…P2&S, P3&S) keine atypischen Beteiligungen vorliegen würden und ihnen somit keine Mitunternehmerstellung zukomme. Die Behörde ging vom Vorliegen echter stiller Beteiligungen obiger Gesellschaften an der Bw. aus und schrieb hinsichtlich der an diese Gesellschaften ausbezahlten Gewinnanteile (der Jahre 1995 bis 1997) Kapitalertragsteuer vor…
…aus Beteiligungen als (echter) stiller Gesellschafter, die gemäß § 27 Abs. 1 Z 2 EStG den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen ist, sind nach eben dieser Bestimmung nicht zu berücksichtigen (Doralt/Kirchmayr, EStG8, § 27 Tz 74). Eine echte stille Gesellschaft begründet keine Mitunternehmerschaft, weil der stille Gesellschafter…
…reduzieren. Die echte stille Gesellschaft begründet keine Mitunternehmerschaft, weil der stille Gesellschafter nur am Gewinn der Gesellschaft beteiligt ist; er bezieht Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit die Beteiligung nicht zu einem Betriebsvermögen gehört. Ist der stille Gesellschafter jedoch auch an den stillen Reserven und dem Firmenwert…
…Der unechte stille Gesellschafter ist neben seiner Gewinnbeteiligung auch am Geschäftsvermögen beteiligt, sofern diese Beteiligung nur in schuldrechtlicher Form, also als bloße Forderung, besteht. Sowohl die echte als auch die unechte stille Gesellschaft vermitteln dem stillen Gesellschafter ein Forderungsrecht sowohl auf den vereinbarten Anteil am…
…wendete in seinem Vorlageantrag dagegen ein, dass - nachdem nun außer Streit gestellt worden wäre, dass den Unterbeteiligten keine Mitunternehmerstellung zukäme - die Frage der Anerkennung der Unterbeteiligungsverhältnisse als echte stille Beteiligungen im Einkommensteuerverfahren des Bw. zu prüfen wäre, zumal die Ergebnisanteile der Kinder in diesem Fall…
…indem sie die Berücksichtigung der Unterbeteiligungsverhältnisse aus dem Titel echter stiller Beteiligungsverhältnisse und der Ergebnisanteile der Kinder bei diesen als Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie beim Hauptbeteiligten (Kommanditisten) als Abzugsposten aus dem Grunde der Ergebnisteilung begehrte. Hinsichtlich der Jahre 1998 bis 2000 hingegen erhob sie ihre…
…partiarischen Pachtvertrag mit dem Bemerken hingewiesen, dass dort die Beteiligung am Gewinn, nicht aber die Umsatzbeteiligung strittig gewesen sei. Die Amtspartei verwies darauf, dass es sich bei der gegenständlichen Vereinbarung um einen Vertrag über eine echte stille Gesellschaft handle, deren Merkmal die Gewinnbeteiligung sei und…
…partiarischen Pachtvertrag mit dem Bemerken hingewiesen, dass dort die Beteiligung am Gewinn, nicht aber die Umsatzbeteiligung strittig gewesen sei. Die Amtspartei verwies darauf, dass es sich bei der gegenständlichen Vereinbarung um einen Vertrag über eine echte stille Gesellschaft handle, deren Merkmal die Gewinnbeteiligung sei und…
…atypisch stillen Gesellschaftsanteile wurden in weiterer Folge gemäß Art III UmgrStG zum Stichtag 31.12.1995 in die F-AG eingebracht. Da keine Mitunternehmerschaft im steuerlichen Sinne vorliege, sei kein Anwendungsfall des UmgrStG gegeben. In der Einbringung sei daher ein Tauschvorgang (echte stille Beteiligung gegen…
…Dieses wurde teilweise durch eine echte Stille Beteiligung erreicht. Allerdings waren an dieser Beteiligung verschiedene Bedingungen geknüpft. Unter anderem auch, dass die Geschäftsführerentlohnung nur bis zu einem bestimmten Betrag erfolgen durfte und auch keine Gewinnausschüttungen ohne die Zustimmung des stillen Gesellschafters erfolgen dürfen. Um trotzdem…
