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UFSG RV/0582-G/05Steuerschuldner im Grunderwerbsteuerrecht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2008

…von ihnen nur hinsichtlich seines eigenen Grundstücksanteiles am Erwerbsvorgang beteiligt (vgl. VwGH 20.9.1984, 82/16/0154 und VwGH 19.5.1988, 87/16/0062). Es sind nämlich nur "die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen" Gesamtschuldner, wobei als Erwerbsvorgang der Umsatz des Grundstückes (oder gemäß…

UFSL RV/0162-L/12Berufungen gegen Bescheide, die sich an eine Personenmehrheit ohne Rechtspersönlichkeit richten, sind als unzulässig zurückzuweisen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2012

… 9 GrEStG sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Als Erwerbsvorgang wird der die Steuerpflicht auslösende Rechtsvorgang bezeichnet. Gemeinsames Merkmal der Erwerbsvorgänge ist der Rechtsträgerwechsel bezüglich eines Grundstückes. Bei einer Personenmehrheit ergibt sich die Anzahl der Erwerbsvorgänge durch Multiplikation der Anzahl der Verkäufer mit der…

UFSL RV/0145-L/12Berufungen gegen Bescheide, die sich an eine Personenmehrheit ohne Rechtspersönlichkeit richten, sind zurückzuweisen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2012

… 9 GrEStG sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Als Erwerbsvorgang wird der die Steuerpflicht auslösende Rechtsvorgang bezeichnet. Gemeinsames Merkmal der Erwerbsvorgänge ist der Rechtsträgerwechsel bezüglich eines Grundstückes. Bei einer Personenmehrheit ergibt sich die Anzahl der Erwerbsvorgänge durch Multiplikation der Anzahl der Verkäufer mit der…

UFSG RV/0093-G/06Der Verkäufer als Solidarschuldner im "Bauherrnmodell"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2006

…am Erwerbsvorgang beteiligten Personen Steuerschuldner. Als Erwerbsvorgang gilt dabei der Umsatz des Grundstückes vom Verkäufer an den Käufer (Fellner, Kommentar zur Grunderwerbsteuer, § 9 Rz 6). Durch privatrechtliche Vereinbarungen kann das abgabenrechtliche Gesamtschuldverhältnis nicht ausgeschlossen werden. Ebenso wenig kann der Behörde eine bestimmte Aufteilung auf die…

UFSW RV/0629-W/04Jeder Erwerbsvorgang ist für sich zu betrachten und unterliegt selbständig der Besteuerung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2006

…der Grunderwerbsteuer sind, wenn der Erwerbsvorgang ein Kaufvertrag ist, gemäß § 9 Z. 4 GrEStG 1987 - der inhaltsgleich mit § 17 Z. 4 GrEStG 1955 ist - die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Gemäß § 10 Abs. 1 GrEStG 1987 ist über Erwerbsvorgänge, die diesem Bundesgesetz unterliegen, bis zum 15…

BFG RV/7102097/2024Keine Differenzbesteuerung nach § 1 Abs. 4 GrEStG, wenn einem Vorgang nach § 1 Abs. 1 Z. 2 GrEStG (hier Anwachsung nach § 142 UGB) ein Vorgang nach § 1 Abs. 2a GrEStG (qualifizierte Übertragung von Anteilen an einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft) vorausgegangen ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.03.2025

…Hand des Erwerbers, derjenige in dessen Hand die Anteile vereinigt werden, c) bei der Vereinigung von mindestens 95% der Anteile am Gesellschaftsvermögen oder einer Gesellschaft in der Hand einer Unternehmensgruppe, die am Erwerbsvorgang Beteiligten. 4. bei allen übrigen Erwerbsvorgängen die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. § 6…

BFG RS/7100024/20141. Strittig ist, ob ausschließlich Notare oder Rechtsanwälte die Abgabenerklärung GrESt elektronisch vorlegen müssen oder ob auch eine von den Vertragsteilen im Papiermedium vorgelegte Abgabenerklärung ein Anbringen iSd § 85 BAO darstellt, über welches eine „erstinstanzliche“ Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu ergehen hat. (Stattg. der Säumnisbeschwerde + Grunderwerbsteuerbefreiung). 2. Fehlen der Präjudizialität für ein allfälliges Normprüfungsverfahren des § 10 Abs. 2 1.Satz GrEStG 1987, da das BFG über Säumnisbeschwerde die GrESt „erstinstanzlich“ aufgrund des materiellen Abgabenerklärungsbegriffes beurteilte. 3. Das BFG bemerkte als obiter dicta, dass es § 10 Abs. 2 1. Satz GrEStG 1987 für verfassungsrechtlich unbedenklich hält. (siehe auch BFG 18.9.2014, RS/7100139/2014 (Festsetzung der GrESt)
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.09.2014Teil 1/2

