe eingeräumt, sobald sie - infolge des Todes der Eltern - Vollwaisen…
…Kosten des Unterhalts bei minderjährigen Kindern auch die Kosten der Erziehung und bei volljährigen Kindern, die für einen Beruf ausgebildet oder in ihrem Beruf fortgebildet werden, auch die Kosten der Berufsausbildung oder der Berufsfortbildung. Zum Haushalt einer Person gehört ein Kind nach Abs 5 des…
…auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. Gemäß § 34 Abs. 7 Z. 5 EStG 1988 sind Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, außer in den Fällen und im Ausmaß der Z. 4 weder im Wege eines Kinder- oder…
…den Haushalt führt, in dem er das Kind betreut, leistet dadurch seinen Beitrag. Darüber hinaus hat er zum Unterhalt des Kindes beizutragen, soweit der andere Elternteil zur vollen Deckung der Bedürfnisse des Kindes nicht imstande ist oder mehr leisten müsste, als es seinen eigenen Lebensverhältnissen…
…Berufungsentscheidung blieb dieser Vorhalt unbeantwortet. Über die Berufung wurde erwogen: Die maßgeblichen Bestimmungen des FLAG lauten in der hier anzuwendenden Fassung wie folgt: § 2: (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) ... b) für volljährige Kinder…
…in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannte Einrichtung besuchen, jedoch nur im Rahmen der in § 2 Abs. 1 lit. b vorgesehenen Studiendauer." (BGBl I 1998/8 ab 1.10.1996) Nach § 2 Abs. 1 lit.d FLAG idF BGBl 433/1996 haben volljährige Kinder, die das…
…das nicht seinem Haushalt angehört und für das keine Familienbeihilfe gewährt wird, den gesetzlichen Unterhalt leistet. Auch dieser Bestimmung geht jedoch jene des § 34 Abs. 7 Z. 5 EStG 1988 vor, wonach für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder auch kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. In ihrer Erklärung zur…
…Personen bezogen, die als Kinder i.S.d. FLAG 1967 anzusehen sind (vgl. Lenneis in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG (Gamlitzer Kommentar), § 6 Rz. 1). Nur in Ausnahmefällen, nämlich bei Vollwaisen und so genannten Sozialwaisen besteht ein eigener Anspruch des Kindes auf Familienbeihilfe (vgl. Lenneis in…