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UFSG RV/0582-G/05Steuerschuldner im Grunderwerbsteuerrecht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2008

…von ihnen nur hinsichtlich seines eigenen Grundstücksanteiles am Erwerbsvorgang beteiligt (vgl. VwGH 20.9.1984, 82/16/0154 und VwGH 19.5.1988, 87/16/0062). Es sind nämlich nur "die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen" Gesamtschuldner, wobei als Erwerbsvorgang der Umsatz des Grundstückes (oder gemäß…

UFSL RV/0162-L/12Berufungen gegen Bescheide, die sich an eine Personenmehrheit ohne Rechtspersönlichkeit richten, sind als unzulässig zurückzuweisen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2012

… 9 GrEStG sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Als Erwerbsvorgang wird der die Steuerpflicht auslösende Rechtsvorgang bezeichnet. Gemeinsames Merkmal der Erwerbsvorgänge ist der Rechtsträgerwechsel bezüglich eines Grundstückes. Bei einer Personenmehrheit ergibt sich die Anzahl der Erwerbsvorgänge durch Multiplikation der Anzahl der Verkäufer mit der…

UFSL RV/0145-L/12Berufungen gegen Bescheide, die sich an eine Personenmehrheit ohne Rechtspersönlichkeit richten, sind zurückzuweisen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2012

… 9 GrEStG sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Als Erwerbsvorgang wird der die Steuerpflicht auslösende Rechtsvorgang bezeichnet. Gemeinsames Merkmal der Erwerbsvorgänge ist der Rechtsträgerwechsel bezüglich eines Grundstückes. Bei einer Personenmehrheit ergibt sich die Anzahl der Erwerbsvorgänge durch Multiplikation der Anzahl der Verkäufer mit der…

UFSG RV/0093-G/06Der Verkäufer als Solidarschuldner im "Bauherrnmodell"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2006

…am Erwerbsvorgang beteiligten Personen Steuerschuldner. Als Erwerbsvorgang gilt dabei der Umsatz des Grundstückes vom Verkäufer an den Käufer (Fellner, Kommentar zur Grunderwerbsteuer, § 9 Rz 6). Durch privatrechtliche Vereinbarungen kann das abgabenrechtliche Gesamtschuldverhältnis nicht ausgeschlossen werden. Ebenso wenig kann der Behörde eine bestimmte Aufteilung auf die…

UFSW RV/0629-W/04Jeder Erwerbsvorgang ist für sich zu betrachten und unterliegt selbständig der Besteuerung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2006

…der Grunderwerbsteuer sind, wenn der Erwerbsvorgang ein Kaufvertrag ist, gemäß § 9 Z. 4 GrEStG 1987 - der inhaltsgleich mit § 17 Z. 4 GrEStG 1955 ist - die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Gemäß § 10 Abs. 1 GrEStG 1987 ist über Erwerbsvorgänge, die diesem Bundesgesetz unterliegen, bis zum 15…

UFSW RV/3898-W/10Haftet der Vertragserrichter für die Grunderwerbsteuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2012

…der Käuferin, habe. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17. November 2010 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass gemäß § 9 Abs. 4 GrestG bei einem Kaufvertrag die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen Steuerschuldner der Grunderwerbsteuer seien. Es bestehe keine Haftungspflicht des Vertragserrichters, sondern…

UFSW RV/2358-W/06Gewährung der Befreiung gemäß § 3 Abs.1 Z 3 GrEStG für den Erwerb des Alleineigentums an einer Liegenschaft durch die Miterbin,wenn die Liegenschaft dieser Miterbin gemeinsam mit einem weiteren Miterben vom Erblasser im Voraus vermacht wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2009

…Gemäß § 7 Z 3 GrEStG beträgt die Steuer beim Erwerb von Grundstücken durch andere als die in Z 1 und 2 genannte Personen 3,5 v.H. Gemäß § 9 Z 4 GrEStG sind Steuerschuldner bei allen übrigen Erwerbsvorgängen die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Gemäß § 533…

UFSW RV/1310-W/06Liegt ein die Grunderwerbsteuerpflicht auslösendes Verpflichtungsgeschäft vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2007

…Gemäß § 9 Z 4 GrEStG werden in den dort genannten Fällen (andere als in § 9 Z 1 bis 3 GrEStG genannte - hier nicht relevante - Erwerbe) die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen zum Steuerschuldner. Im vorliegenden Fall sind daher der Verkäufer und die Bw. als Käuferin Gesamtschuldner…

UFSW RV/0541-W/05Durch die Übertragung aller Anteile einer Gesellschaft in eine Hand wird ein grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang verwirklicht, wenn zum Vermögen der Gesellschaft ein inländisches Grundstück gehört. - Bemessungsgrundlage im Berufungsfall: nachgewiesener gemeiner Wert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2010

…Beurteilung des gegenständlichen Vorganges völlig unerheblich. Im vorliegenden Fall wurde daher vom Finanzamt jedenfalls zu Recht ein der Grunderwerbsteuer unterliegender Erwerbsvorgang angenommen. Gemäß § 9 Z. 4 GrEStG 1987 (= § 17 Z. 4 GrEStG 1955 ) sind Steuerschuldner bei allen übrigen Erwerbsvorgängen die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen…

UFSI RV/0024-I/10Rechtswidrigkeit durch sachlich unbegründete Vorschreibung an jenen Gesamtschuldner, der nach vom vertraglichen Innenverhältnis die GrESt nicht tragen soll
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2010