…die Notare, Rechtsanwälte und sonstigen Bevollmächtigten“ zur Vorlage der Abgabenerklärung verpflichtet und damit auch berechtigt waren. Nach der Rechtslage nach dem StabG 2012 [1680 der Beilagen XXIV. GP –Regierungsvorlage] sind nur mehr Rechtsanwälte und Notare dazu berechtigt; damit sind sowohl die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen…

BFG RS/7100139/20141. Strittig ist, ob ausschließlich Notare oder Rechtsanwälte die Abgabenerklärung GrESt elektronisch vorlegen müssen oder ob auch eine von den Vertragsteilen im Papiermedium vorgelegte Abgabenerklärung ein Anbringen iSd § 85 BAO darstellt, über welches eine „erstinstanzliche“ Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu ergehen hat. (Stattg. der Säumnisbeschwerde + GrEStvorschreibung). 2. Fehlen der Präjudizialität für ein allfälliges Normprüfungsverfahren des § 10 Abs. 2 1.Satz GrEStG 1987, da das BFG über Säumnisbeschwerde die GrESt „erstinstanzlich“ aufgrund des materiellen Abgabenerklärungsbegriffes festsetzte. 3. Das BFG bemerkte als obiter dicta, dass es § 10 Abs. 2 1. Satz GrEStG 1987 für verfassungsrechtlich unbedenklich hält. (Siehe auch Parallelfall BFG 18.9.2014, RS/7100024/14 mit Grunderwerbsteuerbefreiung).
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.09.2014Teil 1/2

…die Notare, Rechtsanwälte und sonstigen Bevollmächtigten“ zur Vorlage der Abgabenerklärung verpflichtet und damit auch berechtigt waren. Nach der Rechtslage nach dem StabG 2012 [1680 der Beilagen XXIV. GP –Regierungsvorlage] sind nur mehr Rechtsanwälte und Notare dazu berechtigt; damit sind sowohl die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen…

RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…439: Bei Personen, die Gesamtschuldner sind, weil sie nach Abgabenvorschriften dieselbe abgabenrechtliche Leistung schulden, entsteht das Gesamtschuldverhältnis durch Verwirklichung des Tatbestandes (§ 6 Abs. 1 BAO). In diesen Fällen trifft etwa im Bereich der Grunderwerbsteuer die Verpflichtung zur Einreichung der Abgabenerklärung die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen …

UFSW RV/3898-W/10Haftet der Vertragserrichter für die Grunderwerbsteuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2012

…der Käuferin, habe. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17. November 2010 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass gemäß § 9 Abs. 4 GrestG bei einem Kaufvertrag die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen Steuerschuldner der Grunderwerbsteuer seien. Es bestehe keine Haftungspflicht des Vertragserrichters, sondern…

BFG RV/7103116/2021Bauherrnprojekt - 1. Beteiligung einzelner Erwerber an der Konzeption des Projektes 2. Einbeziehung von Nebenleistungen in die Bemessungsgrundlage der GrESt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.12.2022Teil 3/4

…dass sowohl die Unterzeichnung des Steuerberatungsvertrages als auch der Vollmacht durch Herrn ***Bf1*** ausdrücklich mit dem Beisatz "für die Miteigentümergemeinschaft" erfolgte. Gemäß § 9 Z. 4 GrEStG sind grundsätzlich die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen Steuerschuldner. Erwerben mehrere Personen von einem Dritten ein Grundstück zu ideellen Anteilen…

UFSW RV/2358-W/06Gewährung der Befreiung gemäß § 3 Abs.1 Z 3 GrEStG für den Erwerb des Alleineigentums an einer Liegenschaft durch die Miterbin,wenn die Liegenschaft dieser Miterbin gemeinsam mit einem weiteren Miterben vom Erblasser im Voraus vermacht wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2009

…Gemäß § 7 Z 3 GrEStG beträgt die Steuer beim Erwerb von Grundstücken durch andere als die in Z 1 und 2 genannte Personen 3,5 v.H. Gemäß § 9 Z 4 GrEStG sind Steuerschuldner bei allen übrigen Erwerbsvorgängen die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Gemäß § 533…

