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UFSW RV/0365-W/02Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2004

…die Bw. die Berücksichtigung einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von S 3,344.174,00 (€ 243.030,60) und legte eine entsprechend berichtigte Bilanz sowie eine berichtigte Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 1996 vor. Dies ist damit begründet, dass sich…

UFSW RV/0105-W/071. Rückstellung für drohende Verluste 2. Rückstellung für Leistungsprämien 3. Keine Steuerbefreiung bei fehlendem Ausfuhrnachweis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.04.2012

…aus dem Akteninhalt, insbesondere aus den Feststellungen der Betriebsprüfung und ist insoweit nicht strittig. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 9 Abs. 1 EStG 1988 können Rückstellungen nur gebildet werden für Anwartschaften auf Abfertigungen, Laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen Sonstige ungewisse Verbindlichkeiten Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften…

UFSW RV/0568-W/02Die Auflösungsverpflichtung von Rückstellungen aus Anlass eines Dienstnehmerjubiläums wurde mit AbgAG 1998 infolge des VfGH-Erkenntnisses G 403/97 vom 9.12.1997 zurückgenommen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2004

…Pensionen, 3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. (2) Rückstellungen im Sinne des Abs 1 Z 1 und 2 sind nach § 14 zu bilden. (3) Rückstellungen im Sinne des Abs 1 Z 3 und 4 dürfen nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung…

UFSL RV/0036-L/11Berücksichtigung von Verlusten aus der Beteiligung als Kommanditistin an einer deutschen KG - § 15a dEStG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2013Teil 2/3

…dürfen Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellung nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder (§ 9 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) oder drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 9 Abs. 1 Z 4 EStG 1988) betreffen, nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung von Rückstellungen ist nur…

UFSS RV/0851-S/09Nichtanerkennung einer Rückstellung für Rekultivierungsmaßnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.11.2011

…oder Jubiläumsgelder betreffen. 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Gegenstand einer Verbindlichkeitsrückstellung muss stets eine Verpflichtung gegenüber Dritten sein. Nach Absatz 3 der angeführten Bestimmung dürfen Rückstellungen im Sinne des Absatzes 1 Ziffer 3 und 4 nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung von derartigen Rückstellungen…

UFSW RV/1976-W/02Gewährleistungsrückstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2007

…auf Pensionen, 3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Gem. § 9 Abs 3 EStG idF StRefG 1993 dürfen Rückstellungen im Sinne des Abs 1 Z 3 und 4 dürfen nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung von Rückstellungen ist nur dann zulässig, wenn…

UFSW RV/0414-W/02Fremdwährungskursverluste als Betriebsausgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2004

…bilanzielle Erfassung des noch offenen Geschäftes grundsätzlich nur dann in Frage, wenn aus dem Geschäft ein Verlust droht. Dieser wäre dann in einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften abzubilden. Im konkreten Fall hat die B GmbH das streitgegenständliche Geschäft aufgrund der durch die…

UFSW RV/1639-W/021.) Rückstellung infolge Androhung einer Konventionalstrafe; 2.) Schuldnachlass eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegenüber der GmbH - Einlage oder erfolgswirksamer Aufwand; 3.) Verlustausgleich bei Hälftesteuersatz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.05.2004Teil 1/2

…Rückstellung: Gemäß § 9 Abs. 1 EStG 1988 können Rückstellungen nur für Anwartschaften auf Abfertigungen, laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, sonstige ungewisse Verbindlichkeiten sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden, wobei die Bildung für Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 3 und…

UFSL RV/0386-L/04Behandlung der Abfertigungsrückstellung bei Umgründung (Zusammenschluss)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2007Teil 1/2

…Abfertigungen, 2. laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, 3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. (2) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 1 und 2 sowie Rückstellungen für Jubiläumsgelder sind nach § 14 zu bilden. (3) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1…

UFSL RV/1126-L/07Außerbetriebliches Vermögen beim Kauf von Futures und Optiones durch eine Kapitalgesellschaft mit dem Betriebsgegenstand "Versicherungsmakler".
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2011Teil 1/2

…zu untersuchen. Eine bilanzielle Erfassung der offenen Geschäfte komme dabei aufgrund der herrschenden Bilanzierungsgrundsätze nur dann in Frage, wenn aus dem Geschäft ein Verlust drohe. Dieser sei in einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften abzubilden. Hätten die Optionsgeschäfte spekulativen Charakter, was insbesondere dann…

UFSL RV/1731-L/02Pensionsrückstellung für einen GmbH-Gesellschafter, der als Handelsvertreter auftritt und gleichzeitig Werkvertragstätigkeiten ausübt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2004

…9 EStG 1988 gebildet werden für Anwartschaften auf Abfertigungen (Z 1), laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen (Z 2), sonstige ungewisse Verbindlichkeiten (Z 3) und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Z 4). Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 1 und Z 2 sind nach …

UFSW RV/1662-W/04Ansammlungsrückstellung für Abbruch- und Rekultivierungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2006

…werden für 1. Anwartschaften auf Abfertigungen, 2. laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, 3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Abs. 2) ... Abs. 3) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 3 und 4 dürfen nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung von…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…können Rückstellungen nur gebildet werden für (1) Anwartschaften auf Abfertigungen, (2) laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen,(3) sonstige ungewisse Verbindlichkeiten,(4) drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Gegenüber Verbindlichkeiten unterscheiden sich Rückstellungen durch das Element der Ungewissheit, das entweder das Entstehen oder die Höhe betrifft…

UFSW RV/0570-W/02Rückstellungen für Tantiemen und Pensionen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2004

…Grundsätze des § 195 HGB aufzugliedern. § 198 Abs. 8 Z 1 HGB normiert: Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintritts unbestimmt sind. 1. Tantiemen:…

UFSS RV/0077-S/03Drohverlustrückstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2011

…was den Bestimmungen des § 8 Abs. 6 EStG entspreche. Die Drohverlustrückstellung stelle in keiner Weise einen Korrekturposten zur geltend gemachten Absetzung für Abnutzung dar, sondern diene der gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorge für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 201 Abs. 2 Z. 4 lit. b HGB iVm …

UFSW RV/0003-W/04Wie vom VwGH u.a. im Erk. 99/15/0194 dargelegt, ist dem Grundsatz der Periodenbesteuerung der Vorrang vor der Gesamtgewinnbesteuerung zu geben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2007

…auf Pensionen, 3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen. 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. (3) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 3 und 4 dürfen nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung von Rückstellungen ist nur dann zulässig…

UFSW RV/0731-W/04Geschäftsführerhaftung, keine Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 2/2

…Gemäß § 9 Abs. 1 EStG 1988 in der für den berufungsgegenständlichen Zeitraum geltenden Fassung können Rückstellungen ua. gebildet werden für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten (Z 3) oder drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Z 4), wobei gemäß Abs. 3 die Bildung nicht pauschal erfolgen darf. Die Bildung…

UFSG RV/0058-G/05Rückstellung für die Kosten des Abbruches und der Rekultivierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2005

…Rückstellungen nur gebildet werden für 1. Anwartschaften auf Abfertigungen, 2. laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, 3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Gegenstand einer Verbindlichkeitsrückstellung (§ 9 Abs. 1 Z 3) muss stets eine Verpflichtung gegenüber Dritten sein; darunter fallen ua. Rückstellungen…

UFSL RV/0706-L/02Rückstellung für Bürgschaftsverpflichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2004

…und infolge Fehlens stiller Reserven) überschuldet gewesen wäre. Keinesfalls handle es sich bei dieser Rückstellung um eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, sondern um eine Rückstellung für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, die infolge der erwirtschafteten Verluste der J. GmbH über den "Umweg" der Bürgschaftsübernahme…

UFSW RV/0014-W/02Keine Feststellungsverfahren nach § 188 BAO bei einer ARGE im Sinne des Abschnitt VII Art. I AbgÄG 1981
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2003

…P.) die Feststellung getroffen, dass die zu 75% einzelwertberichtigte Forderung an die Arge P. zugleich den Verlustanteil aus der Arge erhöht habe und überdies in der Arge für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften vorgesorgt wurde, weshalb der Verlustanteil Arge P. im Wege des Verrechungskontos mit…