…Beteiligung AP Buchwert ATS 1,-- in der Buchhaltung der FG-GmbH) und waren die darüber hinaus erfolgten Verlustzuweisungen passiviert (siehe weiteres Kto 3505 Verr. Verlustzuweisung AP ca. 4 Mio in der Buchhaltung der FG-GmbH). Damit war zum Zeitpunkt der Beendigung der echten stillen Beteiligungen…
…atypischen stillen Gesellschafters vorliege. Werde die Rückzahlung der Einlage als Abschichtung gewertet, könne man die Beteiligung als nicht beachtliche Einkunftsquelle ansehen, weil aufgrund zusätzlicher Sonderbetriebsausgaben ein negatives Gesamtergebnis herauskäme. Da nur neu hinzutretende Gesellschafter an Verlusten beteiligt würden, sei auch an eine echte stille Beteiligung…
…des Stillen sei somit dessen Beteiligung an den stillen Reserven und am Firmenwert ausgeschlossen. Damit erweise sich jedoch, dass nie ernsthaft beabsichtigt gewesen sei, dem stillen Gesellschafter eine Mitunternehmerstellung angedeihen zu lassen. Selbst bei steuerlicher Anerkennung des Gesellschaftsverhältnisses wäre daher nur eine echte stille Gesellschaft…
…Beteiligung Alte Post Buchwert ATS 1,-- in der Buchhaltung der FG GmbH) und waren die darüber hinaus erfolgten Verlustzuweisungen passiviert (siehe weiteres Kto 3505 Verr. Verlustzuweisung AP ca. 4 Mio in der Buchhaltung der FG GmbH). Damit war zum Zeitpunkt der Beendigung der echten stillen…
…genannten echten stillen Gesellschaftern der KW GmbH entgegengenommen (vgl Emissionsprospekt). Im Emissionsprospekt wurde auf das Verlustausgleichsverbot des § 2 Abs 2a EStG ua mit folgenden Ausführungen hingewiesen: "Das Abschichtungsguthaben ist laut gegenständlichen atypisch stillen Vertrag betraglich limitiert, weshalb entsprechend den obigen Ausführungen die atypisch stille Beteiligung…
…Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei der W. GmbH würdigte der Prüfer die gegenständliche "atypisch stille Beteiligung" als "echte stille Beteiligung", da die Gesellschafter laut Gesellschaftsvertrag an den stillen Reserven und am Firmenwert nicht beteiligt waren. Die Gewinn/Verlustanteile der Gesellschafter stellten somit Einkünfte aus Kapitalvermögen…
…zweite Komponente (Ergebnisbeteiligung) gemeint haben kann, denn eine Ergebnisbeteiligung ohne eine Kapitalbeteiligung wäre nicht, wie das Finanzamt meint, eine echte stille Beteiligung, sondern ein Schenkungsvorgang des Unternehmens an einen Nichtbeteiligten. Liest man die Ausführungen des Finanzamtes so, wie sie offenbar vom Amt richtigerweise verstanden wurden…
…Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988) anzuwenden sei. Er habe eine echte stille Beteiligung mit seiner Dienstnehmerin CR (i.d.F. CR) - seine Gattin - begründet. 1.460,00 € seien ausbezahlt und zum Nachweis der fünfjährigen Behaltefrist auf ein Sparbuch einbezahlt worden. Der…
…herleiten lässt, sind auf Grund der Vertragstexte echte stille Gesellschaftsverträge, keine atypisch stillen Gesellschaftsverträge: Der Ausschluss von der Beteiligung an den stillen Reserven und am Firmenwert darf nur auf jene Fälle eingeschränkt sein, in denen der Gesellschafter zur Unzeit oder aus einem von ihm zu…
…herleiten lässt, sind auf Grund der Vertragstexte echte stille Gesellschaftsverträge, keine atypisch stillen Gesellschaftsverträge: Der Ausschluss von der Beteiligung an den stillen Reserven und am Firmenwert darf nur auf jene Fälle eingeschränkt sein, in denen der Gesellschafter zur Unzeit oder aus einem von ihm zu…