…die Vorgangsweise der Bw nicht nachträglich gesetzwidrig geworden sein, nur weil das BMF in dieser Frage nunmehr eine weniger großzügige Haltung einnehme. Einwand: Rückgängig gemachte Kapitalerträge (§ 95 Abs. 6 EStG 1988) Das Rückgängigmachen von Kapitalerträgen führe gemäß § 95 Abs. 6 EStG 1988 zu einer KESt…
…Die Bw. sei daher der Ansicht, dass die Heranziehung zur Haftung ermessenswidrig sei bzw ein Kapitalertragsteueranspruch dem Grunde nach nicht bestehe. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 93 Abs. 4 Z. 2 EStG 1988 in Verbindung mit § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 unterliegen…
…der Kapitalerträge auf die Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerschuld des Empfängers der betreffenden Kapitalerträge anrechenbar. Der KESt kommt in diesen Fällen nur eine Vorauszahlungswirkung zu. Eine abschließende Besteuerung bewirkt die KESt im Bereich der Endbesteuerung gemäß § 97 EStG, in bestimmten Fällen der beschränkten Steuerpflicht iSd § 98 EStG…
…geschaffen und im Hinblick auf die bis zum Ergehen des oben zitierten Erkenntnisses von Lehre und Verwaltungspraxis mit der nunmehr geschaffenen Regelung im wesentlichen identen Vorgangsweise der Kreditinstitute und Finanzämter gemäß § 124b Z144 und 145 EStG 1988 rückwirkend mit 1. Jänner 1998 in Kraft gesetzt…
…KESt-Kreislauf zum Abzug von KESt auf die Stückzinsen (Jakom/Marschner, EStG, 2009, § 95, Rz. 31) Kuponauszahlende Stelle ist demnach nach § 95 Abs. 3 Z. 2 erster Teilstrich EStG 1988 auch das Kreditinstitut, das anteilige Kapitalerträge anlässlich der Veräußerung des Wertpapiers auszahlt. a) Rückwirkung Gemäß…
…der Bw. ausgegebenen "Schuldscheinen" - insbesondere bei den aus diesen Schuldscheinen von den Schuldscheininhabern bezogenen Einkünften aus Kapitalvermögen - handle es sich nicht um solche, die dem Steuerabzug gemäß § 93 Abs. 3 Z 1 und 2 EStG 1988 unterliegen würden. Wenn auch diese Schuldscheine unter Hinweis auf…
…Die Bw. sei daher der Ansicht, dass die Heranziehung zur Haftung ermessenswidrig sei bzw ein Kapitalertragsteueranspruch dem Grunde nach nicht bestehe. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 93 Abs. 4 Z. 2 EStG 1988 in Verbindung mit § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 unterliegen…
…durch die einbehaltene KESt endbesteuert sind. Die vom Bw. zitierte Tz 7 des ESt-Kommentars, Hofstätter/Reichel zu § 98 EStG enthält eine Darstellung der in den einzelnen Jahren, ab 1989 jeweils geltenden Rechtslage zur Besteuerung von inländischen Einkünften aus Kapitalvermögen von beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 98…
…Kapitalerträge zu hohe KeSt-Gutschriften erteilt, erwähnt § 95 Abs. 5 EStG 1988 jedoch nicht. Zudem war die Person des Steuerschuldners (der Käufer der Anleihen) der Abgabenbehörde auf Grund des Bankengeheimnisses (§ 38 Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993) bei Erlassung des bekämpften Bescheides nicht bekannt. Die Entscheidung…
…1996 zitiert in Schönstein, KESt und Zero-Bonds, SWK 14/2001, 404). Die Berufungswerberin_A ist unter Verweis auf obige Ausführungen im Rahmen des Ermessens (§ 95 Abs. 2 EStG 1988) zur Haftung heranzuziehen. Die Haftung der Berufungswerberin erscheint angemessen und zweckmäßig, da sich diese als…
…dem Titel Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen infolge Wohnraumschaffung. Weiters begehrte er die begünstigte Besteuerung gemäß § 67 Abs. 1 EStG für Einkünfte in Höhe von € 4.391,55 resultierend aus dem 13. Monatsgehalt sowie Feriengeld. Im Schriftsatz vom 07.12.2005 führte der Bw…
…lit a EStG 1988 unterlägen der Kapitalertragsteuer inländische Kapitalerträge, wenn es sich um Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung handle. Betreffend den in der Berufung gemachten Einwand, dass eine KESt-Vorschreibung nicht zulässig wäre, weil die verdeckten…
…EStG 1988 bzw. die Einbehaltung der KESt gemäß 93 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 erst dann vorzunehmen gewesen, wenn 2% des Ausgabewertes erreicht oder überstiegen worden wären. Die Interpretation des Finanzamtes, dass in "Fällen vorzeitiger Tilgung die 2% Grenze nicht auf das für die…
…EStG 1988 bzw. die Einbehaltung der KESt gemäß 93 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 erst dann vorzunehmen gewesen, wenn 2% des Ausgabewertes erreicht oder überstiegen worden wären. Die Interpretation des Finanzamtes, dass in "Fällen vorzeitiger Tilgung die 2% Grenze nicht auf das für die…
…die V. wie folgt ergänzt: Die aus der Wertpapierveranlagung stammenden Erträge seien auf das Verrechnungskonto eingebucht worden, dessen Habenzinsen dem KESt-Abzug unterlägen wären. Für die inländischen Aktien und Aktienfonds sei KESt einbehalten worden gemäß § 97 Abs. 1 erster Satz EStG 1988, Erbschaftssteuerfreiheit auch auf…
…Die Verpflichtung zum KESt-Abzug gemäß § 93 Abs. 1 iVm 1 Abs. 2 Z 1 Iit a EStG 1988 entfällt, wenn die Muttergesellschaft zu mindestens einem Viertel an der Tochtergesellschaft beteiligt ist. Liegt das Beteiligungsausmaß unter 25%, so ist die einbehaltene KESt auf die Körperschaftsteuer…
…auf Basis der Gehaltsabrechnungen /Lohnaufstellung zugeflossene Einnahmen im Ausmaß von € 27.090,12. In der Einkommensteuererklärung begehrte der Bw. hinsichtlich eines Betrages in Höhe von € 4.391,55 (13. Monatsgehalt sowie Feriengeld) die begünstigte Besteuerung gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988. Gemäß der…
…Investmentfonds sowie Zuwendungen aus Privatstiftungen und Einkünften aus stillen Beteiligungen, unterliegen gemäß § 93 Abs. 2 Z 1 lit. a bis c EStG 1988 folgende inländische (Beteiligungs)erträge der KESt: a) Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haft. b…
…die Rechtsfrage strittig, ob bei der Option zur Hälftesatzbesteuerung von (ausländischen) Kapitalerträgen gemäß § 37 Abs. 8 iVm § 97 Abs. 4 EStG 1988 idF BBG 2003 ein Werbungskostenabzug zulässig ist. Dazu ist seitens des Unabhängigen Finanzsenates zunächst Folgendes festzuhalten: Ursprünglich unterlagen ausländische Kapitalerträge, auf die die…
… KESt). Inländische Kapitalerträge liegen gem. § 93 Abs. 2 Z 1 lit. a EStG 1988 vor, wenn der Schuldner der Kapitalerträge Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat oder Zweigstelle im Inland eines Kreditinstituts ist und es sich um Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus…