…die Bw. die Berücksichtigung einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von S 3,344.174,00 (€ 243.030,60) und legte eine entsprechend berichtigte Bilanz sowie eine berichtigte Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 1996 vor. Dies ist damit begründet, dass sich…
…aus dem Akteninhalt, insbesondere aus den Feststellungen der Betriebsprüfung und ist insoweit nicht strittig. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 9 Abs. 1 EStG 1988 können Rückstellungen nur gebildet werden für Anwartschaften auf Abfertigungen, Laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen Sonstige ungewisse Verbindlichkeiten Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften…
…Pensionen, 3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. (2) Rückstellungen im Sinne des Abs 1 Z 1 und 2 sind nach § 14 zu bilden. (3) Rückstellungen im Sinne des Abs 1 Z 3 und 4 dürfen nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung…
…dürfen Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellung nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder (§ 9 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) oder drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 9 Abs. 1 Z 4 EStG 1988) betreffen, nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung von Rückstellungen ist nur…
…oder Jubiläumsgelder betreffen. 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Gegenstand einer Verbindlichkeitsrückstellung muss stets eine Verpflichtung gegenüber Dritten sein. Nach Absatz 3 der angeführten Bestimmung dürfen Rückstellungen im Sinne des Absatzes 1 Ziffer 3 und 4 nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung von derartigen Rückstellungen…
…auf Pensionen, 3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Gem. § 9 Abs 3 EStG idF StRefG 1993 dürfen Rückstellungen im Sinne des Abs 1 Z 3 und 4 dürfen nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung von Rückstellungen ist nur dann zulässig, wenn…
…bilanzielle Erfassung des noch offenen Geschäftes grundsätzlich nur dann in Frage, wenn aus dem Geschäft ein Verlust droht. Dieser wäre dann in einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften abzubilden. Im konkreten Fall hat die B GmbH das streitgegenständliche Geschäft aufgrund der durch die…
…Rückstellung: Gemäß § 9 Abs. 1 EStG 1988 können Rückstellungen nur für Anwartschaften auf Abfertigungen, laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, sonstige ungewisse Verbindlichkeiten sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden, wobei die Bildung für Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 3 und…
…Abfertigungen, 2. laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, 3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. (2) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 1 und 2 sowie Rückstellungen für Jubiläumsgelder sind nach § 14 zu bilden. (3) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1…
…zu untersuchen. Eine bilanzielle Erfassung der offenen Geschäfte komme dabei aufgrund der herrschenden Bilanzierungsgrundsätze nur dann in Frage, wenn aus dem Geschäft ein Verlust drohe. Dieser sei in einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften abzubilden. Hätten die Optionsgeschäfte spekulativen Charakter, was insbesondere dann…
…9 EStG 1988 gebildet werden für Anwartschaften auf Abfertigungen (Z 1), laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen (Z 2), sonstige ungewisse Verbindlichkeiten (Z 3) und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Z 4). Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 1 und Z 2 sind nach …
…werden für 1. Anwartschaften auf Abfertigungen, 2. laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, 3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Abs. 2) ... Abs. 3) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 3 und 4 dürfen nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung von…
…können Rückstellungen nur gebildet werden für (1) Anwartschaften auf Abfertigungen, (2) laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen,(3) sonstige ungewisse Verbindlichkeiten,(4) drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Gegenüber Verbindlichkeiten unterscheiden sich Rückstellungen durch das Element der Ungewissheit, das entweder das Entstehen oder die Höhe betrifft…
…Grundsätze des § 195 HGB aufzugliedern. § 198 Abs. 8 Z 1 HGB normiert: Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintritts unbestimmt sind. 1. Tantiemen:…
…was den Bestimmungen des § 8 Abs. 6 EStG entspreche. Die Drohverlustrückstellung stelle in keiner Weise einen Korrekturposten zur geltend gemachten Absetzung für Abnutzung dar, sondern diene der gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorge für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 201 Abs. 2 Z. 4 lit. b HGB iVm …
…auf Pensionen, 3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen. 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. (3) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 3 und 4 dürfen nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung von Rückstellungen ist nur dann zulässig…
…Gemäß § 9 Abs. 1 EStG 1988 in der für den berufungsgegenständlichen Zeitraum geltenden Fassung können Rückstellungen ua. gebildet werden für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten (Z 3) oder drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Z 4), wobei gemäß Abs. 3 die Bildung nicht pauschal erfolgen darf. Die Bildung…
…Rückstellungen nur gebildet werden für 1. Anwartschaften auf Abfertigungen, 2. laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, 3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Gegenstand einer Verbindlichkeitsrückstellung (§ 9 Abs. 1 Z 3) muss stets eine Verpflichtung gegenüber Dritten sein; darunter fallen ua. Rückstellungen…
…und infolge Fehlens stiller Reserven) überschuldet gewesen wäre. Keinesfalls handle es sich bei dieser Rückstellung um eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, sondern um eine Rückstellung für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, die infolge der erwirtschafteten Verluste der J. GmbH über den "Umweg" der Bürgschaftsübernahme…
…P.) die Feststellung getroffen, dass die zu 75% einzelwertberichtigte Forderung an die Arge P. zugleich den Verlustanteil aus der Arge erhöht habe und überdies in der Arge für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften vorgesorgt wurde, weshalb der Verlustanteil Arge P. im Wege des Verrechungskontos mit…