UFSW RV/1310-W/06Liegt ein die Grunderwerbsteuerpflicht auslösendes Verpflichtungsgeschäft vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2007

…Gemäß § 9 Z 4 GrEStG werden in den dort genannten Fällen (andere als in § 9 Z 1 bis 3 GrEStG genannte - hier nicht relevante - Erwerbe) die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen zum Steuerschuldner. Im vorliegenden Fall sind daher der Verkäufer und die Bw. als Käuferin Gesamtschuldner…

UFSW RV/0541-W/05Durch die Übertragung aller Anteile einer Gesellschaft in eine Hand wird ein grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang verwirklicht, wenn zum Vermögen der Gesellschaft ein inländisches Grundstück gehört. - Bemessungsgrundlage im Berufungsfall: nachgewiesener gemeiner Wert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2010

…Beurteilung des gegenständlichen Vorganges völlig unerheblich. Im vorliegenden Fall wurde daher vom Finanzamt jedenfalls zu Recht ein der Grunderwerbsteuer unterliegender Erwerbsvorgang angenommen. Gemäß § 9 Z. 4 GrEStG 1987 (= § 17 Z. 4 GrEStG 1955 ) sind Steuerschuldner bei allen übrigen Erwerbsvorgängen die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen…

BFG RV/5102141/2015Keine Bauherreneigenschaft bei Bauauftragserteilung vor Grundkauf, Fixpreisvereinbarung und nur sehr eingeschränkt möglicher Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis31.07.2019

…I Nr. 85/2008 entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Nach § 9 Z 4 GrEStG 1987 in der für den gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung des BGBl. I Nr. 85/2008 sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. § 210 Abs…

BFG RV/7100819/20191. Investitionsablöse als Gegenleistung für Liegenschaftshälfte 2. Tilgung eines Darlehens durch die Käuferin, für das der Verkäufer im Innenverhältnis hinsichtlich der Hälfte zur Rückzahlung verpflichtet war
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.12.2021Teil 2/2

…waren und erweist sich in Kenntnis dieser Umstände die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer mit nur € 28.000,00 - ausgehend vom Kaufpreis iHv € 800.000,00 - aus den oben abgeführten Gründen als unrichtig. Gemäß § 9 Z. 4 GrEStG sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen…

BFG RV/6100077/2016Festsetzung einer Zwangsstrafe, wenn die Abgabenerklärung nicht in der in § 10 Abs. 2 erster Satz GrEStG erforderlichen Form überreicht wird.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.11.2021

…die Notare, Rechtsanwälte und sonstigen Bevollmächtigten' zur Vorlage der Abgabenerklärung verpflichtet und damit auch berechtigt waren. Nach der Rechtslage nach dem StabG 2012 [1680 der Beilagen XXIV. GP -Regierungsvorlage] sind nur mehr Rechtsanwälte und Notare dazu berechtigt; damit sind sowohl die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen…

BFG RV/7101197/2011Kauf einer Liegenschaft durch einen Ehegatten nach Begründung einer allgemeinen Gütergemeinschaft unter Lebenden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.03.2016

…die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges vom Eintritt einer Bedingung oder von der Genehmigung einer Behörde abhängig, so entsteht nach Abs. 2 leg.cit. die Steuerschuld mit dem Eintritt der Bedingung oder mit der Genehmigung. Gemäß § 9 Z. 4 GrEStG 1987 sind die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen…

UFSI RV/0024-I/10Rechtswidrigkeit durch sachlich unbegründete Vorschreibung an jenen Gesamtschuldner, der nach vom vertraglichen Innenverhältnis die GrESt nicht tragen soll
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2010

…damit einen Erwerbsvorgang iS des GrEStG dar, der allerdings unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 GrEStG steuerbefreit ist. Gemäß § 9 Z 4 GrEStG 1987 sind Steuerschuldner "bei allen übrigen Erwerbsvorgängen" (und damit auch beim Tausch) die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Diese mehreren Personen sind…

UFSS RV/0241-S/02Vertragsstrafe als vorweggenommene Vereinbarung über die Änderung des Kaufpreises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2004

…die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen Steuerschuldner. Die Auswahl der zur Leistung der Abgabenschuld heranzuziehenden Gesamtschuldner, die Belastung der Einzelnen mit der Gesamtschuld oder nur einem Teil davon, die Bestimmung des Zeitpunktes und der Reihenfolge der Heranziehung der einzelnen Gesamtschuldner liegt im Ermessen der Behörde. Die…