…entsprechenden Arbeitskräfte hätte auftreiben können. Die Frage, welche Arbeitskräfte F.S. auf den Baustellen habe kontrollieren können, nachdem der Baubeginn zum Bauvorhaben W mit 18.4.1998 vertraglich festgelegt worden sei, die A. Bau GesmbH jedoch erstmals per 22.6.1998 über eigene Arbeitskräfte verfügt…
…der Einkünfteempfänger 1. eine Betätigung entfaltet, die über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinausgeht, 2. eigene Arbeitskräfte beschäftigt und 3. über eigene Betriebsräumlichkeiten verfügt. (2) Die Erklärung im Sinn von Abs. 1 kann durch einen Nachweis ersetzt werden, aus dem sich ergibt, dass innerhalb der letzten…
…Anteil dieser Leistungen im Verhältnis zur Vermögensverwaltung sehr gering sei. Im Rahmen eines am 19. Jänner 2007 abgehaltenen Erörterungsgespräches wurde von Seiten des Finanzamtes außer Streit gestellt, dass die R über eigene Arbeitskräfte und Betriebsräumlichkeiten verfügt. Darüber hinaus wurde festgehalten, dass die Ausschüttungen der Bw…
…dieses Schreiben und vor allem auf die amtsbekannte Rechtslage nicht eingegangen worden sei. Die Bw. befördere die von ihr überlassenen Arbeitskräfte mit eigenen Personenkraftwagen (bereits ab 4:00 Uhr früh, zu welcher Zeit bekannter Weise keine Massenbeförderungsmittel verkehren) zu ihren Kunden und würde diese Beförderungskosten…
…unter anderem, dass sie keine betriebliche Tätigkeit ausübe, die über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinausgeht. Sie gab an, keine eigenen Arbeitskräfte zu beschäftigen und über keine Betriebsräumlichkeiten zu verfügen. Die Frage, ob an ihr in Österreich ansässige Gesellschafter beteiligt seien, beantwortete sie mit "nein". Dem…
…im Bestätigungsfeld des Abschnittes IV bewusst darauf, die ausländische Verwaltung zu nötigen, auch die Verantwortung für die Richtigkeit der übrigen Angaben des Dividendenempfängers (insbesondere betriebliche Aktivität, eigene Arbeitskräfte, eigene Räumlichkeiten, steuerliche Zurechnung der Gewinnausschüttung) zu übernehmen, gehe ins Leere. Selbstverständlich überprüfe die liechtensteinische Steuerverwaltung vor…
…konkreten Fall handle es sich aber bei der M-Holding-AG um eine reine Holdinggesellschaft, die selbst keine operative Tätigkeit ausübe, keine Arbeitskräfte beschäftige und auch keine eigenen Betriebsräumlichkeiten besitze. Die Muttergesellschaft der Bw. sei deshalb als Holdinggesellschaft in der Schweiz von der Körperschaftsteuer befreit…
…gehandelt. Zwischen 1. Jänner und 31. Mai 2007 seien Lohnsteuern in Höhe von 39.473,31 € und Dienstgeberbeiträge in Höhe von 9.348,94 € verkürzt worden. Für eigene Arbeitskräfte der Fa. D GmbH sei in der Zeit von 1. April bis 30. Juni…
…Ziffer 1) sowie Mitunternehmeranteile und Kapitalanteile nach Maßgabe der Ziffern 2 und 3. Von einem landwirtschaftlichen Teilbetrieb kann nur dann gesprochen werden, wenn dieser durch eigene Wirtschaftsgebäude, eigene Geräte und eigene Arbeitskräfte als selbständiger Organismus nach außen in Erscheinung tritt. (siehe VwGH 12.11.1990…
…beiden Körperschaften vertraglich übernommenen "Verpflichtung" auf verschiedene Weise nachkommen . Sie hätte ... die notwendigen Reparaturarbeiten durch eigene Arbeitskräfte und Maschinen durchführen lassen und die dabei anfallenden Unkosten aus den Zuschüssen bezahlen können. Sie hätte auch ... die Schadensbeseitigung auf einen Dritten übertragen und die Zuschüsse als vertragliches…
