…ernsthaft zu rechnen ist. Auch die einschlägige VwGH bzw. VfGH-Judikatur geht von der Notwendigkeit einer ernsthaft drohenden Inanspruchnahme aus: "Ist der Eintritt der Verpflichtung zur Herstellung des ursprünglichen Zustandes nur möglich, aber nicht wahrscheinlich, fehlt die für die Bildung einer Rückstellung notwendige Konkretisierung (VfGH…
…10 Mio. S seinen wirtschaftlichen Grund im Abschluss eines Bürgschaftsvertrages zugunsten der Hausbank der Organgesellschaft zur Sicherstellung der Kredite der J. GmbH und der daraus resultierenden drohenden Inanspruchnahme gehabt hätte. Es handle sich dabei ganz klar nicht um eine Vorwegnahme von künftigen Verlustübernahmen, sondern um…
…Die Verpflichtung zur Nachschussleistung ist wirtschaftlich in der Vergangenheit, nämlich durch die Veranlagungsverluste und die daraus resultierende Unterdeckung, verursacht worden. Die drohende Inanspruchnahme der Bw. zur Leistung der Nachschüsse und Schließung der Deckungslücken ist, wie oben dargestellt, nachweislich gegeben und wird in der Zukunft zu…
…ist darin eine Einlage zu erblicken. Die Inanspruchnahme des Gesellschafters aus der Bürgschaft führt nicht zu (nachträglichen) Betriebsausgaben, sondern erhöht als Einlage den Stand des Kapitalkontos. Eine drohende Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft darf nicht durch eine auszuweisende Rückstellung berücksichtigt werden, weil die bevorstehende Leistung einer…
…Verbindlichkeit ernsthaft gerechnet werden müsse. Dies sei hier das Jahr 2004, da durch den Verkauf dieser Engel im Jahr 2004 mit einer drohenden Inanspruchnahme einer Markenrechts-/Urheberrechtsverletzung gerechnet habe werden müssen. Über die Berufung wurde erwogen: (6) Gemäß § 9 Abs. 1 Z 3 EStG 1988…
…3-327/91, kommentiert von Radschek in RdW 1994, 293 ff)" festgestellt, dass bereits in der Steuererklärung des Jahres des Zuflusses des Veräußerungserlöses die drohende Inanspruchnahme für den Schadenersatz bewertet werde und als Anschaffungskostenerhöhung zu berücksichtigen sei. Weiters würden auch Quantschnigg-Schuch (ESt-Handbuch, § 30…
…Weiters seien Haftungen für Bankkredite in Höhe von rund 365.000 Euro schlagend geworden. Die drohende Inanspruchnahme aus der Haftung sei im Rahmen des Jahresabschlusses 2009 seines Einzelunternehmens rückgestellt und die offenen Darlehensforderung abgeschrieben worden. Als Replik auf die Beurteilung der Betriebsprüfung führte der Bw…
…der H. nicht in einem direkten Vertragsverhältnis gestanden ist. Auch eine drohende mittelbare Inanspruchnahme ist für eine Rückstellungsbildung ausreichend (VwGH 27.3.1996, 93/15/0223 ). Als Erfüllungsbetrag iSd oben angeführten Judikatur im Hinblick auf die Forderungen der H. sind jene Kosten anzusehen, die aus…
…einer Produkthaftrückstellung nicht nur zulässig, sondern steuerrechtlich auch geboten. Die Betriebsprüfung hat es diesbezüglich unterlassen die drohende Inanspruchnahme nach dem Produkthaftgesetz zu prüfen. Insbesondere wurde auf die anlässlich der abgabenbehördlichen Betriebsprüfung durch den steuerlichen Vertreter der X vorgebrachten Argumente nicht eingegangen, dass die AG als…
…2007 (AS 21 ff) nicht angefochten wurde. Garantierückstellung: Die vorgelegten Aufstellungen rechtfertigen keineswegs die Anerkennung der (pauschal geschätzten) Garantiekosten. Es fehlen weiterhin ganz konkrete Nachweise und Unterlagen über drohende Inanspruchnahmen für Garantiearbeiten hinsichtlich der drei angeführten Aufträge. Auf die Rechtslage (dargestellt in Rz 3315 ff…
