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UFSL FSRV/0108-L/07Abgaben- und Monopolhehlerei (ausländische Schmuggelzigaretten)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)03.02.2011

…Recht auf Beiziehung eines Dolmetschers nur dann besteht, wenn der Beschuldigte die Verhandlungssprache (überhaupt) nicht versteht oder sich darin nicht ausdrücken kann (vgl. VwGH v. 20.6.1978, 2411/77). Ein fremdsprachlicher Ausländer, der die deutsche Verhandlungssprache beherrscht, hat demnach keinen Anspruch auf Beigebung eines…

UFSL FSRV/0055-L/06Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Schmuggels von Zigaretten und wegen vorsätzlichen Eingriffs in das Tabakmonopol
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.12.2009

…beiden amtshandelnden, mit derartigen Situationen jedenfalls vertrauten und erfahrenen Zollorgane mit Sicherheit die Vernehmung unterbrochen und einen Dolmetscher hinzugezogen. Es ist demnach dazu in rechtlicher Hinsicht festzustellen: Nur dann, wenn der Verdächtige (Beschuldigte) der Verhandlungssprache (im gegenständlichen Fall deutsch, Art.8 B-VG), siehe dazu…

UFSZ2L ZRV/0061-Z2L/06Entstehung einer Abgabenschuld (Eingangsabgaben, Abgabenerhöhung) gem. Art. 202 Zollkodex und § 198 ZollR-DG für aus Serbien eingeschmuggelte Zigaretten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)13.12.2010

…beiden amtshandelnden, mit derartigen Situationen jedenfalls vertrauten und erfahrenen Zollorgane mit Sicherheit die Vernehmung unterbrochen und einen Dolmetscher hinzugezogen. Es ist demnach dazu in rechtlicher Hinsicht festzustellen: Nur dann, wenn der Verdächtige (Beschuldigte) der Verhandlungssprache (im gegenständlichen Fall deutsch, Art.8 B-VG), siehe dazu…

UFSW FSRV/0136-W/03Rechtswirksamkeit eines ohne gerichtlich beeideten Dolmetschers und ohne Beisein eines Verteidigers abgegeben Rechtsmittelverzichtes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Senat)10.02.2004

…5 zu § 154 FinStrG). Aus der Aktenlage geht zweifelsfrei hervor, dass der Bf. ganz offensichtlich der deutschen Verhandlungssprache nicht ausreichend mächtig war und deswegen seitens des Spruchsenates die selbst als Täterin in Frage kommende formelle Geschäftsführerin der Fa.A., M.S., herangezogen wurde. Diese mangelnden…

UFSL FSRV/0042-L/06Beschwerde gegen Einleitung des Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs.1 FinStrG wegen des Verdachts der Abgaben- und Monopolhehlerei hinsichtlich geschmuggelter Zigaretten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)31.07.2006

…seien, angekauft. Wenn in der Niederschrift "Stangen" anstatt "Schachteln" angeführt sei, so sei dies auf Verständigungsschwierigkeiten zurückzuführen, denn der Bf sei Serbe und verstehe nur eingeschränkt deutsch. Ein Durchlesen der Niederschrift vor deren Unterfertigung sei ihm, einmal abgesehen vom erwähnten Sprachproblem, deswegen nicht möglich gewesen…

UFSL FSRV/0015-L/06Fahrlässige Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG. Strafhöhe. Kosten - Barauslagen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)30.05.2006

…nicht in erster Linie um solche der Fa. P-GmbH, sondern um Vereinnahmungen des Bw. persönlich als Lehrbeauftragter der deutschen Firmen gehandelt. Nur durch Überredung bzw. Nötigung habe er sich mit dem Beamten vereinbart und insofern eingeräumt. Er habe in Österreich bezüglich der GmbH und…

UFSW RV/3271-W/12Form und Inhalt eines Rechtsmittelverzichtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2013

…Erkenntnis vom "10.2.2004 FSRV/0136-W/03" wie folgend aus: "Ist der einen Rechtsmittelverzicht erklärende Beschuldigte der deutschen Verhandlungssprache nicht ausreichend mächtig und wurde das Erkenntnis des Spruchsenates sowie dessen Rechtsmittelbelehrung offensichtlich nur mangelhaft und unvollständig durch eine nicht gerichtlich beeidete Dolmetscherin übersetzt…

UFSW FSRV/0040-W/06Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Fristwahrung des Widerrufs eines Einspruchsverzichts.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)21.06.2006