…damit einen Erwerbsvorgang iS des GrEStG dar, der allerdings unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 GrEStG steuerbefreit ist. Gemäß § 9 Z 4 GrEStG 1987 sind Steuerschuldner "bei allen übrigen Erwerbsvorgängen" (und damit auch beim Tausch) die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Diese mehreren Personen sind…

UFSS RV/0241-S/02Vertragsstrafe als vorweggenommene Vereinbarung über die Änderung des Kaufpreises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2004

…die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen Steuerschuldner. Die Auswahl der zur Leistung der Abgabenschuld heranzuziehenden Gesamtschuldner, die Belastung der Einzelnen mit der Gesamtschuld oder nur einem Teil davon, die Bestimmung des Zeitpunktes und der Reihenfolge der Heranziehung der einzelnen Gesamtschuldner liegt im Ermessen der Behörde. Die…

UFSI RV/0199-I/05Ermessenswidrige Inanspruchnahme eines Gesamtschuldners, der nach dem vertraglichen Innenverhältnis die Steuerlast nicht tragen sollte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2006

…Amts wegen die nachstehend dargelegte Rechtwidrigkeit des bekämpften Grunderwerbsteuerbescheides aufzugreifen. Gemäß § 9 Abs. 4 GrEStG sind die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen Steuerschuldner. Nach § 6 Abs.1 BAO sind Personen, die nach den Abgabenvorschriften (hier: § 9 Abs. 4 GrEStG) dieselbe abgabenrechtliche Leistung schulden, Gesamtschuldner. Die Auswahl…

UFSW FSRV/0163-W/07Fahrlässige Beteiligung an einer Abgabenverkürzung, da die gesamte Gegenleistung nicht angezeigt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)10.03.2011

…Hand die Anteile vereinigt werden, b) bei der Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft in der Hand von herrschenden und abhängigen Unternehmen die Beteiligten, 4. bei allen übrigen Erwerbsvorgängen die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Gemäß § 10 Abs. 1, 1. Satz GrEStG 1987 ist über Erwerbsvorgänge, die…

UFSS RV/0297-S/08Einräumung der Verwertungsmöglichkeit nach § 1 Abs 2 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2009

…GrEStG Steuerschuldner der Grunderwerbsteuer die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen sind, vorgeschrieben. Hinsichtlich der aus dem Titel des § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG vorzuschreibenden Grunderwerbsteuer betreffend den Kaufvertrag zwischen der Bw und der YGmbH vom 8. Juli 2008 und der auf Grund des Erwerbsvorganges des …

UFSW RV/3507-W/02Erwerb eines Grundstückes durch einen fremden Staat für Zwecke seiner Vertretungsbehörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2003

…Vergütung für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden. Die im Wiener Übereinkommen vorgesehen Steuerfreiheit bezieht sich als rein persönliche Abgabenbefreiung nicht auf den steuerbaren Vorgang als solchen, sondern nur auf die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen, die diplomatischen Status genießen und für die diese Abgabenfreiheit vorgesehen ist (vgl…

UFSW RV/0641-W/05Ermessensentscheidung bei Vorliegen einer Gesamtschuldnerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2005

…4 GrEStG die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen Steuerschuldner seien. Personen, die nach den Abgabenvorschriften dieselbe abgabenrechtliche Leistung schulden würden, seien Mitschuldner zur ungeteilten Hand. Liege ein Gesamtschudverhältnis vor, hänge es vom Gläubiger ab, ob er von allen oder nur von einem Mitschuldner die Erfüllung seiner…

UFSW RV/0065-W/03Festsetzung beim Gesamtschuldner nach einem Schuldenregulierungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2003

…die Berufung wurde erwogen: Nach § 9 Z. 4 GrEStG sind bei allen nicht in den Ziffern 1 bis 3 aufgezählten Erwerbsvorgängen die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen Steuerschuldner. Vorausgeschickt wird, dass es sich hier nicht um einen der in den Ziffern 1 bis 3 angeführten Erwerbsvorgänge…

UFSW RV/4094-W/02Ist der Veräußerer auch Steuerschuldner für Leistungen an Dritte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2003

…nichts daran, dass sie ein Teil jener Grunderwerbsteuer ist, die für den (einen) Liegenschaftserwerb durch Herrn Z. anfällt. Nach § 9 Z. 4 GrEStG sind bei allen nicht in den Ziffern 1 bis 3 aufgezählten Erwerbsvorgängen die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen Steuerschuldner. Vorausgeschickt wird, dass es…

UFSG RV/0674-G/05Veräußerer eines Grundstückes als Solidarschuldner im "Bauherrnmodell"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2008

…stehenden Gesamtschuldner - ebenso wie bei Ermittlung der maßgeblichen Steuerbemessungsgrundlage - nicht allein auf die formalrechtliche Vertragsgestaltung abzustellen. Vielmehr ist auch in wirtschaftlicher Betrachtung zu hinterfragen, wer die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen - und sohin die in Frage kommenden Gesamtschuldner - sind. Bei der im Berufungsfall gegebenen Sachlage steht…

UFSG RV/0675-G/05Veräußerer eines Grundstückes als Solidarschuldner im "Bauherrnmodell"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2008

…stehenden Gesamtschuldner - ebenso wie bei Ermittlung der maßgeblichen Steuerbemessungsgrundlage - nicht allein auf die formalrechtliche Vertragsgestaltung abzustellen. Vielmehr ist auch in wirtschaftlicher Betrachtung zu hinterfragen, wer die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen - und sohin die in Frage kommenden Gesamtschuldner - sind. Bei der im Berufungsfall gegebenen Sachlage steht…