…Bw. mit der H. nicht in einem direkten Vertragsverhältnis gestanden ist. Auch eine drohende mittelbare Inanspruchnahme ist für eine Rückstellungsbildung ausreichend (VwGH 27.3.1996, 93/15/0223). Als Erfüllungsbetrag iSd oben angeführten Judikatur im Hinblick auf die Forderungen der H. sind jene Kosten anzusehen…
…können, dass eine Insolvenz unmittelbar bevorstehe. Selbst im Laufe der ersten Dezembertage seien noch mit Gläubigern intensive Gespräche geführt worden, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Frühestens Anfang bis Mitte Dezember 2003 sei dem Geschäftsführer bewusst geworden, dass eine Insolvenz eventuell nicht mehr abgewendet werden könne…
…zum Bilanzstichtag noch keine konkreten Umstände nachgewiesen worden waren, die eine Rückstellung gerechtfertigt hätten. Die bloße Möglichkeit einer Inanspruchnahme reiche für eine Rückstellungsbildung nicht aus. Die Beurteilungskriterien für die Rückstellung müssten am Bilanzstichtag bereits vorliegen bzw. müsste der Abgabepflichtige innerhalb von drei Monaten nach dem…
…der Verbindlichkeit bzw. den Anfall des daraus resultierenden Aufwandes als noch nicht wahrscheinlich bzw. nicht ernsthaft drohend und konkret beurteilt und nicht mit der Bildung einer Rückstellung begonnen. Die in der Folge eingetretene Entwicklung habe jedoch zu einer anderen Einschätzung der Wahrscheinlichkeit bzw. der Ernsthaftigkeit…
…zu erbringenden Nachweis einzelner Tatbestandsvoraussetzungen schon die Klagseinbringung durch den Masseverwalter äußerst zweifelhaft, weshalb die Wahrscheinlichkeit einer ernsthaft drohenden Inanspruchnahme auch ohne Abwägung der Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage als derart gering zu werten ist, dass die Entstehung einer Verpflichtung aus einer Anfechtung als bloße Möglichkeit qualifiziert…
…10.2001, 98/13/0073). Es wäre an der Bw. gelegen bzw. an deren gesetzlicher Vertreterin, durch die Abgabe einer bedingten Erbserklärung die Inanspruchnahme der Bw. als Erbin mit dem Wert des übernommenen Nachlasses zu beschränken. Es wurde jedoch eine unbedingte Erbserklärung abgegeben. Derjenige, der…
…Rückstellung (Rückstellung Prozess Dr. L), sowie die Aufstockung des Rückstellungsbetrages 1995 um S 5 Mio. auf insgesamt S 8 Mio. (Stand zum 31.12.1995) erfolgte auf Grund einer Androhung der Inanspruchnahme einer Konventionalstrafe seitens des RA Dr. B, als Vertreter der Hr. Dr. L…
…bereits an der Charakterisierung der Zinsen als Verbindlichkeit iSd § 211 HGB scheitert; vielmehr liegt hinsichtlich der zukünftigen Zinsen ein schwebendes Kreditgeschäft vor, welches - definitionsgemäß mit Ausnahme der Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gem. § 198 Abs. 8 Z 1 HGB - nicht zu passivieren ist…
…Nachsicht der Abgabenschuld resultierend aus der Einkommensteuerveranlagung 2001 samt Anspruchszinsen in Höhe von € 42.886,42, weil die Einhebung der Abgaben für sie unbillig sei (Existenzgefährdung und drohende Vermögensverschleuderung). Die rückstandsgegenständlichen Abgaben resultieren aus der Witwenfortführung und Betriebsveräußerung der Arztpraxis ihres unerwartet verstorbenen Mannes…
…von rund € 500,00 geleistet werden. Neben der zur Haftung von Abgaben der Fa. H-GmbH gegenüber dem Finanzamt bestünden noch drohende Haftungen von rund € 77.000,00 aus der Inanspruchnahme durch die Gebietskrankenkasse, ebenfalls für Verbindlichkeiten der Fa. H-GmbH. Der Bw…