…beiden Körperschaften vertraglich übernommenen "Verpflichtung" auf verschiedene Weise nachkommen . Sie hätte ... die notwendigen Reparaturarbeiten durch eigene Arbeitskräfte und Maschinen durchführen lassen und die dabei anfallenden Unkosten aus den Zuschüssen bezahlen können. Sie hätte auch ... die Schadensbeseitigung auf einen Dritten übertragen und die Zuschüsse als vertragliches…
…Europark S habe Ing. Y geleitet. Zu Punkt 9: Die Bw habe bisher keine eigenen Arbeitskräfte eingestellt und mit Ausnahme von P1 und P2 keine Arbeiten an andere Subunternehmer vergeben. Zu Punkt 10: Laut den zwischen der Bw und der Fa. N geschlossenen Verträgen sei…
…Bw. war, ausgeübt worden. Im Rahmen dieser Holdingfunktion habe sie auch diverse Dienstleistungen an verbundene Unternehmen erbracht und verrechnet. Sie habe im Jahr 2000 eigene Arbeitskräfte beschäftigt, wobei unter anderem alle Mitglieder des "Board of Management", das höchste Entscheidungskremium der niederländischen Konzerngruppe, angestellt gewesen seien…
…ausschlaggebend war (gelieferter Artikel bzw. Bericht) und vom Auftraggeber nicht hinterfragt wurde wer im Konkreten diese Leistung erbracht hatte. Die Werkvertragsnehmer konnten sich also jederzeit durch geeignete eigene Arbeitskräfte unterstützen lassen ohne dass dies vom Auftraggeber kontrolliert wurde. 2. Es wurden vorwiegend journalistische Tätigkeiten verrichtet…
…als Subunternehmer für die F.M. GesmbH mit der Ausführung von Arbeiten betraut worden. Mangels genügend geeigneter eigener Arbeitskräfte hätte sie Subunternehmer beschäftigen müssen, um die vereinbarten Leistungen termingerecht erfüllen zu können. Bei Nichteinhaltung der Termine wäre ein Pönale von 0,5% pro Kalendertag von…
…dem Bauherrn, dem zuständigen Techniker oder dem GF im Rahmen einer Endabnahme begutachtet. Nicht ordnungsgemäß durchgeführte Arbeiten (Gewährleistung ?) sind von den polnischen Arbeitern auf eigene Kosten zu beheben. Konkrete Fälle wurden jedoch nicht namhaft gemacht. Ebenso gab der GF in der erwähnten Niederschrift bekannt, dass…
…insofern mit eigenen Betriebsmitteln erbracht haben, als sie Kleingeräte selbst mit hatten und die Schweißkojen und Schweißgeräte in Form eines entsprechend geringeren Werklohnes angemietet worden sind. b) Es liegen aber auch die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 AÜG für die Annahme einer Arbeitskräfteüberlassung nicht vor…
…Stundenaufzeichnungen vor, die die Bw nicht nur über die eigenen (österreichischen) Arbeitnehmer geführte hatten, sondern auch über die Arbeiter der ausländischen Firmen. Im jeweiligen Vertragswerk (Auftragsscheiben) selbst lässt sich keine Bestimmung entnehmen, die die Bw verpflichten würde, die Arbeitszeiten ihrer ausländischen Arbeitskräfte aufzuzeichnen. Der Umstand…
…auch der eigenen Angaben des Bw.) - als bloße Schutzbehauptung anzusehen. Nach Ansicht des UFS trat der Bw. im Rahmen der M-Bau zumindest gleichberechtigt mit der Gewerbeinhaberin nach außen in Erscheinung (in der Art eines Mitunternehmers). Für die Beschaffung und Überlassung der Arbeitskräfte zeichnete der…
…2), so ist dies für den UFS nicht nachvollziehbar, gab der Zeuge doch an, dass ausschließlich der Bw. für die Organisation der Partien bzw. für die Vermittlung geeigneter Arbeitskräfte zuständig gewesen sei (Verhandlungsprotokoll vom 24. November 2011, S. 3). Bezüglich der Abrechnung mit der Fa…