…Rechtswidrigkeit der Bescheide liegt augenscheinlich nicht vor. Die Anträge waren deshalb wegen offenbarer Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Verfahrensführung abzuweisen, ohne dass es einer Untersuchung ihrer Mutwilligkeit bedurfte." Da die Bw. somit spätestens nach den Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes zur Kenntnis nehmen musste, dass ihre Rechtsansicht verfehlt ist…
…Rechtswidrigkeit der Bescheide liegt augenscheinlich nicht vor. Die Anträge waren deshalb wegen offenbarer Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Verfahrensführung abzuweisen, ohne dass es einer Untersuchung ihrer Mutwilligkeit bedurfte." Da der Bw. somit spätestens nach den Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes zur Kenntnis nehmen musste, dass seine Rechtsansicht verfehlt ist…
…Scheingeschäften. Schließlich ist auf den Beschluss VwGH 31.07.2012, 2011/13/0073, zu verweisen, mit dem der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung der gegen die Berufungsentscheidung, betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2008, erhobene Bescheidbeschwerde abgelehnt hat. In den genannten Entscheidungen hat der VwGH zu Recht erkannt…
…den gegenständlichen Fall wesentlichen Feststellungen getroffen: Der Verfassungsgerichtshof hat die Behandlung von Beschwerden, die sich gegen die Einbeziehung der Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art im Sinn des § 22 Z 2 EStG 1988 in den Dienstgeberbeitrag nach dem FLAG richteten, abgelehnt (VfGH 9.6.1998…
…den gegenständlichen Fall wesentlichen Grundsätze herausgearbeitet: Der Verfassungsgerichtshof hat die Behandlung von Beschwerden, die sich gegen die Einbeziehung der Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art im Sinn des § 22 Z 2 EStG 1988 in den Dienstgeberbeitrag nach dem FLAG richteten, abgelehnt (VfGH 9.6.1998…
…das Kapitel der GmbH & Co K(E)G betrifft, welches die steuerliche Behandlung der Mitunternehmerschaften zum Inhalt hat. Da die Bw. jedoch unzweifelhaft keine Mitunternehmerschaft darstellt, führt dieser Einwand die Berufung nicht zum Erfolg. Ebenso ist aus dem von der Bw. zitierten VwGH-Erkenntnis vom…
…verschiedenartige Tatbestände aber eine in sachlich angemessener Weise unterschiedliche Behandlung erfordern. Der Gleichheitsgrundsatz bindet die gesamte Vollziehung; das bedeutet, dass alle Rechtsvorschriften gegenüber allen Staatsbürgern gleichmäßig und sachlich angewendet werden müssen. Gleichheitswidrigkeit durch Unsachlichkeit hat der VfGH etwa angenommen bei zwingend gleicher Sanktion für Tatbestände…
…Begründung bejaht: "Der Vater hat seinem Kind nicht nur eine seinem Stand und Vermögen entsprechende abgeschlossene Berufsausbildung zu ermöglichen, sondern auch zu einer höherwertigen weiteren Berufsausbildung seines Kindes beizutragen, sofern es die zu einer solchen Ausbildung erforderlichen Fähigkeiten besitzt sowie deren Abschluss ernsthaft und zielstrebig…
…dürfen. Die Rechtsansicht des Bw. ist denkunmöglich. Die Tatsachenfeststellung der Prüfer betreffend nicht vorhandener Ordination im privaten Wohnhaus des Bw. sind für eine rechtsrichtige Anwendung des Umsatzsteuergesetzes nicht von Belang. Mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO können rechtlich verfehlte Beurteilungen des…
…die im Privatvermögen gehalten worden waren. Der VwGH hat schon im Erkenntnis vom 20. März 1980, Zl. 2598/77 (zur Veräußerung von Briefmarken im Privatvermögen) festgestellt, dass der mehrmalige Verkauf auch von Gegenständen des Privatvermögens eine selbstständige und nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen darstellen…
…VwGH 24.03.2009, 2006/13/0162; UFS 02.08.2007, RV/0668-W/03). Die Anwendbarkeit dieser Übergangsbestimmung setzt wegen sinngemäßer Anwendung ua. des § 209a Abs. 2 BAO also voraus, dass bei Inkrafttreten der neuen Verjährungsbestimmungen bereits ein Sachverhalt vorlag, der nach der bis…
…dass die Behandlung irgendwo dokumentiert sei. Die Bw habe die Einnahmen erklärt wie ein Greißler, der beim abendlichen Kassa machen auch nicht aufschreibe, wer ihm welchen Betrag bezahlt habe. Zu Tz 19 - Mit dem Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht werde vom Thema abgelenkt. Zu beurteilen sei…
…wurde durch die Auflösungsvereinbarung der beiden Gesellschafter vom 29. März 1996 unbestritten per 31. Dezember 1995 aufgelöst. Gemäß § 191 Abs. 2 BAO hat ein Feststellungsbescheid nach § 188 BAO, wenn die Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit bereits beendigt ist, an diejenigen zu ergehen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen…
…sind somit wegen entschiedener Sache (res iudicata) zurückzuweisen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (sh. VwGH 23.5.1990, 89/01/0321) ist die Behörde nicht berechtigt, über einen Antrag eine Sachentscheidung zu fällen, wenn ein gleiches Ansuchen bereits einmal abgewiesen worden ist. Sachverhaltsmäßig steht…
Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, HR Dr. Richard Tannert, hat in der Finanzstrafsache gegen S, ehem. Inhaber einer Werbeagentur, geb. xxxx, whft. XXX, wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetztes (FinStrG…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Vorlageanträge des Bw., Adr.1, (eingebracht durch den Masseverwalter A. im Konkurs über das Vermögen des Bw.), vertreten durch Stb., gegen die Bescheide des Finanzamtes B. betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2000 und Einkommensteuer für die Jahre 2000…
…eingebracht. Ansuchen, die offenbar die Aufrollung einer bereits rechtskräftig entschiedenen Sache bezwecken, sind auch dann, wenn das Begehren nicht ausdrücklich dahin lautet, wegen "res iudicata" zurückzuweisen. Die Rechtskraft eines Bescheides erfasst jedoch nicht einen Sachverhalt, der sich nach Erlassung des Bescheides geändert hat, es sei…
…Instanz. Dazu hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz erwogen: Mit Fusionsvertrag vom 23. 12. 2004 schloss sich der Tourismusverband X. mit drei weiteren Tourismusverbänden auf der Grundlage des Beschlusses der Tiroler Landesregierung vom 7. 12. 2004 mit Wirkung vom 1. 1. 2005 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge…
…seinem Beschluss führt der Verwaltungsgerichtshof u.a. aus, dass die in § 191 Abs. 3 lit. b BAO festgelegte Wirkung eines Feststellungsbescheides nach § 188 BAO (oder eines Bescheides, mit dem ausgesprochen wird, dass eine solche Feststellung zu unterbleiben hat) nur eintrete, wenn der Bescheid in seinem…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch K & E Wirtschaftstreuhand GmbH, 8010 Graz, Glacisstraße 27, vom 30. September 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldbach vom 13. Dezember 2004 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für den Zeitraum 1999 bis 2000…