…betreffend den Progressionsvorbehalt. Es gehe um die Ermittlung des Einkommens, des Welteinkommens, wie weit die deutsche Rente zum Progressionsvorbehalt heranzuziehen sei. Es werde ersucht, die in Deutschland nicht versteuerten Beträge nicht zum Ansatz zu bringen für den Progressionsvorbehalt, da es in Österreich keinen vergleichbaren Fall…
…16 Abs. 1 EStG 1988 seien Werbungskosten bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Die Krankenversicherungsbeiträge seien daher bei der deutschen Rente abzuziehen. Die an die Krankenversicherung1. und Krankenversicherung2. bezahlten Krankenversicherungsbeiträge wurden vom Finanzamt als "Pflichtbeiträge" auf Grund einer ausländischen Versicherungspflicht behandelt. Nach…
…2007, dass in einer ähnlichen Rechtssache ein ihm bisher nicht bekanntes Urteil des Verwaltungsgerichtshofes ergangen sei (2005/14/0099). Deutsche gesetzliche Renten seien dann voll progressionserhöhend zu berücksichtigen, wenn die geleisteten ausländischen Versicherungsbeiträge in den Beitragsjahren nach österreichischem Steuerrecht einkommensmindernd zu berücksichtigen gewesen wären. Es…
…Hinsichtlich der Berufungsjahre 2007 und 2009 konnte Einvernehmen in Bezug auf die Berechnung der in die österreichischen Besteuerungsgrundlagen einzubeziehenden deutschen Renten (Ansatz von nur 25 % der auf dem Arbeitnehmeranteil basierenden YYYY-Pensionskassenrente) sowie - unter Zustimmung des Bw's - hinsichtlich der Erlassung zweiter Berufungsvorentscheidungen betreffend Einkommensteuer…
… VwGH 24.5.2007, 2004/15/0051). Durch die Anwendung des Progressionsvorbehaltes wird daher nicht, wie der Berufungswerber vermeint, die deutsche Rente nochmals besteuert, sondern es wird jener Steuersatz ermittelt, der zum Tragen käme, wenn alle Einkünfte aus inländischen Quellen stammen würden. Bei der Anwendung…
…die "Klärung des Abgabenrückstandes - Ratenvereinbarung" gegangen. Eine entsprechende (frühere) Vereinbarung mit dem Finanzamt habe es bereits am 28. August 2001 gegeben und sei zu diesem Zeitpunkt die deutsche Rente zwar beantragt, aber noch nicht bewilligt gewesen. Gleiches gelte auch für die dem Finanzamt wohl bekannte…
…sich durch das Steuerreformgesetz 2005, BGBl I 2004/57 (ab der Veranlagung 2005) grundlegend: Kernstück war die Einführung eines Durchschnittssatztarifes und eine damit verbundene Steuerentlastung. Die Bw. bezog - ohne Einbeziehung der deutschen Rente - eine Bruttopension von 21.312,20 (österr. Eigenpension). Damit liegt sie über…
…worin innerstaatlich der Progressionsvorbehalt seine Rechtsgrundlage findet (vgl. VwGH 29.7.2010, 2010/15/0021). Für die von Ihnen bezogene deutsche Rente hat gem. Art. 18 (2) des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der…
…Dezember bezogenen deutschen Renten für Zwecke des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt wurden. Die in der Berufung begehrte Aufteilung der deutschen Rentenbezüge in einen steuerfreien Tilgungsanteil und einen steuerpflichtigen Ertragsanteil nahm die Behörde nicht vor. Die an den Verwaltungsgerichtshof erhobene Beschwerde wendet sich gegen die Berechnung des Progressionsvorbehaltes…
…dass die deutsche Rente nur 12 mal pro Jahr - ohne Sonderzahlungen - ausbezahlt wird und die Firma diesen Teil der Sonderzahlungen gemäß der genannten Gesamt-Pensionsregelung selbst trägt.[..] Ich halte diese Besteuerung nicht für zutreffend und bitte Sie um dementsprechende Korrektur im Rahmen der ESt-Veranlagung…
…zu berücksichtigen seien: | Beträge in Euro | 2001 | 2002 | 2003 | Deutsche Rentenversicherung | 2.254,64 | 2.296,98 | 2.333,47 | Niederländische Rentenversicherung | 1.479,00 | 1.541,00 | 1.603,00 | Summe …
…2007, dass in einer ähnlichen Rechtssache ein ihm bisher nicht bekanntes Urteil des Verwaltungsgerichtshofes ergangen sei (2005/14/0099). Deutsche gesetzliche Renten seien dann voll progressionserhöhend zu berücksichtigen, wenn die geleisteten ausländischen Versicherungsbeiträge in den Beitragsjahren nach österreichischem Steuerrecht einkommensmindernd zu berücksichtigen gewesen wären. Es…
…vom Arbeitslohn unterliegen, während all jene Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen, zu den anderen Einkünften zählen. Da die Rentenzahlungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn im Sinne des § 47 EStG 1988 unterliegen, handelt es sich dabei um "andere…
…womit sich der Bw. im System der gesetzlichen Pflichtversicherung befand. Es steht für den Unabhängigen Finanzsenat damit außer Frage, dass das deutsche gesetzliche Rentenversicherungssystem grundsätzlich mit dem in Österreich vergleichbar ist. Es ist getragen vom Prinzip der Pflichtversicherung (siehe oben) und dem Umlageverfahren (§ 153 Sozialgesetzbuch…
…1 Z 4 lit. e letzter Satz EStG normierten Abzugsbeschränkung können im Streitfall nur 850,38 € der im Jahr 2004 bezahlten ausländischen Krankenversicherungsbeiträge als Werbungskosten bei den in Österreich unter Progressionsvorbehalt zu stellenden deutschen Renteneinkünften berücksichtigt werden. Höhere Beiträge sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig…
…in der sie im deutschen Einkommensteuerbescheid festgestellt wurden und führte dazu wörtlich aus: "Als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG und Art. 13 und Art. 23 DBA Deutschland Abs. 1b) sind nur als Einkünfte die Renten abzüglich des steuerfreien Anteils anzusehen abzüglich des Werbungskostenpauschbetrages von jährlich…
…innerstaatlichem Recht zu berücksichtigen ist (VwGH 29.7.2010, 2010/15/0021). Im Zuge der Veranlagung des Bw zur Einkommensteuer zog das Finanzamt die deutsche Rente in Höhe von 4.643,76 € entsprechend der dargelegten, auch vom Bw grundsätzlich anerkannten Rechtslage zum Progressionsvorbehalt heran…
…XY) hielt in einem Aktenvermerk vom 18.2.2009 über ein Telefonat mit der Berufungswerberin fest, dass diese eine deutsche Rente beziehe und das deutsche Kapitalvermögen aus einem Hausverkauf in Berlin resultiere. Einkommensteuererklärungen (Formular E 1) für die Jahre 2001 bis 2007 wären zugesandt worden…
…Juni 2012 beantragte der Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit der Begründung, dass die deutsche Rente laut beigelegter Information des BMF von der Steuer befreit ist. Des Weiteren wurden vom Finanzamt die Krankenversicherungsbeiträge nicht berücksichtigt. Der Nachforderungsbetrag von € 1…
…wurde Berufung eingebracht und der Pensionisten- und der Alleinverdienerabsetzbetrag geltend gemacht. Ebenfalls wurde die Berechnung der außergewöhnlichen Belastungen bei Behinderung der Ehegattin und der Tochter bemängelt. Hinsichtlich der deutschen Rentenbezüge verwies der Bw. darauf, dass diese voraussichtlich in Deutschland versteuert würden und er dann die…