…von ihnen nur hinsichtlich seines eigenen Grundstücksanteiles am Erwerbsvorgang beteiligt (vgl. VwGH 20.9.1984, 82/16/0154 und VwGH 19.5.1988, 87/16/0062). Es sind nämlich nur "die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen" Gesamtschuldner, wobei als Erwerbsvorgang der Umsatz des Grundstückes (oder gemäß…
… 9 GrEStG sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Als Erwerbsvorgang wird der die Steuerpflicht auslösende Rechtsvorgang bezeichnet. Gemeinsames Merkmal der Erwerbsvorgänge ist der Rechtsträgerwechsel bezüglich eines Grundstückes. Bei einer Personenmehrheit ergibt sich die Anzahl der Erwerbsvorgänge durch Multiplikation der Anzahl der Verkäufer mit der…
… 9 GrEStG sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Als Erwerbsvorgang wird der die Steuerpflicht auslösende Rechtsvorgang bezeichnet. Gemeinsames Merkmal der Erwerbsvorgänge ist der Rechtsträgerwechsel bezüglich eines Grundstückes. Bei einer Personenmehrheit ergibt sich die Anzahl der Erwerbsvorgänge durch Multiplikation der Anzahl der Verkäufer mit der…
…am Erwerbsvorgang beteiligten Personen Steuerschuldner. Als Erwerbsvorgang gilt dabei der Umsatz des Grundstückes vom Verkäufer an den Käufer (Fellner, Kommentar zur Grunderwerbsteuer, § 9 Rz 6). Durch privatrechtliche Vereinbarungen kann das abgabenrechtliche Gesamtschuldverhältnis nicht ausgeschlossen werden. Ebenso wenig kann der Behörde eine bestimmte Aufteilung auf die…
…der Grunderwerbsteuer sind, wenn der Erwerbsvorgang ein Kaufvertrag ist, gemäß § 9 Z. 4 GrEStG 1987 - der inhaltsgleich mit § 17 Z. 4 GrEStG 1955 ist - die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Gemäß § 10 Abs. 1 GrEStG 1987 ist über Erwerbsvorgänge, die diesem Bundesgesetz unterliegen, bis zum 15…
…Hand des Erwerbers, derjenige in dessen Hand die Anteile vereinigt werden, c) bei der Vereinigung von mindestens 95% der Anteile am Gesellschaftsvermögen oder einer Gesellschaft in der Hand einer Unternehmensgruppe, die am Erwerbsvorgang Beteiligten. 4. bei allen übrigen Erwerbsvorgängen die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. § 6…
…die Notare, Rechtsanwälte und sonstigen Bevollmächtigten“ zur Vorlage der Abgabenerklärung verpflichtet und damit auch berechtigt waren. Nach der Rechtslage nach dem StabG 2012 [1680 der Beilagen XXIV. GP –Regierungsvorlage] sind nur mehr Rechtsanwälte und Notare dazu berechtigt; damit sind sowohl die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen…
…die Notare, Rechtsanwälte und sonstigen Bevollmächtigten“ zur Vorlage der Abgabenerklärung verpflichtet und damit auch berechtigt waren. Nach der Rechtslage nach dem StabG 2012 [1680 der Beilagen XXIV. GP –Regierungsvorlage] sind nur mehr Rechtsanwälte und Notare dazu berechtigt; damit sind sowohl die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen…
…439: Bei Personen, die Gesamtschuldner sind, weil sie nach Abgabenvorschriften dieselbe abgabenrechtliche Leistung schulden, entsteht das Gesamtschuldverhältnis durch Verwirklichung des Tatbestandes (§ 6 Abs. 1 BAO). In diesen Fällen trifft etwa im Bereich der Grunderwerbsteuer die Verpflichtung zur Einreichung der Abgabenerklärung die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen …
…der Käuferin, habe. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17. November 2010 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass gemäß § 9 Abs. 4 GrestG bei einem Kaufvertrag die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen Steuerschuldner der Grunderwerbsteuer seien. Es bestehe keine Haftungspflicht des Vertragserrichters, sondern…
…dass sowohl die Unterzeichnung des Steuerberatungsvertrages als auch der Vollmacht durch Herrn ***Bf1*** ausdrücklich mit dem Beisatz "für die Miteigentümergemeinschaft" erfolgte. Gemäß § 9 Z. 4 GrEStG sind grundsätzlich die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen Steuerschuldner. Erwerben mehrere Personen von einem Dritten ein Grundstück zu ideellen Anteilen…
…Gemäß § 7 Z 3 GrEStG beträgt die Steuer beim Erwerb von Grundstücken durch andere als die in Z 1 und 2 genannte Personen 3,5 v.H. Gemäß § 9 Z 4 GrEStG sind Steuerschuldner bei allen übrigen Erwerbsvorgängen die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Gemäß § 533…
…Gemäß § 9 Z 4 GrEStG werden in den dort genannten Fällen (andere als in § 9 Z 1 bis 3 GrEStG genannte - hier nicht relevante - Erwerbe) die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen zum Steuerschuldner. Im vorliegenden Fall sind daher der Verkäufer und die Bw. als Käuferin Gesamtschuldner…
…Beurteilung des gegenständlichen Vorganges völlig unerheblich. Im vorliegenden Fall wurde daher vom Finanzamt jedenfalls zu Recht ein der Grunderwerbsteuer unterliegender Erwerbsvorgang angenommen. Gemäß § 9 Z. 4 GrEStG 1987 (= § 17 Z. 4 GrEStG 1955 ) sind Steuerschuldner bei allen übrigen Erwerbsvorgängen die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen…
…I Nr. 85/2008 entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Nach § 9 Z 4 GrEStG 1987 in der für den gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung des BGBl. I Nr. 85/2008 sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. § 210 Abs…
…waren und erweist sich in Kenntnis dieser Umstände die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer mit nur € 28.000,00 - ausgehend vom Kaufpreis iHv € 800.000,00 - aus den oben abgeführten Gründen als unrichtig. Gemäß § 9 Z. 4 GrEStG sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen…
…die Notare, Rechtsanwälte und sonstigen Bevollmächtigten' zur Vorlage der Abgabenerklärung verpflichtet und damit auch berechtigt waren. Nach der Rechtslage nach dem StabG 2012 [1680 der Beilagen XXIV. GP -Regierungsvorlage] sind nur mehr Rechtsanwälte und Notare dazu berechtigt; damit sind sowohl die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen…
…die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges vom Eintritt einer Bedingung oder von der Genehmigung einer Behörde abhängig, so entsteht nach Abs. 2 leg.cit. die Steuerschuld mit dem Eintritt der Bedingung oder mit der Genehmigung. Gemäß § 9 Z. 4 GrEStG 1987 sind die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen…
…damit einen Erwerbsvorgang iS des GrEStG dar, der allerdings unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 GrEStG steuerbefreit ist. Gemäß § 9 Z 4 GrEStG 1987 sind Steuerschuldner "bei allen übrigen Erwerbsvorgängen" (und damit auch beim Tausch) die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Diese mehreren Personen sind…
…die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen Steuerschuldner. Die Auswahl der zur Leistung der Abgabenschuld heranzuziehenden Gesamtschuldner, die Belastung der Einzelnen mit der Gesamtschuld oder nur einem Teil davon, die Bestimmung des Zeitpunktes und der Reihenfolge der Heranziehung der einzelnen Gesamtschuldner liegt im Ermessen der Behörde. Die…