…Dazu erklärte der Bf. ohne Anwesenheit eines Parteienvertreters und ohne Anwesenheit eines Dolmetschers den Verzicht auf den Einspruch gegen die zu erwartende Strafverfügung. Er - polnischer Staatsbürger - sei der deutschen Sprache nicht mächtig und seine anwesende Ehegattin M.P. habe nur hilfsweise bzw. die wichtigsten Angaben…

UFSG RV/0090-G/09"Wohnung für Geschäftsreisen": Vorsteuer- und Betriebsausgabenabzug für die Kosten einer Mietwohnung bei behaupteter betrieblicher Nutzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.01.2010

…Gesellschafter ist die TK-GmbH in München. Handelsrechtlicher Geschäftsführer der Bw ist FT. Die Tochter von FT, ST, eine deutsche Staatsbürgerin mit Münchner Heimatadresse, begann am 19. September 2006 ein Bachelorstudium an der Wirtschaftsuniversität Wien. Mit Mietvertrag vom 28. September 2006 begründete die Bw als…

UFSW FSRV/0045-W/03mündliche Verhandlung, Schriftführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.04.2003

…Fällen des § 125 Abs. 2 von einem Einzelbeamten der Finanzstrafbehörde erster Instanz geleitet (Verhandlungsleiter). Der mündlichen Verhandlung ist ein Schriftführer und, wenn der Beschuldigte oder ein Nebenbeteiligter der Verhandlungssprache nicht hinreichend kundig, gehörlos oder hochgradig hörbehindert ist, ein Dolmetscher beizuziehen. Gemäß § 135. Abs.1 FinStrG…

UFSW FSRV/0087-W/12Formalerfordernisse eines Erkenntnisses, Unterschrift des Verhandlungsleiters, Beiziehung eines Schriftführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)23.11.2012

…Beschäftigung und Wohnort der Nebenbeteiligten; c) die Namen der als Verteidiger und Bevollmächtigte auftretenden Personen; d) die deutliche Bezeichnung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat; e) die Rechtfertigung oder das Geständnis des Beschuldigten; f) die wesentlichen Aussagen der Zeugen und Sachverständigen und die sonstigen…

UFSW FSRV/0006-W/03mündliche Verhandlung in Abwesenheit, Umsatzsteuerjahreserklärung - Umsatzsteuervoranmeldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)20.05.2003

…Fällen des § 125 Abs. 2 von einem Einzelbeamten der Finanzstrafbehörde erster Instanz geleitet (Verhandlungsleiter). Der mündlichen Verhandlung ist ein Schriftführer und, wenn der Beschuldigte oder ein Nebenbeteiligter der Verhandlungssprache nicht hinreichend kundig, gehörlos oder hochgradig hörbehindert ist, ein Dolmetscher beizuziehen. Gemäß § 135 Abs. 1 FinStrG…

UFSW RV/4072-W/09Familienbeihilfe im Fall einer Entsendung, bei der lediglich Einkünfte knapp über der Geringfügigkeitsgrenze erzielt worden sind und die Familie im Ausland gelebt hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2010Teil 1/2

…mit, es sei nur ein Zusatz zum Dienstzettel wegen Auslandstätigkeit übergeben worden. Die sonstigen Anweisungen seien mündlich erteilt worden. "Unser Konzern" habe im Jahr 2007 Verhandlungsgespräche über den Kauf einer Beteiligung an einem land Unternehmen aufgenommen. Auf Grund seiner Sprachkenntnisse habe man den Bw. ausgewählt…

UFSF RV/0088-F/11NLP-Kurs und Rhetorikkurs einer Wirtschaftsinformatikerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2013

…als Business-Intelligence-Systeme (auswertungsorientierte Sicht) bezeichnet, wodurch die geschäftliche Bedeutung derartiger Systeme betont werden soll. Der Begriff "Business Intelligence" (deutsch etwa Gewerbeerkundung oder Geschäftsaufklärung) bezeichnet laut Wikipedia (www.wikipedia.org) Verfahren und Prozesse zur systematischen Analyse (Sammlung, Auswertung und Darstellung) von Daten in elektronischer…

UFSW RV/0093-W/08Kein Vorsteuerabzug bei Scheinrechnungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2008

…00 wert ist (AB Seite 63). Auf die Frage wem diese gehören (Gesamtwert rd. € 72.000,00), gab HerrA. an, dass es noch Verhandlungssache sei, ob diese ihm (also der Bw.) oder Hr. Y. (also der XGmbH) gehören. Er habe jedoch die Verfügungsgewalt. Diese…